In gleich drei großen Verfahren zum Thema Urheberrecht hat der BGH am 30.04.2020 entschieden: Einmal ging es um den schon Jahre anhängigen Rechtsstreit der Band Kraftwerk gegen den Produzenten Moses Pelham und um die Frage, ob Musiker Tonausschnitte aus Musikstücken von anderen Künstlern ohne Erlaubnis samplen und nutzen dürfen. Dann ging es in dem Verfahren um die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ darum, ob die Bundesregierung die Veröffentlichung staatlicher Berichte mittels des Urheberrechts verhindern kann. Im dritten Verfahren musste der BGH klären, ob fremde Texte auch dann veröffentlicht werden dürfen, wenn der Urheber der Texte diese bereits selbst veröffentlicht hat und wollte, dass die Texte nur mit einem Disclaimer veröffentlicht werden, in welchem darauf hingewiesen wird, dass der Urheber sich von ebenjenen Texten distanziert.