Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

23. April 2007

Bei aus offensichtlich eigenem Kosteninteresse auftretenden „Abmahnanwälten“ tritt angegebenes Wettbewerbsinteresse zurück

Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt. Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
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17. Mai 2006

Anforderung an eine Anbieterkennzeichnung bei Werbung im Internet

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter. Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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11. Februar 2004

Wirksame Einbeziehung bei Unternehmergeschäft

Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 11.02.2004, Az.: 1 U 68/03 Im Verkehr zwischen Unternehmern gilt der Grundsatz, dass der Verwender dem anderen Teil ermöglichen muss, von dem Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Unternehmer müssen nämlich mit höherer Sorgfalt als Privatleute selbst zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung beitragen; von ihnen kann deshalb erwartet werden, dass sie ihnen unbekannte AGB anfordern oder sich sonst beschaffen. Von Unternehmern kann erwartet werden, dass sie die AGB eines anderen Unternehmens unter einer von diesem angegebenen Internetadresse abrufen. Der Verweis auf eine Internetseite stellt somit eine wirksame Einbeziehung von AGB unter Unternehmen dar.
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06. September 2007

Verkäufer muss Kosten der Hinsendung bei vollständigem Widerruf zurückerstatten

Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, Az.: 15 U 226/06 Ein Verkäufer kann von einem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) nicht verlangen und muss diese auch im Falle der bereits erfolgten Zahlung zurückerstatten, sofern der Verbraucher sämtliche in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren an den Verkäufer zurücksendet.
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14. Dezember 2009

Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Vertrag unwirksam

Urteil des BGH vom 14.10.2009, Az.: VIII ZR 96/07

Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Abbuchungsverfahren als Form des Lastschriftverfahrens vorsehen, sind unwirksam, da nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dieser Grundsatz, der bisher im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen gebraucht wurde, dehnte der BGH nun auch auf eine Geschäftsbeziehung bei einem Tankstellen-Verwalter-Vertrag aus.
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03. Mai 2012

Hat melango.de dazu gelernt?

Kommentar zum Urteil des AG Burgwedel vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11

Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.

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27. April 2009

0,99 Cent können überraschend sein

Urteil des AG München vom 18.02.2009, Az.: 6 W 4/09 Wird auf einer Internetseite mit einer preisgünstigen "Probemitgliedschaft" geworben, ist eine Entgeltlichkeitklausel, die im nachstehenden Fließtext versteckt ist, als überraschend anzusehen.
Gleiches gilt für eine Verlängerungsklausel, die in der Rubrik "Zahlung und Preise" versteckt ist und nicht etwa mit "Vertragslaufzeit" oder "Vertragsverlängerung" überschrieben ist.
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14. Juli 2008

AGB`s müssen Wertersatzklausel beinhalten

Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07 Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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30. April 2010

AGB: Unzulässigkeit einer vorschnell „verdienten“ Vergütung

Urteil des BGH vom 08.10.2009, Az.: III ZR 93/09

AGB-Klauseln, mit welchen unabhängig von der Erbringung der vertragstypischen Hauptleistung die Vergütung als "verdient" gilt, sind unzulässig. Vorliegend wurde nach Ansicht des BGH das dem Kunden zustehende gesetzliche Kündigungsrecht sowie dessen Recht, nach Kündigung eine noch nicht verdiente aber bereits im Voraus erbrachte Vergütung zurückzufordern, umgangen.
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17. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Hamm vom 14.09.2011, Az.: 17 C 157/11 Der Abbruch einer eBay-Auktion, ohne dass ein Vertrag mit dem Höchstbietenden abgeschlossen wird, ist unter zwei Voraussetzungen möglich: Erstens muss ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen – z.B. Artikel ist nicht mehr zum Verkauf verfügbar – und zweitens müssen die technischen Voraussetzungen – 12 oder mehr Stunden bis zum Auktionsende - für ein Beenden gegeben sein.
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