Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

Eine illustrierte Hand klickt auf die Domain-Endung ".de" in weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Creditsafe“ hinreichend unterscheidungskräftig

Bunte Schilder mit Domainendungen
Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" verfügt über hinreichende Unterscheidungskraft und unterliegt daher dem Namensschutz nach § 12 BGB, auch wenn die Unterscheidungskraft aufgrund ihres deutlich beschreibenden Gehalts als unterdurchschnittlich anzusehen ist. Die Registrierung eines solchen Domainnamens, der zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinerlei Rechte eingreift, stellt eine eigentumsfähige, geschützte Position dar und genießt das Prioritätsrecht, sodass gegen diesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht wegen unrechtmäßiger Namensanmaßung vorgegangen werden darf.

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22. Juli 2015

Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens eines Neuro-Spine-Centers

Arztpraxis-Schild mit Fahrradständer vor einem Haus
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.05.2015, Az.: 6 U 39/14

Zwischen zwei Kombinationsmarken besteht Verwechslungsgefahr, wenn der ähnliche Teil der Marken jeweils den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile zurücktreten. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Zeichen mit stark beschreibendem Anklang, wie hier „Neuro-Spine-Center“, mit dem Eigennamen eines Arztes versehen wird, da Familiennamen besondere Unterscheidungskraft besitzen. Der Schutz des Kennzeichens einer Arztpraxis beschränkt sich auf den Raum, der vom angesprochenen Verkehr als Einzugsgebiet der Praxis angesehen wird.

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20. Juli 2015 Kommentar

LG Köln – Domaininhaber hat Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.:33 O 144/12

Wird der Inhaber eines bestimmten Nutzungsrechts (z.B. an einem Namen, an einer Marke o.ä.) darauf aufmerksam, dass ein Dritter einen Domainnamen nutzt, der seine geschützten Rechte verletzt, so kann er bei der Denic einen sog. Dispute-Eintrag erwirken. Geht der Rechteinhaber in diesem Fall erfolgreich gegen den Domaininhaber vor und erreicht die Löschung der Domain, so wird Ihm die Domain automatisch übertragen.

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19. Juni 2015 Kommentar

OLG Schleswig – Nutzung einer Domain mit Markenbestandteil kann im privaten Rahmen zulässig sein

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Wird der Inhaber einer Marke darauf aufmerksam, dass eine seiner Markenbegriffe im Rahmen einer Internet-Domain Verwendung findet, so besteht regelmäßig ein Interesse, dass die unbefugte Nutzung ein Ende findet. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt jedoch, dass der Inhaber des Kennzeichens nicht immer erfolgreich gegen eine solche Markenverwendung vorgehen kann.

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19. Juni 2015

Domain mit Markenbegriff kann bei rein privater Webseite zulässig sein

Bunte Würfel mit Domain Endungen
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Ein Verstoß gegen markenrechtliche Vorschriften durch einen Domainnamen liegt mangels eines Handeln im geschäftlichen Verkehr nicht vor, wenn durch einen einfachen Link von einer privaten Homepage auf die Seiten eines kommerziellen Webhosters verwiesen wird, wenn dessen Inhalte nicht zu eigen gemacht werden, der Domaininhaber keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Verlinkung hat oder keine sonstige Förderung von eigenen oder fremden Geschäftszwecken bezweckt ist. Fehlt es an einem hinreichenden Indiz für eine gezielte Förderung eines fremden Geschäftszwecks, kommt es für die Zulässigkeit der Nutzung der Domain nicht mehr darauf an, ob die Verwendung des Domainnamens eine markenmäßige Verwendung darstellt.

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20. April 2015

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei zu langem Zuwarten

Hand hält weißes Schild mit rotem Schritzug 'DRINGEND'
Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.: 5 U 159/13

Ob ein Verfügungsantrag als dringlich eingestuft werden kann, ist grundsätzlich nicht nach starren Fristen, sondern je nach Einzelfall zu beurteilen. Die Dringlichkeitsvermutung ist zumindest dann widerlegt, wenn der Verfügungsantrag nach Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und dessen Verursachers erst nach sechs Wochen und vier Tagen erfolgt, sich die Verantwortlichkeit aus der WHOIS-Abfrage der .com-Domain ergab und ein weitergehender Zeitraum tatsächlich nicht für eine gerichtsfeste Dokumentierung der Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung vom Antragsteller benötigt worden ist.

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20. April 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Einstweiliger Rechtsschutz nur bei vorheriger WHOIS-Abfrage

Eine Person hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "EILT!"
Kommentar zur Verfügung des OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.. 5 U 159/13

Um Unterlassungsansprüche aufgrund wettbewerbsrechtlicher Rechtsverstöße auf Internetseiten (wie z.B. eine falsche Widerrufsbelehrung oder eine unrichtige Datenschutzerklärung) schneller als im üblichen Klageverfahren geltend zu machen, kann ein Antrag auf sog. einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dafür ist jedoch eine „besondere“ Dringlichkeit erforderlich - der Antragssteller darf also mit der Stellung des Antrages nicht lange zuwarten.

Je nach Einzelfall und Gericht variiert diese Dringlichkeit in der Anzahl der Wochen, in denen ein solcher Antrag gestellt werden darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob diese Dringlichkeit auch dann noch gegeben ist, wenn der Antragsteller nach eigener Aussage längere Zeit benötigt, um den Verantwortlichen für Inhalte einer Webseite zu ermitteln.

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02. März 2015

Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen wenn er davon Kenntnis hat

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.10.2014, Az.: 1 U 25/14

Grundsätzlich trifft einen Registrar zwar keine Überwachungspflicht. Sobald er jedoch Kenntnis über eine offensichtliche und ohne weiteres feststellbare Rechtsverletzung erlangt, muss er tätig werden. Wird er auf eine Rechtsverletzung explizit hingewiesen, muss er die betroffene Domain zeitnah sperren. Andernfalls haftet der Registrar selbst als Störer.

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