BGH – Zur Haftung für Hyperlinks auf wettbewerbswidrige Inhalte auf Internetseiten Dritter
Oftmals verweisen Webseitenbetreiber im Rahmen von Artikeln auf ihrer Webseite mittels eines Links auf weitergehende Informationen, die sich auf den Internetseiten von Dritten befinden. Doch kann der Webseitenbetreiber für eine solche Linksetzung haftbar gemacht werden, wenn sich hinter dem Link rechtswidrige Inhalte (wie beispielsweise unzulässige Werbeaussagen) befinden? Der Bundesgerichtshof hatte einen solchen Fall nun zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung denkbar ist.