Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

05. April 2016

Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

10 Prozent Rabatt, rot markiert, 10%-Rabatt
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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01. April 2016

Nutzung einer bereits vorhandenen ASIN auf Amazon kann rechtswidrig sein

Imaginärer Einkaufwagen wird gefüllt, dies symbolisiert ein roter Pfeil
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: 2a O 277/13

Das Anhängen an ein fremdes Amazon-Angebot durch Übernahme einer fremden, bereits vorhandenen ASIN (Identifikationsnummer) ist aus markenrechtlicher Sicht unzulässig und stellt eine rechtswidrige Herkunftstäuschung dar, wenn der fremde Artikelname für den Verkauf des eigenen Produkts verwendet wird.

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31. März 2016

Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für private Haushalte

Rundfunkgebühren-Ordner aufgeschlagen, auf dem Geldscheine liegen
PM Nr. 21/2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 6.15

Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für private Haushalte ist rechtmäßig, auch wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät vorhanden ist. Befreiungen sind aus sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit vorgesehen, in allen anderen Fällen ist die Beitragszahlung pro Haushalt verpflichtend. Diese Regelung - mit dem Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht an die Wohnung - verstößt nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung zu Lasten der Personen, die eine Wohnung allein innehaben, da die Wohnung den typischen Ort des Programmempfangs darstellt und somit ein sachlicher Grund besteht.

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31. März 2016

Zur Preisdarstellung bei Online-Buchung von Flügen

Handy, Kreditkarte und Flugtickets liegen auf einem Laptop, Flüge online Online buchen
Urteil des BGH vom 30.07.2015, Az.: I ZR 29/14

a) Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 kann - auch wenn er als Ordnungswidrigkeit sanktioniert ist - als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden.

b) Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 können gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG geltend gemacht werden. Darauf, dass die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nicht in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze des § 2 Abs. 2 UKlaG aufgenommen worden ist, kommt es nicht an.

c) Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 ist geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG spürbar zu beeinträchtigen.

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31. März 2016

Zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft einfacher geometrischer Formen

Geometrische Fromen
Urteil des EuGH vom 03.12.2015, Az.: T-695/14

Einem Zeichen, das aus einer einfachen geometrischen Form (hier: ein schwarzes Quadrat, in dessen Mitte sich ein weißer Kreis befindet, der unten in ein kleineres weißes Quadrat übergeht) fehlt die markenrechtliche Unterscheidungskraft hinsichtlich Waren des täglichen Bedarfs, die typischerweise in Supermärkten oder Drogerien vertrieben werden, da der Verbraucher davon ausgeht, dass es sich lediglich um ein dekoratives Beiwerk, ein maschinenlesbares Zeichen oder ein Warensicherungsetikett handelt, nicht aber um einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren.

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31. März 2016

Rechtsmissbrauch beim wettbewerblichen Unterlassungsanspruch

Schriftzug "Druck" symbolisiert Drucksituation
Urteil des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 U 41/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren als Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen dienen soll. Der Antragssteller muss sich ferner die Kenntnis eines etwaigen Wissensvertreters von den Wettbewerbsverstößen auch dann zurechnen lassen, wenn er erst später an den Vertreter herantritt, aber weiß, dass dieser seit Jahren solche Verstöße ermittelt und dokumentiert.

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29. März 2016

„Ticketschutz“ im Rahmen von Flugbuchung muss auf „Opt-in“ Basis angeboten werden

Notebook mit Weltkarte, Koffer und Papierflieger, Aufschrift "booking", Reise
Urteil des OLG München vom 16.07.2015, Az.: 6 U 4681/14

Hat der Kunde eines Flugbuchungsportals im Rahmen seiner Buchung die Möglichkeit, einen sogenannten „Ticketschutz“ als Zusatzversicherung abzuschließen, so muss diese Verpflichtung zur Zahlung fakultativer Zusatzkosten gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO auf „Opt-in“ Basis erfolgen. Dem Kunden muss es insbesondere möglich sein, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen. Werden zwei Entscheidungsalternativen etwa durch räumliche Anordnung nicht so klar und transparent dargestellt, dass der Kunde sie als gleichwertig wahrnimmt und daher ausreichend vergleichen kann, so wird diesem nicht, wie durch die Verordnung gefordert, eine bewusste Auswahlentscheidung ermöglicht.

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24. März 2016

BGH legt die Frage an die Anforderungen einer Printwerbung eines Onlineanbieters dem EuGH vor

männlicher Paketbote reicht ein Paket aus dem Laptop-Display
Beschluss des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 231/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Müssen die Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2005/29/EG schon in der Anzeigenwerbung für konkrete Produkte in einem Printmedium gemacht werden, auch wenn die Verbraucher die beworbenen Produkte ausschließlich über eine in der Anzeige angegebene Website des werbenden Unternehmens erwerben und die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erforderlichen Informationen auf einfache Weise auf dieser oder über diese Website erhalten können?

2.Kommt es für die Antwort auf Frage 1 darauf an, ob das in dem Printmedium werbende Unternehmen für den Verkauf eigener Produkte wirbt und für die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG erforderlichen Angaben direkt auf eine eigene Website verweist, oder ob sich die Werbung auf Produkte bezieht, die von anderen Unternehmen auf einer Internetplattform des Werbenden verkauft werden, und die Verbraucher die Angaben nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erst in einem oder mehreren weiteren Schritten (Klicks) über eine Verlinkung mit den Internetseiten dieser anderen Unternehmen erhalten können, die auf der in der Werbung allein angegebenen Website des Plattformbetreibers bereitgestellt wird?

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