Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

15. September 2015

Unzulässige Bezeichnungen bei Produktvergleichen

gelbes Giftmüllfass mit dem Symbol "gefährlich"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.03.2014, Az.: I-20 U 151/13

Im Rahmen eines Produktvergleichs dürfen die Produkte eines Konkurrenten nicht als „Dämmfalle“ oder „Sondermüll“ bezeichnet werden, da dies eine nach § 6 Abs.2 Nr.5 UWG unzulässige Herabsetzung der Waren eines Wettbewerbers darstellt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Behauptung lediglich in einem beigefügten Pressebericht eines Kundeninformationsschreiben erscheint, da sich der Unternehmer so fremde Äußerungen zu Wettbewerbszwecken zu Eigen macht.

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15. September 2015

Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist lässt Wiederholungsgefahr entfallen

Weißes Paragraphenzeichen ist auf einem dunklen Puzzleteil abgebildet. Dieses Teil schwebt in der Hand eines Geschäftsmannes
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.07.2015, Az.: 6 W 71/15

Wird einem Unterlassungsschuldner eine Aufbrauchsfrist eingeräumt, in der er Produkte abverkaufen darf, so muss dieser grundsätzlich nicht darauf hinweisen, dass sein Vorrat quantitativ und zeitlich beschränkt ist. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist lässt die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nach Ablauf dieser Frist entfallen, da eine Veränderung der tatsächlichen Umstände eingetreten ist, unter denen das angegriffene Verhalten nicht mehr zu erwarten ist.

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11. September 2015

Trassenfieber – Theaterbetreiber haftet der GEMA als Veranstalter auf Schadensersatz

weiße Würfel mit der Aufschrift GEMA auf Musiknoten
Urteil des BGH vom 12.02.2015, Az.: I ZR 204/13

a) Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung kann die Verantwortlichkeit als Veranstalter im Sinne von § 13b UrhWG für die Einholung der Einwilligung der Verwertungsgesellschaft anzunehmen sein, wenn Umfang und Gewicht der vorgenommenen Tätigkeiten die Annahme rechtfertigen, dass eine Mitwirkung an der Aufführung vorliegt.

b) Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit.

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11. September 2015

Eintragungsfähigkeit der Marke „VOODOO“ für Bekleidung und Schuhwaren

Markenzeichen in grau als 3D-Illustration.
Urteil des EuGH vom 18.11.2014, Az.: T-50/13

Die Gemeinschaftsmarke "VOODOO" ist eintragungsfähig für Bekleidungsstücke und Schuhwaren. Das Wortzeichen ist hinreichend unterscheidungsfähig von der Voodoo-Religion dahingehend, dass der angesprochene Verkehrskreis der Verbraucher diesen als Phantasiebezeichnung auffasst und lediglich eine Anspielung auf kultische Handlungen herstellt.

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10. September 2015

Herausgeber von Werbeblättern haftet für wettbewerbswidrige Anzeigen

"Geruechtekueche" auf Zeitung gedruckt
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 136/13

a) In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts enthalten.

b) Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse der der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt. Danach kann sich ein Presseunternehmen grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige (hier im Sinne von § 5 UWG irreführende) Werbeanzeigen Dritter berufen, wenn die fragliche Zeitschrift keinen nennenswerten meinungsbildenden Bezug hat, sondern nahezu ausschließlich Werbung enthält.

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10. September 2015

„MONACO“ kann nicht als Marke geschützt werden

"Monaco" als Schriftzug mit weißer Kreide auf eine schwarze Tafel geschrieben.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: T‑197/13

Das Fürstentum Monaco kann seinen Namen nicht als Marke schützen lassen. "Monaco" steht allein für das geographische Gebiet und besitzt keine europaweite Unterscheidungskraft bezüglich spezifischer Waren und Dienstleistungen.

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10. September 2015

Patentfähigkeit: Erstbewertung des Technikstandes für BGH-Entscheidung

Ueberschrift eines BGH-Urteils mit einer Hand, die einen Kugelschreiber hält.
Urteil des BGH vom 07.07.2015, Az.: X ZR 64/13

Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen, wenn dieses eine Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat.

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10. September 2015

Schlafzimmer kann auch ohne Matratze und Lattenrost ‚komplett‘ sein

Ein weißes Doppelbett mit grauer Matraze in einem modern gestalteten Raum
Urteil des BGH vom 18.12.2014, Az.: I ZR 129/13

a) Eine nicht weiter erläuterte Werbung für Schlafzimmereinrichtungen mit der hervorgehobenen Angabe "KOMPLETT" (hier: komplett Drehtürenschrank Doppelbett Nachtkonsolen) und der Abbildung eines Bettes mit Matratze erweckt beim Verbraucher den Eindruck, das Angebot umfasse ein Bett mit Lattenrost und Matratze.

b) Eine objektiv unzutreffende Aussage, die blickfangmäßig herausgestellt ist, kann auch ohne Sternchenhinweis durch klarstellende Angaben im weiteren Text aufgeklärt werden, wenn der Verbraucher sich vor einer geschäftlichen Entscheidung mit dem gesamten Text befassen wird.

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10. September 2015 Top-Urteil

Zur Verwechslungsgefahr bei vertauschten Buchstaben mit ähnlicher Klangfolge

Die Vokale "e" und "i" dargestellt als Strichmännchen
Urteil des BGH vom 05.03.2015, Az.: I ZR 161/13

Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind (hier „IPS“ und „ISP“), erwecken regelmäßig einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei einer Aussprache der Buchstaben oder Silben (hier „i-pe-ess“ und „i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge (hier „i-e-e“) aufweisen.

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10. September 2015

Zur Kerngleichheit irreführender Werbungen für Arzneimittel

weiße runde Tabletten und gelbe mit kleinen Kügelchen gefüllte Weichkapseln auf weißem Untergrund
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.04.2015, Az.: 3 W 32/15

Das Urteil beschäftigt der Frage, ob gegen eine erneute Werbemaßnahme bezüglich eines Arzneimittels, die lediglich eine geänderte Version einer bereits aufgrund eines erwirkten Unterlassungstitels verbotenen Werbemaßnahme darstellt , ein neues auf Unterlassung gerichtetes Verfahren zulässig ist oder einem solchen das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Letzteres ist der Fall, wenn es sich bei der geänderten Version um eine kerngleiche Werbung handelt. Insoweit ist zu prüfen, ob die neuerlichen Werbung und die darin enthaltenen, weiteren Angaben in ihrer konkreten Ausgestaltung zu einer Fehlvorstellung führen und damit eine Irreführung, also einen Wettbewerbsverstoß, darstellt. Ist dies der Fall und ist insoweit auch ein Verstoß gegen ein bereits verhängtes Verbot festzustellen, liegt Kerngleichheit vor. Es ist dann allein ein Ordnungsmittelverfahren zulässig.

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