Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

26. August 2015 Top-Urteil

Inanspruchnahme eines Störers auf Löschung von Tatsachenbehauptungen

Rote Löschen Taste auf Tastatur
Urteil des BGH vom 28.07.2015, Az.: VI ZR 340/14

a) Zur Beseitigung eines Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung kann der Betroffene den Störer grundsätzlich nicht nur auf Berichtigung, sondern auch auf Löschung bzw. Hinwirken auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen.

b) Die Löschung bzw. das Hinwirken auf Löschung im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen kann im Rahmen eines Beseitigungsanspruchs nur verlangt werden, wenn und soweit die beanstandeten Behauptungen nachweislich falsch sind und die begehrte Abhilfemaßnahme unter Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen, insbesondere der Schwere der Beeinträchtigung, zur Beseitigung des Störungszustands geeignet, erforderlich und dem Störer zumutbar ist.

c) Als Störer im Sinne von § 1004 BGB ist ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft, jeder anzusehen, der die Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt. Von der Norm erfasst wird sowohl der unmittelbare Störer, der durch sein Verhalten selbst die Beeinträchtigung adäquat verursacht hat, als auch der mittelbare Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat.

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26. August 2015 Top-Urteil

Touchscreen-Entsperr-Funktion ist nicht patentfähig

Mann hält Handy in den Händenu nd tippt mit einem Finger auf das Touchscreen-Display
Pressemitteilung Nr. 151/2015 zum Urteil vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

Die von Apple patentierte Maßnahme zur Entsperrung eines Touchscreens durch eine benutzerfreundlichere Anzeige für die Wischbewegung über den Bildschirm ist nichtig. Der BGH hat nun das europäische Patent 1 964 022 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - ebenso wie zuvor bereits das BPatG - für nicht patentfähig erklärt. Das Streitpatent stelle keine technische Lösung dar und beruhe auf keiner erfinderischen Tätigkeit. Dem Fachmann war eine solche grafische Darstellung durch den Stand der Technik nahegelegt wurde, da bereits von einem „virtuellen Schalter“ in Form eines zu verschiebenden grafischen Objekts die Rede war.

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25. August 2015

Bestätigung der Anforderungen an die sekundäre Beweislast vom Berufungsgericht

"P2P" als Würfel.
Urteil des LG München I vom 19.03.2015, Az.: 21 S 10395/13

Bei Filesharing kann man sich nicht darauf berufen, dass man sich aufgrund der langen zurückliegenden Tatzeit nicht mehr daran erinnern kann, ob andere Mitglieder der Familie im Haushalt anwesend waren oder nicht. Vor allem nicht, wenn man sich bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung, Kenntnis über die Vorgänge im Haushalt verschafft hat und sämtliche Familienangehörigen die Begehung der Rechtsverletzung verneint haben. Somit besteht gerade nicht die Möglichkeit, dass ein Dritter den Internetzugang für die Rechtsverletzung genutzt hatte.

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25. August 2015

Zum Vertrieb von BMW-Emblemen auf Ersatzteilen einer Drittfirma bei markenmäßiger Benutzung

Der Scheinwerferbereich eines dunklen BMW-Modells
Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 153/14

a) Eine schwarz-weiße Marke ist nicht mit demselben Zeichen in Farbe identisch, sofern die Farbunterschiede nicht unbedeutend sind.

b) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn eine Plakette, die zur Anbringung auf Ersatzteilen dient, mit der bekannten Marke eines Automobilherstellers versehen wird.

c) Wird die Klagemarke von einem Dritten für seine Produkte wie eine eigene Marke benutzt, ist die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG nicht eröffnet.

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24. August 2015

Redaktioneller Beitrag mit Gewinnauslobung ohne Kennzeichnung kann getarnte Werbung darstellen

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.06.2010, Az.: 5 W 80/10

Ein redaktioneller Beitrag mit Preisausschreiben in einer Zeitschrift, der von einem Unternehmen bezahlt worden ist, ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Dies ist lediglich dann nicht nötig, wenn bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung für den Leser allgemein zu erkennen ist, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Ansonsten ist beim Fehlen einer solchen Kennzeichnung von einer unlauteren Handlung auszugegehen, da der Werbecharakter der geschäftlichen Handlungen verschleiert wird.

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24. August 2015

DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

3 Buchstabenwürfel die das Wort "DIN" zeigen, eingeklemmt in einem Lineal
Urteil des LG Hamburg vom 31.03.2015, Az.: 308 O 206/13

DIN-Normen erfüllen die Anforderungen an die persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, denn danach ist es lediglich erforderlich, das dem Urheber ein hinreichender Spielraum für kreatives Schaffen zur Verfügung steht und er von diesem Freiraum Gebrauch macht. Aufgrund des Schutzzwecks der Richtlinie 2001/29, der einen großzügigen Maßstab anlegt, kann der sprachliche Ausdruck selbst bereits ausreichen, um Urheberschutz zu erlangen.

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21. August 2015

Kosten für Abschlussschreiben II

Geschäftsmann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand an einem Tisch, auf dem Geldscheine, Münzen und eine Tabelle liegen
Urteil des BGH vom 22.01.2015, Az.: I ZR 59/14

a) Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat.

b) Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, muss der Gläubiger dem Schuldner außerdem eine Erklärungsfrist von im Regelfall mindestens zwei Wochen für die Prüfung einräumen, ob er die Abschlusserklärung abgeben will, wobei die Summe aus Warte- und Erklärungsfrist nicht kürzer als die Berufungsfrist (§ 517 ZPO) sein darf.

c) Eine dem Schuldner gesetzte zu kurze Erklärungsfrist setzt eine angemessene Erklärungsfrist in Gang; der Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers für das Abschlussschreiben bleibt davon unberührt.

d) Ein Abschlussschreiben ist im Regelfall mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV zu vergüten.

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21. August 2015

Persönlichkeitsverletzende, veraltete Beiträge in Online-Archiven müssen modifiziert werden

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2015, Az.: 7 U 29/12

Macht eine Tageszeitung Beiträge, die geeignet sind, das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen, dauerhaft über ein Internetarchiv öffentlich zugänglich, so muss sie zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verhindern, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Beiträge über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Suchmaschine möglich ist. Dabei gelten die für die Haftung der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze.

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21. August 2015

Keine Filesharing-Abmahnung ohne Rechte für den digitalen Vertrieb des geschützten Werkes

Junge beim Computer spielen
Urteil des AG Kassel vom 14.04.2015; Az.: 410 C 2230/14

Es kann nicht wegen Filesharing abgemahnt werden, wenn man die erforderlichen Rechte für den digitalen Vertrieb eines geschützten Werkes im Internet nicht nachweisen kann. Der digitale Vertrieb im Internet stellt eine vom Vertrieb verpackter Versionen abgrenzbare Nutzung dar. Damit kann eine Vertriebsfirma, die allein zum Vertrieb verpackter Produkte berechtigt ist, keinen Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverstoßes aufgrund von Filesharing verlangen. Dies gilt besonders dann, wenn vertraglich geregelt ist, dass die Erlöse aus einem gleichwohl durch die Vertriebsfirma vorgenommenen Internet-Verkauf dem Lizenzgeber zustehen sollen.

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