Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

20. Oktober 2014

Unkenntnis über die eigene Domaininhaberschaft schützt nicht vor Ansprüchen von berechtigten Dritten

Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Verletzt der Inhaber einer Domain durch diese das Namensrecht eines Dritten, so kann er sich nicht auf Unwissenheit hinsichtlich seiner Inhaberschaft berufen, oder darauf, dass er die Domain nicht selbst angemeldet hat. Als Inhaber der Domain hat er die Entscheidungsgewalt bezüglich der Domain und ihrer Inhalte. Ansprüche des tatsächlichen Namensträgers auf Freigabe der Domain, sowie auf Erstattung der durch den Streit entstandenen Kosten können sich aus dem verschuldensunabhängigen § 12 BGB ergeben, setzen also gerade keine Kenntnis von der eigenen Stellung als Domaininhaber voraus. Eine Verletzung des Namensrechts durch eine Domain ist gegeben, wenn sie mit den Namen des Namensträgers identisch sind oder aus ihm abgeleitet werden können und dem Domaininhaber keine Rechte an dem Namen zustehen.

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20. Oktober 2014 Kommentar

LG Arnsberg – Unkenntnis von eigener Domaininhaberschaft schützt nicht vor Haftung

Kommentar zum Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Registriert eine Person eine Domain in Kenntnis von bestehenden fremden Rechten an dem Domainnamen, so kann dies selbstverständlich zu einem Freigabeanspruch des Rechteinhabers gegen den Domaininhaber mit entsprechender Kostenlast führen. Doch was passiert, wenn der Domaininhaber gar nicht weiß, dass er Inhaber einer bestimmten Domain ist? Ob in einem solchen Fall Ansprüche gegen den Domaininhaber geltend gemacht werden können, hatte das LG Arnsberg zu entscheiden.

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17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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17. Oktober 2014

Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz dar

Urteil des VG Stuttgart vom 01.10.2014, Az.: 3 K 4897/13, 3 K 1360/14

Der Rundfunkbeitrag stellt keine Steuer dar, sondern ist eine Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Anknüpfen des Beitrages an das Innehaben einer Wohnung verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot. Eine völlige Freistellung von behinderten Menschen von der Entrichtung des Beitrags würde einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellen, da es für eine solche Befreiung keinen sachlichen Grund gibt.

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13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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10. Oktober 2014

Unzulässige Werbung mit veraltetem UVP

Urteil des LG Wuppertal vom 24.02.2014, Az.: 12 O 43/10

Die Werbung mit einer Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend und damit unzulässig, wenn die Empfehlung im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist. Handelt es sich um ein Auslaufmodell und ist die Preisempfehlung daher veraltet, muss der Werbende deutlich hierauf hinweisen.

Unlauter ist auch die Werbung mit Warenangeboten, wenn der Unternehmer die Absicht verfolgt, den Verbraucher nach Bestellung auf den Kauf eines Nachfolgemodells umzulenken, indem er das bestellte Modell als nicht mehr lieferbar darstellt oder sich weigert, die bestellte Ware zu liefern.

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09. Oktober 2014

Uber-Verbot im Land Berlin rechtmäßig

Pressemitteilung des VG Berlin-Brandenburg vom 26.09.2014, Az.: VG 11 L 353.14

Das Verbot der Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist rechtmäßig. Die Untersagung gegenüber der Vermittlungs-App "Uber", die entgeltlichen bzw. geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen ohne Genehmigung betreibe, sei auch nicht unverhältnismäßig, da "Uber" gegen zahlreiche, dem Schutz der Kunden dienende Vorschriften des PBefG verstoße.

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09. Oktober 2014

Betriebskrankenkasse – Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse

Beschluss des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 170/10

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

Ein Kugelschreiber liegt auf aufgefächerten 100 €- und 50 €-Geldscheinen.
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

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