Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

03. August 2012

„Call-by-Call“-Option auch bei Werbung für Festnetz-Flatrate zwingend anzugeben

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 178/10

Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des „Call-by-Call“ besteht.
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31. Juli 2012

„Café Merci“ beutet „Merci“ nicht aus

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.05.2012, Az.: 6 W 36/12 Die Einbettung der Marke „Merci“ in die Zeichen „Café Merci“ ist zumindest dann nicht als unlautere Rufausbeutung einzustufen, wenn dem Leistungsangebot von „Cafe Merci“ nicht allein deswegen eine höhere Beachtung oder Wertschätzung entgegengebracht wird, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen eine gedankliche Verbindung hergestellt wird.
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31. Juli 2012

Euminz

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 83/11

a) Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden. b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.
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27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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26. Juli 2012

Bank darf für Pfändungsschutzkonto kein zusätzliches Entgelt erheben

Urteil des OLG Bremen vom 23.03.2012, Az.: 2 U 130/11 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken, in denen eine Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird, die je nach Modell des Girokontos die normalen Gebühren übersteigt, halten der Inhaltskontrolle nicht stand. Durch Umwandlung des Kontos kommt das Kreditinstitut nur einer gesetzlichen Pflicht nach und bietet gerade keine weitergehende Leistungen, weswegen es hierfür keine zusätzlichen Umlagen einfordern darf.
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26. Juli 2012

Unsere Auszubildende Simone Länger ist „sehr gut“

Mit der Gesamtnote 1 und als eine der besten Absolventen Bayerns bestand unsere Auszubildende Simone Länger ihre Abschlussprüfung. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
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26. Juli 2012

Die Masche mit den Billig-Nummern der Deutschen Telekom

Urteil des AG Kempten vom 25.05.2011, Az.: 1 C 542/11 Ein Internet-by-call Anbieter kann sich nicht auf höhere Gebühren berufen, sofern der Vertrag durch eine "Locknummer" zustande gekommen ist, deren Preise nur für kurze Zeit gelten sollen. Es kommt dabei gar kein gültiger Tarifvertrag zu Stande, da es an der Dauerhaftigkeit eines solchen fehlt. Der Anbieter muss auf die sich ändernden Gebühren explizit hinweisen und jeweils einen neuen Einzelvertrag abschließen. Die versteckte Gebührenänderung hingegen stellt einen Betrug dar, weswegen der Vertrag nichtig ist.
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25. Juli 2012

Gericht schiebt unerwarteter Kostenexplosion bei Nutzung von Roamingdiensten Riegel vor

Urteil des LG Saarbrücken vom 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 Mobilfunkanbietern steht über die Gebühren eines vertraglich vereinbarten Flat-Tarifs hinaus kein Anspruch auf Erhebung von Roaminggebühren zu, sofern dieser EU-Roamingnutzern nicht bei deren erstmaligen Einwahl im jeweiligen EU-Land alle Informationen über die zu erwartenden Tarife für Daten-Roamingdienste hat zukommen lassen. Die Information kann per SMS, E-Mail oder Pop-Up-Fenster erteilt werden. Ferner verletzt der Anbieter seine Nebenpflicht aus dem Vertrag, wenn er keinen „Cut-Off-Mechanismus“ zur Kostenbegrenzung einrichtet.
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25. Juli 2012

Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2012, Az.: 11 U 86/11 Der Anbieter eines Filesharing-Programms muss für den Schaden haften, der dadurch entsteht, dass das angebotene Filesharing-Programm Dritten automatisch die heruntergeladenen Dateien zum Upload zur Verfügung stellt, ohne den Nutzer hierauf hinzuweisen. Das OLG Frankfurt sah hierin ein „wesentliches Merkmal der Ware oder Dienstleistung“ auf das der Anbieter den Nutzer hinweisen müsse. Ein abgemahnter Filesharing Nutzer konnte deshalb seine Regress-Ansprüche gegen den Abofallen-Anbieter durchsetzen.
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