Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

30. März 2010

Ungenaues Zitieren verletzt Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person

Urteil des LG Köln vom 18.11.2009, Az.: 28 O 123/09

Auch eine juristische Person kann durch ein ungenaues Zitat in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wird eine Äußerung aus einem Gerichtsverfahren in einer Zeitschrift ungenau widergegeben und durch die Teilwahrheiten ein verzerrtes Bild vermittelt, stehen dem Unternehmen Unterlassungsansprüche zu.
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30. März 2010

„Verlorene Generation“ doch nicht verloren

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 27/09 Die Wortmarke "Verlorene Generation" ist für Waren wie Software und digitale Datenträger ausreichend unterscheidungskräftig und konnte somit doch als Marke eingetragen werden. Das BPatG begründete seinen Beschluss damit, dass der Begriff entgegen einer Beschwerde über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfüge, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden.
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30. März 2010

Rechtliches Gehör bei Anordnung der Markenlöschung

Beschluss des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 70/07

Der Markeninhaber kann gegen die Anordnung der Löschung der eingetragenen Marke zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen der Versagung rechtlichen Gehörs mit konkreter Begründung einlegen. Setzt sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht ausdrücklich mit dem als übergangen gerügten Vorbringen auseinander, liegt darin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen gerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden.
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30. März 2010

Folgenloser Abbruch von Verhandlungen

Urteil des Brandenburgisches OLG vom 02.02.2010, Az.: 6 U 38/09 Ein Mobilfunkanbieter vermittelt Telekommunikationsverträge für einen Distributor, der eine Ladenkette betreibt und Mobiltelefone mit entsprechenden Verträgen vermarktet. Will der Anbieter den Distributor wechseln und investiert während der Vertragsverhandlungen in Adresssätze für mögliche Neukunden, die er dem potentiellen Partner zukommen lässt, führt dies nicht zu Ersatzansprüchen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht würden, erfolgten grundsätzlich auf eigene Gefahr, da jeder Beteiligte Vertragsverhandlungen sanktionslos, auch grundlos, abbrechen darf. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei einem berechtigten Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages.
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30. März 2010

Kosten für Teilnehmerdaten

Urteil des BGH vom 13.10.2009, Az.: KZR 34/06 a) Eine gegen § 12 TKG 1996 verstoßende Preisvereinbarung ist - im Umfang des Verstoßes - nach § 134 BGB nichtig.
b) Auf der Grundlage der Richtlinie 98/10/EG (ONP II-Richtlinie) sind § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 2 TKG 1996 so auszulegen, dass ein Telefondienstbetreiber für die Überlassung von Basisdaten - Name, Anschrift, Telefonnummer - seiner eigenen Kunden an Unternehmen, die einen Auskunftsdienst aufnehmen oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben wollen, ein Entgelt nur bis zur Höhe der (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung erheben kann. Für die Überlassung sonstiger Teilnehmerdaten gilt diese Beschränkung nicht.
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29. März 2010

Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

Beschluss des BGH vom 20.01.2009, Az.: X ZB 22/07

Jedenfalls dann, wenn das sich einer Datenverarbeitungsanlage bedienende Verfahren in den Ablauf einer technischen Einrichtung eingebettet ist (wie etwa bei der Einstellung der Bildauflösung eines Computertomografen), entscheidet über die Patentierung nicht das Ergebnis einer Gewichtung technischer und nichttechnischer Elemente. Maßgebend ist vielmehr, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.
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26. März 2010

Hier spiegelt sich Erfahrung

Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 73/07

Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.
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26. März 2010

Zeugenaussage eines Kindes

Urteil des LG Hamburg vom 09.10.2009, Az.: 324 O 943/08 Einem Verlag ist es unter besonderen Umständen gestattet, Aussagen eines Kindes zu verwenden, das angeblich sexuell missbraucht worden ist. Grundsätzlich seien die Aussagen zwar geeignet, das betroffene Kind in seiner Intimsphäre zu verletzen. Jedoch überwog im vorliegenden Fall das öffentliche Berichterstattungsinteresse, da das Kind und seine Eltern von sich aus an die Presse gingen und gerade die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen  Hauptthema der Veröffentlichung ist.
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26. März 2010

Internetwerbung für Neuwagen mit Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch

Beschluss des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 6 W 60/09

Die Neufahrzeugwerbung im Internet ist mit einem Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zu versehen. Fehlt dieser, ist der Umstand geeignet, die Interessen des Verbrauchers spürbar zu beeinträchtigen. Der für Internetwerbung vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden soll sicherstellen, dass der Verbraucher unter den Bedingungen der  Besonderheiten des elektronischen Mediums die relevanten Informationen zur Kenntnis nehmen kann.
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26. März 2010

Betreiber einer Plattform zum „Domain-Parking“ haftet erst ab Kenntnis

Urteil des OLG München vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07

Wer eine Plattform zum Domain-Parking betreibt, kann nicht für die Kosten einer Abmahnung in Anspruch genommen werden, die ihn auf eine Rechtsverletzung durch eine geparkte Domain hinweist, da die Prüfungspflicht und damit die Verantwortlichkeit als Störer dadurch erst begründet wird. Der Betreiber hat sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, da der Domainname sowie das Keywort Vorgaben des Domaininhabers sind und die angezeigten Werbelinks aufgrund der Vergabe des Keywortes mittels softwaremäßiger Verknüpfung von Google eingebunden werden. Eine durch das Keywort begangene Kennzeichenverletzung ist dem Betreiber nicht zurechenbar, da er weder bei der Auswahl mitwirkt noch diese später überprüft.
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