Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

26. März 2010

Unaufgeforderte Zusendung von Kreditkarten zulässig

Urteil des OLG Köln vom 02.10.2009, Az.: 6 U 95/09 Sendet ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden unaufgefordert ein Werbeschreiben zu, dem eine Kreditkarte beigefügt ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenfrei testen darf, so ist dieses Vorgehen nicht wettbewerbswidrig. Dies ist sogar dann zulässig, wenn der Verbraucher das Werbeschreiben nicht schon vor dem Öffnen als bloße Werbung identifizieren kann. Denn das Schreiben selbst enthielt deutliche und unmissverständliche Hinweise darauf, dass nach Ablauf des ersten Jahres Kosten entstehen würden.
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26. März 2010

Email genügt nicht Schriftformerfordernis für Weiterbeschäftigungsverlangen

Beschluss des HamOVG vom 15.01.2010, Az.: 8 Bf 272/09 Ein per Email übermitteltes Weiterbeschäftigungsverlangen nach der Ausbildung genügt nicht der Schriftform. Zwar kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn der Verfasser der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Weist die Email diese Merkmale nicht auf, so stellt sie nur eine formfreie Erklärung dar, die das erforderliche schriftliche Weiterbeschäftigungsverlangen nicht ersetzen kann. Sollte der Arbeitgeber die fehlende Schriftform rechtzeitig erkennen, so ist er aufgrund seiner Fürsorge verpflichtet, darauf hinzuweisen, um nicht treuwidrig zu handeln.
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26. März 2010

Keine Irreführung bei Verwendung des „®“-Zeichens durch ausländische Markeninhaber

Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 114/09 Es ist keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn ein ausländischer Hersteller und Markeninhaber seine angebotene Waren mit dem Kennzeichen "®" versieht und sie anschließend in Deutschland vertreibt. In der Bundesrepublik besteht aufgrund des Kennzeichens zwar kein Markenschutz, jedoch sei in der Verwendung des "®" keine Irreführung der Verbraucher zu erkennen, so das OLG Köln.

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25. März 2010

Vorsicht bei Äußerungen in Pressemitteilungen!

Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 129/09

Äußerungen über die geschäftlichen Verhältnisse eines konkurrierenden Unternehmens in Pressemitteilungen, die das eigene Angebot als überlegen darstellen, müssen sich wie andere Angaben im Rahmen vergleichender Werbung am wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot messen lassen.
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25. März 2010

Datenschutz

Internet-, Telekommunikations- und Telefonüberwachung, Navigationssysteme und Handyortung, Kundenbindungsprogramme, EC- und Kreditkartenzahlungen, öffentliche Videoaufzeichnungen und Google Streetview, biometrische Reisepässe, Personensuchmaschinen und soziale Internet-Netzwerke. Wir alle hinterlassen eine unübersehbare Datenspur – in den Rechnern von Behörden, Unternehmen oder einfach nur privat als Internet- und Telefonnutzer. Unsere Daten werden tagtäglich gespeichert, verarbeitet, weitergegeben und kommerziell genutzt.
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25. März 2010

Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Recht

Suchmaschinenoptimierung (SEO) als wichtiger Bestandteil des Webmarketings Ohne Suchmaschinenoptimierung (SEO) geht nichts mehr. Der Platz unter den ersten Ergebnissen ist hart umkämpft. Um einen solchen zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten, die juristisch nicht immer unproblematisch sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Problemfelder in folgendem Artikel zusammengefasst.
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25. März 2010

Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung

Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2010, Az.: I-4 U 189/09 Eine Unterlassungserklärung kann grundsätzlich unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Solche Bedingungen dürfen aber nur für den Fall aufgenommen werden, dass sich das zu unterlassende Verhalten später als rechtmäßig herausstellt. Vorliegende Bedingung umfasste die allgemein verbindliche, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhende Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, ohne dass die Klärung des Verhaltens als rechtmäßig ausdrücklich aufgenommen wurde. Der Beklagte wurde von uns im gerichtlichen Verfahren vertreten.
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24. März 2010

Ex-Vereinsmitglied äußert sich unzulässig in Internet-Forum

Urteil des LG Hamburg vom 19.02.2010, Az.: 325 O 316/09 Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik in Internet-Foren stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und diesem stehen daher Unterlassungsansprüche zu. Im vorliegenden Fall warfen ehemalige Mitglieder eines Vereins dessen Vorstand Unterschlagung von Vereinsguthaben vor. Darin sieht das LG Hamburg eine unzulässige Tatsachenäußerung, da dieser Vorwurf sich als unwahr darstellt. Die weitere Äußerung, die den Vereinsvorsitzenden als psychisch gestört bezeichnet, ist als Schmähkritik nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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24. März 2010

„SchliessAb“ keine eintragungsfähige Marke

Beschluss des BPatG vom 17.12.2009; Az.: 30 W (pat) 45/09

Nach Ansicht des Gerichts ist eine Eintragung des Begriffs „SchliessAb“ als Marke deshalb ausgeschlossen, weil diesem für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt . Bei der Prüfung der Unterscheidungskraft sei zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen, weshalb jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das Schutzhindernis zu überwinden.  Die Wortfolge "SchliessAb" erfülle aber selbst diese geringe Anforderungen nicht, da sie sich in werbemäßig anpreisender Form auf eine rein sachbezogene Angabe ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt beschränkt. Somit kann der Begriff nicht als ein individualisierendes, auf ein bestimmtes Unternehmen  hinweisendes Zeichen aufgefasst werden.
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24. März 2010 Top-Urteil

Von der getrennten Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüchen

Drei Männer in Anzügen rennen mit Laptop in der Hand.
Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 58/07

Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.

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