Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

27. Oktober 2008

Telefonkarten

Urteil des BGH vom 24.01.2008, Az.: III ZR 79/07

Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann dem Herausgeber von nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten das Recht eingeräumt werden, diese nachträglich zu sperren. Bei der Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss er einem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit der Telefonkarten nicht Rechnung tragen.
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24. Oktober 2008

Verletzung der Intimsphäre bei Bildveröffentlichung

Urteil des AG Mannheim vom 11.07.2008, Az.: 3 C 154/08 Werden Bilder ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Person veröffentlicht, so verletzt dies nicht nur das allg. Persönlichkeitsrecht, sondern darüber hinaus auch die Intimsphäre, wenn die Person z.B. schwer erkrankt ist. Das AG Mannheim sprach in einem solchen Fall der Klägerin einen Zahlungsanspruch in Höhe von 3.500 € zu.
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24. Oktober 2008

Pantogast

Beschluss des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZB 55/05

a) Aus der Eintragung der Widerspruchsmarke folgt, dass der Marke in der eingetragenen Form im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren nicht jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden darf. b) Rügt ein Beteiligter im Rechtsbeschwerdeverfahren eine mangelnde Aufklärung durch das Bundespatentgericht, muss er ungeachtet des im Beschwerdeverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 73 Abs. 1 MarkenG im Rechtsbeschwerdeverfahren darlegen, was er auf einen Hinweis des Bundespatentgerichts vorgetragen hätte, wenn ihn eine Mitwirkungspflicht trifft. c) Zur selbständig kennzeichnenden Stellung der Widerspruchsmarke "PANTO" in der jüngeren Marke "Pantogast" und zur Verwechslungsgefahr dieser Marken bei Warenidentität.
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24. Oktober 2008

SIERRA ANTIGUO

Beschluss des BGH vom 03.04.2008, Az.: I ZB 61/07

Stimmt ein Bestandteil einer älteren aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Marke (hier: SIERRA ANTIGUO), die von keinem Bestandteil dominiert oder geprägt wird, mit einem Bestandteil einer zusammengesetzten jüngeren Marke (hier: 1800 ANTIGUO) überein, so kann ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht davon ausgegangen werden, der übernommene Bestandteil (ANTIGUO) habe in der jüngeren Marke, auch ohne diese zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung.
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24. Oktober 2008

SPA II

Beschluss des BGH vom 13.03.2008, Az.: I ZB 53/05

a) Das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschreibende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht herausgebildet hat. b) Das Wort "SPA" ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebedürftig i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
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24. Oktober 2008

Haftung des Anschlussinhabers

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az.: 12 O 195/08 Hat der Beklagte willentlich einen Internetzugang geschaffen, der objektiv für Dritte nutzbar war (ungesichertes WLAN), und wurde über diese IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen, so hafet der Beklagte zumindest als Störer. Es ist einem Anschlussinhaber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerkes zu ergreifen.
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22. Oktober 2008

„Cold-Calls“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 12.12.2007, Az.: 5 U 50/07

Werden durch sogenannte "Cold-Calls" Verbrauchern ungefragt diverse Dienstleistungen von einem Telekommunikationsunternehmen angeboten, können diese im Klageantrag als "Telekommunikationsdienstleistungen" zusammengefasst werden und sind hinreichend bestimmt. Eine Erstbegehungsgefahr kann nach einem Inhaberwechsel nicht allein darin liegen, dass der Rechtsnachfolger das gleiche rechtsverletzende Verhalten an den Tag legt wie sein Rechtsvorgänger.
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22. Oktober 2008

Kostenregelung zur Vorratsdatenspeicherung

Beschluss des VG Berlin vom 17.10.2008, Az.: VG 27 A 232.08

Die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) ist zwar zwingendes Recht, jedoch beruht die Entscheidung, dass die Kosten der Telekommunikationsüberwachungstechnik von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen sind, allein auf einer Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, so dass bei der zu treffenden Folgenabwägung lediglich deutsches Verfassungsrecht heranzuziehen ist. Um irreversible Vermögensschäden der Telekommunikationsunternehmen bis zur entgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der deutschen Regelung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, können diese erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
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22. Oktober 2008

Meinungsäußerung eines Publizisten über Person

Urteil des LG Köln vom 03.09.2008, Az.: 28 O 366/08 Die Äußerung eines Publizisten über eine andere, in den Medien präsente Person als antisemitisch, stellt im vorliegenden Rahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, dar, und ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.
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22. Oktober 2008

Akteneinsicht in Filesharingfällen

Beschluss des LG Stralsund vom 11.07.2008, Az.: 26 Qs 177/08

Bei den IP-Adressen handelt es sich zwar um Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis grundsätzlich unterliegen, jedoch werden diese innerhalb von Internettauschbörsen vom Verwender freiwillig preisgegeben.Der dazugehörige Anschlussinhaber fällt in die Gruppe der Bestandsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis generell nicht unterfallen. Die Gewährung der Akteneinsicht für den Verletzten ist somit bei Filesharingfällen grundsätzlich möglich, da innerhalb dieser ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis nicht mehr möglich ist. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus der Durchsetztung zivilrechtlicher Ansprüche.
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