Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. Januar 2009

Akteneinsicht bei Urheberrechtsverfahren

Beschluss des LG Darmstadt vom 12.12.2008, Az.: 9 Qs 573/08 Dem grundsätzlichen Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers sind bei Urheberrechtsverfahren die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die widerstreitenden Grundrechte, unter Umständen entgegenzuhalten. Bei der Beurteilung sind die Art der erhobenen Daten, die Stärke des Tatverdachts und die mögliche Einordnung als Bagatelltat entscheidungserheblich.
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07. Januar 2009

Ehrenschutz bei satirischen Texten

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 8.12.2008, Az. 22 U 23/08 Ironisch satirische Texte müssen im Gesamtzusammenhang beurteilt werden und erheben als eben solche keinen Anspruch auf Objektivität. Die Überprüfung von den darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen als Aussagekern erfolgt losgelöst von der satirischen Einkleidung, die gerade für gewöhnlich nicht von allen Menschen richtig verstanden wird.
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05. Januar 2009

Medizinische Zeichnungen genießen urheberrechtlichen Schutz

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2008, Az.: 12 O 409/08 Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind urheberrechtlich geschützt, wenn die Darstellung selbst eine schöpferische Leistung beinhaltet. Eine wissenschaftliche oder technische Darstellung besitzt nur Urheberrechtsschutz, wenn die Form der Darstellung nicht bloß durch technische Zwänge entstanden ist. Im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG reicht aus, dass eine individuelle – sich vom alltäglichen Schaffen im Bereich technischer Zeichnungen abhebende – Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommt.
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05. Januar 2009

Fernmeldegeheimnis bei E-Mails nur in begrenztem Umfang

Urteil des VG Frankfurt am Main vom 06.11.2008, Az.: 1 K 628/08.F

1. Das Fernmeldegeheimnis schützt in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Der Schutz endet in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. ...
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29. Dezember 2008

Haus & Grund I

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 158/05

a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen...
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29. Dezember 2008

Haus & Grund III

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 21/06 Eine schlagwortartige Kurzbezeichnung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.
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19. Dezember 2008 Kommentar

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Kommentar zum Beschluss OLG Frankfurt, Az.: 6 W 157/08

In einem von unserer Kanzlei erwirkten Beschluss (Az. 6 W 157/08) hat das OLG Frankfurt a.M. auch bei lang zurückliegenden Wettbewerbsverstößen (ca. sechs Monate) von beendeten Angeboten eine Eilbedürftigkeit bejaht. Der Beschluss des OLG Frankfurt ist nach unserer Kenntnis die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dieser Thematik befasst.

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19. Dezember 2008

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008; Az.: 6 W 157/08

1. Die Dringlichkeit bei einstweiligen Verfügungsverfahren entfällt nicht, selbst wenn es sich um lang zurückliegende, beendete Angebote handelt, der Antragsgegner auf der Plattform nicht mehr angemeldet ist und dieser inzwischen auf anderen Internet-Plattformen rechtskonform belehrt. 2. Eine Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
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19. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Pressemitteilung Nr. 237/2008 des BGH zum Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
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