Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Werbung mit Stiftung Warentest
Für die Werbung mit Empfehlungen der Stiftung Warentests haben sich Standards gebildet, nach denen ein Produkt nicht in Zusammenhang einer Untersuchung gebracht werden darf, für welches diese nicht gilt. Bei der Verurteilung zur Unterlassung von Werbung ist in der Rechtssprechung aber als Beschränkung anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vorgenommen werden dürfen.
Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
Übersendung unerwünschter SMS
Allein die Zuweisung von Kurzwahlen und die Weitergabe an Vertragspartner begründet nicht die Eigenschaft des Rufnummer-Inhabers als unmittelbarer oder mittelbarer Störer. Eine Kurzmitteilung muss ebenso wie eine e-mail nicht zwingend von dem ausgewiesenen Absender stammen.
Irreführende Internetwerbung mit einem vergleichenden Versicherungstarif
Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
Entgeltvereinbarungen in AGB
Ist die Entgeltvereinbarung im Auftragsformular innerhalb ungegliedeter, kleingedruckter AGB so versteckt, dass sie leicht überlesen wird, handelt es sich dabei um eine überraschende Klausel, die auch dann, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, unwirksam ist.
Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen
Wird eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff "Promotion" gekennzeichnet, ist eine Gefährdung der Zuschauer die werblichen Inhalte nicht zweifelsfrei als solche wahrzunehmen und zu bewerten aufgrund der Mehrdeutigkeit der Bezeichnung gegeben, so dass "Promotion" den Anforderungen des § 7 Abs.5 Satz 2 RStV nicht genügen kann.
Kosten im Mahnbescheid
Die Zinsen der im Mahnbescheid geltend gemachten Kosten können erst ab Zustellung der Anspruchsbegründung gefordert werden.
BGH erneut zum Fall „Esra“
Telefonieren für 0 Cent!
Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.

