Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay
Der Chaos Computer Club und der digitale Wahlstift
Veröffentlichung von Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet
WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot
Bei der Ausstrahlung der "WOK WM" waren Markennamen otisch und verbal eingebunden, was der Sender aufgrund seiner redaktionellen Mitbestimmungsrechte aus dem Lizenzvertrag hätte unterbinden können und müssen. Es kann auch nicht von zulässiger "aufgedrängter Werbung" gesprochen werden, da die WOK WM nicht mit sonstigen Sportereignissen vergleichbar ist, denn sie wird ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet.
Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze
Die Veröffentlichung eines Zitates aus einem anwaltlichen Schriftsatz kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Rechtsanwaltes verletzen. Aufgrund des hieraus resultierenden verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG kann der Rechtsanwalt in bestimmtem Umfang darüber entscheiden, ob und wie die Persönlichkeit für öffentliche Darstellungen benutzt wird. Darüber hinaus kann das Recht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Absatz 1 Satz 2 GG verletzt sein, weil der Ruf des Rechtsanwalts beeinträchtigt sowie dessen Tätigkeit als Rechtsanwalt in ein schlechtes Licht gerückt werden kann.
Laptops im Sitzungssaal
Laptops und Notebooks können durch einstweilige Anordnung im Sitzungssaal, auch wenn ein erhebliches Informationsinteresse besteht, nicht zugelassen werden. Neben den Sicherheitsbedenken und zu erwartenden Betriebsgeräuschen spricht vor allem die Unkontrollierbarkeit der unerlaubten Benutzung etwaiger integrierter Kameras und Mikrofone gegen die Benutzung von Laptops. Insbesondere ist durch den Ausschluss keine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit zu befürchten.
Beanstandung einer Fernsehsendung
Angebote, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, sind unzulässig.
Ausschluss der Eintragung geographischer Herkunftsorte
Bei einer klassischen Warenmarke, die einen Ortsnamen enthält, spielt die Bekanntheit des fraglichen Ortes keine allein entscheidende Rolle. Auch die Verhältnisse der Anmelder, insbesondere ihre Geschäftspolitik, Standorte oder Liefergebiete, sind für die Beurteilung absoluter Schutzhindernisse nicht maßgeblich.

