Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Zusendung unrichtiger Auftragsbestätigung
Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum
Arbeitsgerichtsbarkeit trotz ehemaliger Organstellung des Klägers
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten steht offen, wenn ein ehemaliger Geschäftsführer lediglich das nach Niederlegung seines Amtes begründete Arbeitsverhältnis feststellen lassen will, auch wenn seine Organstellung noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht worden ist.
Tariflicher Zeitzuschlag – Bemessungsgrundlage
Auf Grund des Stufenaufstiegs innerhalb tarifvertraglicher Vergütung wächst der Arbeitnehmer aus dem Regelentgelt heraus. Daneben wird, wenn das Entgelt für Überstunden aus dem Stundenentgelt sowie den Zeitzuschlägen besteht, eine differenzierte Berechnung beabsichtigt.
Auslegung und Geltungsbereiche mehrerer Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind grundsätzlich wie Gesetze auszulegen. Eine ältere Betriebsvereinbarung wird nur durch eine jüngere nach Maßgabe der Zeitkollisionsregel abgelöst, wenn diese miteinander konkurrieren, also denselben Regelungsgegenstand haben.
Die Bezeichnung „Genetikum“ als Marke
Einer Eintragung der Bezeichnung "Genetikum" in das Markenregister stehen Vorschriften des Markengesetzes nicht entgegen, da weder ein Freihaltungsbedürfnis aufgrund der fehlenden lexikalischen Nachweisbarkeit gegeben ist noch dieser die Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann.
Geschützte Marke als Ad-Word-Keyword
Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer Adword-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte. Insbesondere besteht beim Schalten der Anzeige eine Prüfungspflicht bezüglich etwaiger markenrechtlicher Verstöße, eine anhaltende Kontrollpflicht ist jedoch zu verneinen.
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Tarifbindung
Ein Arbeitgeber muss der Verpflichtung auf eine Tarifverbindung im Arbeitsvertrag hinzuweisen im Sinne des NachwG nachkommen, auch wenn der Tarifvertrag aufgrund Allgemeinverbindlichkeit gilt. Bei Verstößen gegen diese Hinweispflicht kann der Arbeitnehmer die Differenz des arbeitsvertraglich geschuldeten und des tarifvertraglich geschuldeten Gehalts als Schadensersatz geltend machen.
Wettbewerbsrechtlicher Regelstreitwert
Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten beträgt im Verfahren der einsweiligen Verfügungen der Regelstreitwert grundsätzlich 10.000€. Insbesondere liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens, es sei denn das Hauptsacheverfahren würde dadurch erledigt.

