Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

17. Juli 2008

Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung „Aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ tragen

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen herge­stelltes Mischgetränk.
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17. Juli 2008

Audi unterliegt im Rechtsstreit um die Wortmarke „Vorsprung durch Technik“

Urteil des EuGH vom 09.07.2008, Az.: T-70/06 "Die Marke „Vorsprung durch Technik“ mag zwar mehrere Bedeutungen haben, ein Wortspiel darstellen oder als phantasievoll, überraschend und unerwartet und damit merkfähig aufgefasst werden können, doch macht sie dies noch nicht unterscheidungskräftig. Diese verschiedenen Elemente würden die Marke nur dann unterscheidungskräftig machen, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen der Klägerin wahrgenommen würde, so dass die angesprochenen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen der Klägerin ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer betrieblicher Herkunft unterscheiden könnten," so die Richter am Europäischen Gerichtshof.
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17. Juli 2008

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 75/06 Veröffentlicht ein Unternehmer die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen, erklärt dieser hiermit, dass Kunden dieses Kommunikationsmittel für bestimmungsgemäße Kaufanfragen nutzen können. Sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes aus den Umständen ergibt, erstreckt sich dieses Einverständnis auch auf Anfragen gewerblicher Nachfrager. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse - etwa auf seiner Homepage - veröffentlicht. Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen, so die Karlsruher Bundesrichter.
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15. Juli 2008

Mindestvertragslaufzeit bei unwirksamer Befristungsabrede ohne Kündigungsmöglichkeit

Urteil des LAG München vom 02.05.2008, Az.: 3 Sa 97/08 Haben eine GmbH und eine auf fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit befristet angestellte Geschäftsführerin für die Zeit nach Abberufung als Geschäftsführerin die Fortsetzung der Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, wobei sie nur verhältnismäßig geringfügige Änderungen des Aufgabenbereichs (Wegfall der Leitungsverantwortung) und der Vergütung (Wegfall der Tantieme) vorgenommen haben, bleibt die Befristung - ungeachtet einer möglichen Unwirksamkeit nach § 14 TzBfG - jedenfalls als Vereinbarung einer Mindestlaufzeit des neubegründeten Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten (im Anschluss an BAG 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 = AP Nr.47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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15. Juli 2008

Bank haftet für den Schaden des Phishing-Opfers

Urteil des AG Wiesloch vom 20.06.2008, Az.: 4 C 57/08 Wenn ein Kunde kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Überweisungsvertrages abgibt, so kann sein Konto nicht belastet werden. Falls es zu einer missbräuchlichen Verwendung von Passwörtern oder anderen Identitätsmerkmalen, so z.B. PIN und TAN im Rahmen des Phishing, kommt, so liegt eine Rechtsscheinhaftung des Bankkunden nicht vor. Grundsätzlich trägt das Fälschungsrisiko die Bank.
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15. Juli 2008

Rechtswidrige AGB-Klauseln

Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05 Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008

Marken- und Produktpiraterie im Internet

Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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14. Juli 2008 Kommentar

Registrierung einer 2-Zeichen-Domain

Die Registrierungsstelle für DE-Domains – die Denic e.G. in Frankfurt – wurde mit Urteil vom 29.04.2008 durch den Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. verurteilt, dem Automobilhersteller Volkswagen die Domain www.vw.de zuzuteilen. Damit öffnet sich ein ganz neuer Markt für Domains.
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14. Juli 2008

Bei Rücksendungen muss deutlich werden ob der Rücksendende Nacherfüllung oder Widerruf verlangt

Urteil des AG Schopfheim vom 19.03.2008, Az.: 2 C 14/08 Die Erklärung, „eine Rücksendung“ zu haben, stellt nicht ausreichend klar, aus welchem Grunde eine Rücksendung beabsichtigt ist, aus Gründen der Nachbesserung wegen behaupteter Mängel der Ware oder wegen der Absicht, das gesamte Vertragsverhältnis aufzulösen. Hinsichtlich der Ausübung eines Widerrufsrechts ist nicht erforderlich, dass speziell das Wort „Widerruf“ verwendet wird. Es muss jedoch für den Erklärungsgegner erkennbar sein, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet werden soll.
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