Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

21. Januar 2015

Klage aus eigenem Recht nur bei ausschließlichem, urheberrechtlichen Nutzungsrecht

Mann im Anzug hebt Copyright-Zeichen zwischen seinen Händen.
Urteil des LG Köln vom 15.05.2014, Az.: 14 O 287/13

Ein einfaches Nutzungsrecht reicht nicht aus, um als Nutzungsberechtigter in eigenem Namen zu klagen. Wer nicht Urheber ist, kann Unterlassungs- und Vergütungsanspruch nur bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte geltend machen. Zur Darlegung seiner Aktivlegitimation muss er die Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten, nämlich dem Urheber, nachweisen können.

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21. Januar 2015

Wettbewerbsverstoß bei behördlicher Erlaubnis ausgeschlossen

Weißer Haken vor grünem Hintergrund.
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.04.2014, Az.: 3 W 22/14

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist ausgeschlossen, sofern dem Marktverhalten ein gestattender Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zugrunde liegt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer behördlichen Überprüfung war und der Verwaltungsakt weder nichtig ist noch aufgehoben wurde.

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20. Januar 2015

Endpreis in Preissuchmaschinen muss Bearbeitungs- und Verpackungskosten bereits enthalten

Euromünzen liegen unter einer Paketschnur.
Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 5 U 174/12

Bei Onlinehändlern, die für ihre Waren in Preissuchmaschinen werben, reicht es nicht aus, wenn Bearbeitungs- und Verpackungskosten erst im Online-Shop erscheinen. Diese Kosten sind gerade keine Versandkosten und müssen somit als sonstige Preisbestandteile bereits in den Endpreis im Rahmen der Preissuchmaschine miteingerechnet sein, um wettbewerbskonform zu sein.

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19. Januar 2015

Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben

Fahrer eines Autos hält ein Smartphone hoch
Urteil des KG Berlin vom 17.10.2014, Az.: 5 U 63/14

Die einstweilige Verfügung gegen die Mietwagen-App „Uber“ ist aufgrund fehlender Dringlichkeit aufgehoben worden. Es steht der Annahme einer Dringlichkeit entgegen, wenn der eine Untersagung begehrende Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt oder ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde.

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15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

Flugzeug steht auf der Start- und Landebahn am Flughafen bei Sonnenuntergang.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

Jurist in schwarzer Robe, der einen aufgeschalgenen Schönfelder in seinen Händen hält.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Irreführende Werbung, wenn abgebildete Komplettausstattung nicht vom Preis erfasst ist

Beiges Lederbett steht zwischen zwei Nachttischen, mit jeweils zwei Lampen, in einem hellen Schlafzimmer.
Urteil des OLG Hamm vom 5.06.2014, Az.: 4 U 152/13

Eine Prospektwerbung für ein Bett, welches mit kompletter Ausstattung einschließlich Unterkonstruktion, Matratze und Bettzeug abgebildet ist, stellt eine irreführende Werbung dar, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass sich der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur auf das leere Bettgestell bezieht und die restliche Ausstattung nicht zum Angebotsumfang gehört. Da dem Verbraucher Komplettangebote, welche die Unterkonstruktion und die Matratze im Preis mit beinhalten, durchaus bekannt sind, muss bei einem unzutreffend erweckten Eindruck zur Vermeidung einer Irreführung eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgen. Bezüglich des abgebildeten Bettzeugs wisse der Verbraucher jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beiwerk zu Dekorationszwecken handelt.

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08. Januar 2015

Amazon haftet bei fehlerhaften UVP-Preisen in seinen Angeboten

Taste mit Aufschrift "UVP" auf Tastatur
Urteil des LG Köln vom 02.10.2014, Az.: 81 O 74/14

Die Angabe einer falsche unverbindlichen Preisempfehlung bei Angebot eines Produkts ist geeignet, Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebots in die Irre zu führen, da dessen Angabe gerade das eigene Angebot als besonders günstig darzustellen bezweckt. Dies gilt selbst dann, wenn Amazon über 10 Millionen Produkte anbietet. Dabei reicht es nicht aus, sich auf Angaben Dritter zu verlassen, selbst wenn diese die Richtigkeit ihrer Angaben vertraglich bestätigt haben.

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08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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