Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
3,2,1 … meins: Porsche 911 ’07 für 5,50 Euro?
Keine Haftung des Domain-Parking-Anbieters und des Admin-C, Urteil des LG Düsseldorf vom 03.09.2008, Az.: 2a O 40/04
Es ist einem Domainparking-Platform-Inhaber unzumutbar, ihm Prüfungspflichten zur Verhinderung einer Rechtsverletzung Dritter auf seinen Seiten aufzuerlegen, da durch den entstehenden Aufwand sein gesamtes Geschäftsmodell zum Erliegen käme. Schließlich müsste er jegliche Verlinkung auf den einzelnen von ihm geparkten Domains auf eventuelle Markenrechtsverletzungen überprüfen. Dies gilt erst recht für den administrativen Ansprechpartner für die eingetragenen Domains, da dieser nicht mehr Pflichten hat als der Domaininhaber selbst. Folglich haften beide nur dann, wenn sie aufgrund einer Abmahnung nicht reagieren und somit eine eventuelle Rechtsverletzung zumindest mit bedingtem Vorsatz zuließen.
Disko-Fotos
Auch die Veröffentlichung von Massenaufnahmen müssen von der Einwilligung der Abgebildeten gedeckt sein, wenn individuelle Gesichtszüge darauf erkennbar sind. Nur der Besuch einer Diskothek, in der Fotos gemacht werden, beinhaltet kein konkludentes Einverständnis.
„www.hartplatzhelden.de“
Die Vermarktung von Fussballspielszenen aus der Amateurliga im Internet durch einen privaten Betreiber stellt eine unlautere Nachahmung und somit einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn eine wirtschaftliche Vermarktung der Spielszenen steht grundsätzlich nur der spielleitenden Stelle zu, wobei es irrelevant ist, wenn diese ein gemeinnütziger Verein ist.
www.prädikatsanwälte.de
Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
Rundfunkgebühren für einen Personalcomputer
Bei multifunktionalen Geräten ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren nur die objektive Möglichkeit des Rundfunkempfangs entscheidend. Daneben besteht die Vermutung zum Rundfunkempfamg insbesondere dann, wenn neben dem PC kein herkömmliches monofunktionales Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Diese Vermutung greift nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich.
An frischer Farbe freuen
Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Der kann dann Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Vertrauen auf die Lieferung getätigt hat. Voraussetzung: Sie sind wegen der Nichtlieferung für ihn „vergeblich“.
Filesharing im ungesicherten W-LAN-Netz
Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechts
Bei Verkäufen über eine Internetplattform kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Allerdings lässt weder die gesetzliche Regelung des § 356 Abs.1 BGB noch die Verbraucherschutzvorschriften die Notwendigkeit erkennen, darauf beim Vertragsschluss hinzuweisen.

