Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

23. Januar 2007

Double-Opt-In-Verfahren

Urteil des LG Berlin vom 23.01.2007, Az.: 15 O 346/06 Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Check-Mail bei einem Double-Opt-In-Verfahren für eine Newsletter-Bestellung kein Spam ist. Dies begründet das Gericht damit, dass es dem Verwender eines eines Double-Opt-In-Verfahrens nicht zuzumuten sei, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nicht selber veranlasst haben.
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18. Januar 2007

Unversicherter Versand

Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2007, Az.: 315 O 457/06 Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. "Freibleibende Angebote" und die Annahmeverweigerung "unfreier Sendungen" sind unzulässig.
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01. Januar 2007

Neuer Basiszinssatz seit 01.01.2007 bei 2,70 %

Der neue Basiszinssatz seit 01.01.2007 beträgt 2,70 % und gilt bis zum 30.06.2007. Zur Zeit können gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 7,70 % geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen des § 286 BGB vorliegen und die fällige Rechnung nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung beglichen wurde. Dieser Zinssatz ist variabel und liegt nach § 288 BGB immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er kann aber nur geltend gemacht werden, wenn gegenüber dem Verbraucher ein besonderer Hinweis in der Rechnung erfolgte. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB können 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also somit 10,70 %, geltend gemacht werden.
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15. Dezember 2006

Handeln im fremdem Namen bei Online-Auktion

Urteil des LG Aachen vom 15.12.2006, Az.: 5 S 184/06 Überlässt ein bei einer Online-Auktionsplattform angemeldetes Mitglied seine Kennung und sein Passwort einem anderen zur Nutzung, muss er sich dessen Handeln nach den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht als eigenes Handeln zurechnen lassen und ist Vertragspartner eines in seinem (Mitglieds-)Namen abgeschlossenen Kaufvertrags.
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07. Dezember 2006

UVP ist als bekannte Abkürzung nicht irreführend

Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03 a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind. b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
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