Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

02. September 2003

results.de – Verwechslungsgefahr

Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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08. September 2009

„Bollywood macht glücklich!“ nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 36/09

"Bollywood macht glücklich!" wird die Markeneintragung verwehrt, da es sich hierbei nur um eine sloganartige Wortfolge handele, die als Werbeaussage allgemeiner Art aufgefasst wird und lediglich leichte Assoziationen mit der indischen Filmproduktion in Mumbay herstellt. Dies allein - auch zusammen mit der nicht besonders ausgefallenen grafischen Gestaltung des Schriftzugs - begründet keine ausreichende Unterscheidungskraft. Vielmehr müsste eine Wortfolge mehr als nur beschreibende Angaben oder Anpreisungen von Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, um als Marke geschützt werden zu können.
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21. März 2012

Es kann nur einen „Wendler“ geben

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 2a O 317/11 Der bundesweit bekannte Schlagerstar mit dem Künstlernamen „Michael Wendler“ hat die prioritätsälteren Rechte an dem Kennzeichen „Der Wendler“. Der Sänger und Markeninhaber mit dem bürgerlichen Namen „Michal Wendler“ muss in die Löschung der Marke „Der Wendler“ einwilligen.
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22. Januar 2010

„SMILLY“ oder „SMILEY“ – Wo ist da der Unterschied?

Beschluss des BPatG vom 14.10.2009, Az.: 28 W (pat) 71/09 Die Wortmarke "SMILLY" unterscheidet sich von der prioritätsälteren Marke "SMILEY" nicht ausreichend. Sowohl schriftbildlich als auch klanglich konnte das Bundespatentgericht keine Unterscheidungskraft feststellen. Insbesondere die für den Verbraucher entscheidende Reihenfolge der Anfangsbuchstaben "SMI" sind visuell sogar identisch. Das Markenwort sei deshalb kaum als betriebskennzeichnender Hinweis geeignet und besitze gerade für Produkte des täglichen Bedarfs wie Milchprodukte und Fruchtsäfte nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft, welche jedoch markenrechtlich unabdingbar ist.
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19. Februar 2010

„Human Profit“ keine profitable Marke

Beschluss des BPatG vom 14.01.2010, Az.: 30 W (pat) 24/09
Ein Wortzeichen ist auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Mögliche Bedeutungsvarianten der Einzelbestandteile führen nicht zur Schutzfähigkeit.
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15. Dezember 2009

Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Beschluss des BPatG vom 02.10.2009, Az.: 30 W (pat) 78/06

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.
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17. Dezember 2008

Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
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11. Dezember 2009

Unicum aus der Mode gekommen

Beschluss des BPatG vom 07.12.2009, Az.: 30 W (pat) 67/08 Die Marke "Unicum" besitzt genug Unterscheidungskraft um das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu überwinden.
Im Mode-Bereich jedoch ist die wörtliche und klangliche Distanz zum gebräuchlichen Begriff "Unikum" zu gering als dass eine eigene Unterscheidungskraft vorhanden wäre.
Für diese Klassen hat die Marke "Unicum" daher keinen weiteren Bestand.
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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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