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Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
18. Februar 2010 Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 88/09
Damit eine eingetragene Marke nicht verfällt, ist eine markenmäßige Benutzung erforderlich. Fraglich war, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Streitmarke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet hat, oder ob sie das Zeichen aus Sicht des Verkehrs zugleich als Herkunftshinweis in Bezug auf die Kennzeichnung der geschützten Produkte benutzte. Sie hatte die Marke unmittelbar an den Verkaufsstellen von Pflanzen, sowie auf Etiketten und Schildern angebracht. Das OLG Hamm verneint den erforderlichen Produktbezug: Der Verkehr bezieht die streitgegenständliche Kennzeichnung nicht auf die jeweilige Pflanze selbst. Daher liegt nur ein Hinweis darauf vor, welches Unternehmen für die ausgezeichneten Pflanzen einen bestimmten Preis fordert.
Weiterlesen 28. Oktober 2008 Beschluss des BPatG vom 15.10.2008, Az.: 29 W (pat) 112/05
Die Zweisprachigkeit einer Wortmarke als sprachregelwidrige Wortschöpfung kann angesichts der Gewöhnung des Verkehrs an derartige Wortkombinationen allein eine Schutzfähigkeit nicht begründen.
Weiterlesen 07. April 2009 Urteil des LG Kiel vom 26.02.2009, Az.: 15 O 153/08
Eine reine Gattungsbezeichung kann eine markenmäßige Benutzung sein, wenn der Verbraucher das fragliche Zeichen als markenrechtliche Benutzung auffassen könnte. Bei einer engen Beziehung zwischen den beiden Bezeichnungen und einer hinreichenden Ähnlichkeit muss dies anerkannt werden, insbesondere, wenn das verwendete Zeichen nur mit lediglich einem beschreibenden Zusatz ergänzt wird.
Weiterlesen 24. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 33 W (pat) 70/10 Bei der Wortmarke "Ecoferm" handelt es sich nicht um lediglich einen beschreibenden Sachhinweis im Hinblick auf die beanspruchten Waren, selbst wenn „Ecoform“ als Kurzform für ökologische Fermente bzw. ökologische Fermentation dienen kann. Vom angesprochenen Verkehr wird dies nicht als gebräuchliche Wortkombination verstanden und ist daher hinreichend unterscheidungskräftig.
Weiterlesen 30. April 2010 Urteil des EuG vom 3.12.2009, Az.: T-223/08
Die Zulässigkeit eines Antrags auf Verfallserklärung ist nicht vom Nachweis eines Rechtsschutzbedürfnisses abhängig.
Weiterlesen 07. April 2011 Beschluss des BPatG vom 23.02.2011, Az.: 26 W (pat) 512/10 Der Marke „Cone“ fehlt es an dem notwendigen Mindestmaß an Unterscheidungskraft. Das Wort „Cone“ stammt aus dem Englischen und ist im Deutschen mit „Kegel, Konus“ zu übersetzen. Die Bezeichnung ist daher geeignet, die Form von Sitzmöbeln zu beschreiben. Ferner besteht für die angemeldeten Planungsdienstleistungen ein enger, sachlich beschreibender Bezug. Insoweit handelt es sich bei Kegeln um eine geometrische Grundform, die Innenarchitekten sowohl bei der Gestaltung von Innenräumen verwenden, als auch Möbelentwürfen zugrunde legen.
Weiterlesen 14. November 2011 Beschluss des BPatG vom 12.10.2011, Az.: 28 W (pat) 66/09 Die Wortmarke „Harmony“ ist in Bezug auf einen Teil der angemeldeten Waren nicht unterscheidungskräftig. Die Bezeichnung vermittelt lediglich den Hinweis, dass jene Produkte zu einem harmonischen Wohnumfeld der Abnehmer der Waren beitragen und erschöpft sich somit in einem anpreisenden Versprechen, das in einem engen sachlichen Bezug zu sämtlichen beanspruchten Waren steht. Der Verkehr entnimmt der Angabe daher keinerlei betriebskennzeichnende Bedeutung.
Weiterlesen 13. Juli 2009 Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2009, Az.: 6 W 29/09
Wird in einem Metatag eine fremde Marke verwendet, ist darin nicht unbedingt eine markenmäßige Benutzung zu sehen. Wenn sich aus der Trefferliste, die nach Eingabe des Suchbegriffs in die Suchmaschine erscheint, ergibt, dass der im Metatag benutzte Begriff nicht auf Herkunft von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens hinweisen soll, liegt kein Markenrechtsverstoß vor.
Weiterlesen 04. Oktober 2010 Urteil des OLG Hamm vom 01.06.2010, Az.: I-4 U 224/09
Die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke "pornofreunde" ist im Bezug auf Organisation und Durchführung von Liveveranstaltungen etc. als gering zu betrachten. Das Wortelement hat überwiegend beschreibenden Charakter und ist somit als Marke nicht schutzfähig, denn es werden schlicht "Freunde" des "Pornos" angesprochen. Unter einem „Pornofreund“ wird man jemanden verstehen, der gerne Pornographie konsumiert, so auch im Zusammenhang mit dem Besuch einer Unterhaltungs- oder Liveveranstaltung. Damit verweist dieser Begriff wiederum überwiegend beschreibend allgemein auf das Angebot von Pornographie hin.
Weiterlesen 23. September 2009 Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08
Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.
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