Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

06. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „Black Jack“ und „Black Track“

Mann mit weißen Handschuhen aufgefächert
Urteil des EuG vom 06.03.2015, Az.: T-257/14

Bei der Beurteilung einer bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Black Jack“ und „Black Track“ muss hinsichtlich der Ähnlichkeit der Zeichen auf Bild, Klang und Bedeutung eingegangen werden. Dabei ergibt sich für den englischsprachigen Verbraucher für jede der Marken eine spezielle und klare Bedeutung. Diese begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen neutralisieren die klanglichen und bildlichen Ähnlichkeiten derselben und eine Verwechslungsgefahr ist mithin zu verneinen.

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19. Juni 2015

„Super Bayern“ als Ausbeutung der Markenrechte des FC Bayern München

Fußball in blau, weiß und rot
Beschluss des BPatG vom 17.03.2015, Az.: 27 W (pat) 110/12

Die Wort-/Bildmarke "Super Bayern", die durch ihre runde Form, einer weißen im Kreisrand abgesetzten Schrift, das Wort "Bayern" und den Farben Rot, Weiß und Blau sowie einer Rautenform gekennzeichnet ist, stellt aufgrund der Ähnlichkeiten mit der weltweit bekannten Marke FC Bayern München eine rechtswidrige Beeinträchtigung und unlautere Ausnutzung derselben dar. Der betroffene Verein ist der erfolgreichste deutsche Club mit internationaler Präsenz und branchenübergreifendem erheblichem wirtschaftlichen Wert. Die Marke "Super Bayern" nutzte diese Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund für sich aus und ist daher zu löschen.

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16. Juni 2015

Trennung einer Wortmarke für rechtserhaltende Benutzung unschädlich

graues R in grauem Kreis
Beschluss des BGH vom 18.12.2014, Az.; I ZR 63/14

Die veränderte Schreibweise einer Wortmarke ist unschädlich, wenn damit der Begriffsinhalt der Marke nicht verändert wird. Ist die Marke kein einheitliches Wortzeichen, sondern lediglich eine durch einen Bindestrich verbundene Kombination zweier Wörter, dann ist bereits in der Marke die Trennung ihrer Bestandteile angelegt. Wird diese Trennung in der verwendeten Form lediglich optisch vollzogen, bleibt der Bedeutungsinhalt der Marke unverändert.

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16. Juni 2015

Vertrieb von Bots für World of Warcraft ist unzulässig

Computerspiel auf dem Bildschirm eines Laptops
Urteil des OLG Hamburg vom 06.11.2014, Az.: 3 U 86/13

Das Anbieten von Automatisierungssoftware, sog. Bots, für das Computerspiel „World of Warcraft“ stellt eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG dar, weil Bots einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem darstellen. Zugleich werden die Chancengleichheiten der Spieler untereinander nicht mehr gewahrt. Das Anbieten der Buddy-Bots zum Kauf stellt jedoch kein Verleiten der Kunden zum Vertragsbruch dar, zumal es in der Entscheidung der Spieler liegt, ob sie einen Bot verwenden möchten.

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12. Mai 2015

Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einem Strichcode

Mann scannt ein Produkt mit seinem Handy
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 185/14

Wird ein Produkt mit einem EAN-Code versehen, der bei Entschlüsselung einen anderen als den tatsächlichen Hersteller benennt, so ist zweifelhaft, ob dem Code in diesem Fall eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Jedenfalls aber besteht zwischen der Marke des benannten Herstellers und dem EAN-Code keine Verwechslungsgefahr, weil lediglich der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgeblich ist und insbesondere keine Analyse des Bedeutungsgehalts des Zeichens erfolgen muss. Zwischen einem Wortzeichen und dem aus Zahlen und Strichen bestehenden Code besteht aber offensichtlich keine markenrechtliche Zeichenähnlichkeit. Damit scheidet auch ein Anspruch wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft aus.

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29. April 2015

Spieletitel „Farming Simulator“ und „Farm Simulator“ verwechslungsfähig

riesen Mähdrescher, mit welchem Feld gepflügt wird
Urteil des OLG Köln vom 28.11.2014, Az.: 6 U 54/14

Der Titel „Farming Simulator 2013“ ist für ein Landwirtschafts-Simulationsspiel hinreichend kennzeichnungskräftig. Zwar spricht der stark beschreibenden Charakter der Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ auf Grund der fehlenden Individualität gegen eine solche Kennzeichnungskraft im Sinne von § 5 III MarkenG, allerdings ist den angesprochenen Verkehrskreisen die Identifizierung eines Spiels anhand eines von sich aus wenig aussagekräftigen Titels bekannt, wonach nur geringe Anforderungen an die originäre Kennzeichnungskraft eines Titels zu stellen sind.

Die für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr notwendige Werkidentität kann nicht verneint werden, wenn die angegriffene Spielesoftware ausschließlich auf einem anderen Vertriebsweg angeboten wird. Der angesprochene Verkehr ist daran gewöhnt, Computerspiele sowohl als Download als auch über physische Datenträger zu erwerben. Eine Verwechslung kann demnach nicht ausgeschlossen werden.

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24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

Mikado-Keksstangen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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15. April 2015

Verwendung des Adler-Symbols auf Fanartikeln

Fußball mit Deutschlandfarben
Urteil des OLG München vom 05.02.2015, Az.: 6 U 3249/14

T-Shirts mit dem Adler-Symbol und dem Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ weisen Verwechslungsgefahr mit der DFB-Marke auf, insbesondere wenn das Symbol auf der linken Brust angebracht ist. Bei Auto-Fußmatten, auf denen das Adler-Symbol Verwendung findet, besteht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Die alleinige Übereinstimmung nur in der Adler-Marke reicht nicht aus, um eine solche anzunehmen, da der maßgebliche Gesamteindruck der DFB-Marke auch durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ erheblich mitbestimmt wird.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

Drei verschiedene Parfümflaschen vor einem dunklen Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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02. April 2015 Top-Urteil

„PUMA“ schlägt „PUDEL“

Oben befindet sich ein weißer Puma auf schwarzem Untergrund. Darunter befindet sich ein schwarzer Puma auf weißem untergrund. Beide haben ihr Maul offen.
Pressemitteilung Nr. 50/2015 des BGH zum Urteil vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

Die Nachahmung des bekannten springenden PUMAs der gleichnamigen Marke in Form eines springenden PUDELs weist zwar keinen sehr hohen Grad der Ähnlichkeit auf. Die beiden Marken sind noch unterschiedlich genug, um keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG begründen zu können. Dennoch werden diese gedanklich derart miteinander verknüpft, dass der BGH darin eine Ausnutzung des Rufes und der Wertschätzung der älteren Marke sieht und die Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung bestätigt.

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