Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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19. September 2014 Top-Urteil

Langenscheidt siegt im Streit um Farbmarke „Gelb“

Aufgeschlagenes Langenscheidt Wörterbuch auf dem ein Kugelschreiber liegt. Darüber liegt eine Brille und links daneben befinden sich weitere aufeinander gestapelte Langenscheidt Wörterbüchern, wobei das oberste ebenfalls aufgeschlagen ist.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18.09.2014, Az.: I ZR 228/12

Die gelbe Verpackung eines Anbieters von Sprachlernsoftware führt zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr und verletzt die Farbmarke "Gelb" von Langenscheidt. Die gelbe Farbe ist aufgrund langjähriger Verwendung kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragen und wird vom Verkehr als eigenständiges Kennzeichen des Unternehmens aufgefasst.

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11. September 2014

Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist Kunst

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.08.2014, Az.: I-20 U 63/14

Der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ genießt aufgrund seiner satirisch-ironischen Formulierung Kunstfreiheit. Insbesondere ist keine Verwechslungsgefahr zu den Werken der sog. „Wanderhuren-Reihe“, die aus der Feder von Iny Lorentz stammen, zu sehen. Es ist zwar nicht abzustreiten, dass auf Grund des Bekanntheitsgrades dieser Reihe eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in Betracht kommt, jedoch ist diese nicht als rechtswidrig anzusehen. Das Buch soll gerade nicht als historischer Roman angesehen werden, sondern eine Kombination des heutigen Vergnügens an „schönen Wanderwegen“ mit einer mittelalterlichen „Wanderhure“ schaffen.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

Domain mit den Buchsataben "www". Domainrecht
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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02. September 2014

Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Haarfärbemitteln und Friseur-Dienstleistungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.07.2014, Az.: 6 U 45/13

Zwischen einer für Haarfärbemittel eingetragenen Marke und einer Marke für Dienstleistungen eines Friseursalons besteht auch bei hoher Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da es an der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit fehlt. Der Einsatz von Haarfärbemitteln gehört zwar zu den typischen Dienstleistungen eines Friseurs, die Dienstleistung des Haarefärbens und das freiverkäufliche Produkt Haarfärbemittel zum Selberfärben stehen jedoch aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise miteinander in Konkurrenz, da sie zwei unterschiedliche Möglichkeiten des Haarefärbens darstellen.

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19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

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30. Juli 2014

Farbmarke “Gelb” für zweisprachige Wörterbücher

Urteil des OLG Köln vom 09.11.2012, Az.: 6 U 38/12

Die für zweisprachige Wörterbücher in Printform eingetragene Farbmarke „Gelb“ ist schutzwürdig und es bestehen Abwehransprüche gegen anderweitige Sprachlehrmittel, vorliegend einer Sprachlernsoftware in einer gelben Verpackung, wenn Verwechslungsgefahr vorliegt.

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18. Juli 2014

Keine Wettbewerbswidrigkeit bei gleichartigen Einkaufswagenmodellen

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 122/11

Der Vertrieb eines Einkaufwagenmodells, das mit dem Modell eines anderen Herstellers ineinander geschoben werden kann ("stapelbar"), stellt keine wettbewerbswidrige Handlung dar. Das Merkmal "stapelbar" ist nicht derart individuell, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommen könnte. Die Einkäufer der angesprochenen Fachkreise nehmen anhand der Herstellerangaben nicht an, dass die beiden Modelle aus demselben Unternehmen stammen oder Lizenzverbindungen zwischen beiden bestünden. Es liegt keine Rufausbeutung vor, wenn Fachkreise angesprochen werden, die nicht aufgrund der äußeren Gleichheit der Produkte ihre Qualitäts- und Gütevorstellungen auf diese übertragen. Dies gilt, wenn ein Originalprodukt nachgeahmt wird, dessen Sonderschutz abgelaufen ist und aufgrund von unterschiedlichen Kennzeichen die Gefahr der Verwechslung und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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