Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

31. März 2016

Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für private Haushalte

Rundfunkgebühren-Ordner aufgeschlagen, auf dem Geldscheine liegen
PM Nr. 21/2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 6.15

Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für private Haushalte ist rechtmäßig, auch wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät vorhanden ist. Befreiungen sind aus sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit vorgesehen, in allen anderen Fällen ist die Beitragszahlung pro Haushalt verpflichtend. Diese Regelung - mit dem Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht an die Wohnung - verstößt nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung zu Lasten der Personen, die eine Wohnung allein innehaben, da die Wohnung den typischen Ort des Programmempfangs darstellt und somit ein sachlicher Grund besteht.

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31. März 2016

Zur Preisdarstellung bei Online-Buchung von Flügen

Handy, Kreditkarte und Flugtickets liegen auf einem Laptop, Flüge online Online buchen
Urteil des BGH vom 30.07.2015, Az.: I ZR 29/14

a) Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 kann - auch wenn er als Ordnungswidrigkeit sanktioniert ist - als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden.

b) Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 können gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG geltend gemacht werden. Darauf, dass die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nicht in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze des § 2 Abs. 2 UKlaG aufgenommen worden ist, kommt es nicht an.

c) Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 ist geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG spürbar zu beeinträchtigen.

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29. März 2016

„Ticketschutz“ im Rahmen von Flugbuchung muss auf „Opt-in“ Basis angeboten werden

Notebook mit Weltkarte, Koffer und Papierflieger, Aufschrift "booking", Reise
Urteil des OLG München vom 16.07.2015, Az.: 6 U 4681/14

Hat der Kunde eines Flugbuchungsportals im Rahmen seiner Buchung die Möglichkeit, einen sogenannten „Ticketschutz“ als Zusatzversicherung abzuschließen, so muss diese Verpflichtung zur Zahlung fakultativer Zusatzkosten gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO auf „Opt-in“ Basis erfolgen. Dem Kunden muss es insbesondere möglich sein, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen. Werden zwei Entscheidungsalternativen etwa durch räumliche Anordnung nicht so klar und transparent dargestellt, dass der Kunde sie als gleichwertig wahrnimmt und daher ausreichend vergleichen kann, so wird diesem nicht, wie durch die Verordnung gefordert, eine bewusste Auswahlentscheidung ermöglicht.

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23. März 2016 Top-Urteil

Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews vom Zitatrecht gedeckt?

Mikrofon wird von einer Frauen-Hand gehalten
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

a) Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG).

b) Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG, weil die Bestimmung zwischen dem Tagesereignis und der im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar werdenden urheberrechtlich geschützten Leistung unterscheidet. Das übernommene Bildmaterial ist keine urheberrechtlich geschützte Leistung, die im Verlaufe eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist.

c) Die Anwendung der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt.

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23. März 2016

Zur Ermittlung des lizenzanalogen Schadensersatzes beim Filesharing

Hörbücher gestapelt mit Kopfhörer
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.12.2015, Az.: 12 S 13/15

Wird ein Hörbuch mittels Filesharing öffentlich zugänglich gemacht, so wird die Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes unter Berücksichtigung der Länge des Zeitraums, innerhalb dessen das Hörbuch abrufbar war, der Popularität des Werks und des Brutto-Verkaufspreis in einem Portal, in dem das Hörbuch heruntergeladen werden kann, ermittelt.

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18. März 2016

Amazon Prime: Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig

Roter "Jetzt gratis testen"-Button
Urteil des OLG Köln vom 03.02.2016, Az.: 6 U 39/15

Bietet ein Onlineshop neben einem Streaming-Dienst einen DVD-Verleih an und eröffnet seinen Kunden dabei die Möglichkeit, die beiden Dienstleistungen im Rahmen eines Abonnement-Vertrags auch als „Paket“ zu buchen, so muss er bei Abschluss des Vertrags die für dieses einheitliche Leistungsangebot entstehenden Gesamtkosten angeben. Da ein solcher Vertrag, selbst wenn die ersten 30 Tage aufgrund eines Probemonats kostenlos sind, unmittelbar zu einer Zahlungspflicht des Verbrauchers führt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf der 30 Tage gekündigt wird, muss der Bestellbutton auf diese Zahlungspflicht hinweisen. Insbesondere die Formulierung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist irreführend und damit unzulässig.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

Ein Finger drückt auf eine blaue Taste einer schwarzen Tastatur mit der Aufschrift "User Forum".
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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02. März 2016 Top-Urteil

Erhöhte Prüfpflichten für Betreiber eines Ärztebewertungsportals

ein Stehtoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur
PM Nr. 46/2016 zum Urteil des BGH vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15

Eine täterschaftliche Haftung des Portalbetreibers für Bewertungen scheidet aus, wenn sich dieser die Bewertungen nicht zu eigen gemacht hat. Eine Haftung als Störer ist gleichwohl bei Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten denkbar.

Deren Umfang ist beim Betrieb von Bewertungsportalen erhöht, da hierbei ein gesteigertes Risiko an Persönlichkeitsrechtsverletzungen besteht. Fehlt die Möglichkeit des Betroffenen, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen, weil dieser anonym Bewertungen abgeben kann, erhöht dies nochmals die Prüfungspflichten.

Dem Betreiber eines Bewertungsportals für Ärzte obliegt es in einer solchen Fallkonstellation daher, dem Bewertenden eine Beanstandung einer Bewertung zu übersenden und ihn aufzufordern, den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und Unterlagen wie z.B. Rezepte möglichst umfassend vorzulegen. Dies kann vom Betreiber unter Berücksichtigung des Gewichts der beanstandeten Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers sowie der Funktion des betriebenen Dienstes verlangt werden, ohne dass das Geschäftsmodell des Betreibers wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert wird.

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23. Februar 2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstöße

Zeitleiste eines Videos mit rotem Wiedergabeknopf und grauem Lautstärkeknopf
Urteil des OLG München vom 28.01.2016, Az.: 29 U 2798/15

Der Betreiber der Internet-Videoplattform YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße, welche durch Dritte in Form einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken nach § 19 a UrhG über das Videoportal begangen wurden. Zwar trägt der Provider durch das Eröffnen seiner Plattform für fremde Inhalte durchaus zu den über das Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen bei, für die Begründung einer täterschaftlichen Haftung bedarf es jedoch vielmehr einer gewissen Identifikation mit diesen Fremdinhalten. Für den verständigen Durchschnittsnutzer wird jedoch deutlich, dass es sich bei den auf YouTube gesammelten Inhalten nicht um Inhalte handelt, für welche der Betreiber die Verantwortung übernimmt, sondern um solche, die von Dritten herrühren und von diesen abrufbar gemacht werden.

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17. Februar 2016

Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig

Dashcam
Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15

Die Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls mittels einer sogenannten Dashcam stellt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallbeteiligten dar und darf daher in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel verwendet werden. Zwar genügt das alleinige Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht um dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen, ein grundsätzlicher Vorrang des Persönlichkeitsrechts besteht jedoch ebenfalls nicht. Das zufällige und anonymisierte Filmen von Verkehrsteilnehmern mittels einer Dashcam im öffentlichem Verkehrsraum stellt dabei einen derart geringen Grundrechtseingriff dar, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht begründet werden kann.

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