Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

03. August 2016

10.000 EUR Streitwert bei urheberrechtswidrigem Verkauf von Bootleg-Album angemessen

Fan filmt mit Handy auf einem Konzert
Beschluss des OLG Hamburg vom 30.10.2014, Az.: 5 W 118/13

Ein Streitwert von 10.000 Euro bei urheberrechtswidrigem Angebot einer sogenannten Bootleg-DVD, also eines nicht offiziell veröffentlichten bzw. von den Inhabern der Leistungsschutzrechte nicht autorisierten DVD-Bildtonträgers (hier: insgesamt 14 urheberrechtlich geschützte Titel einer Musikgruppe), über eine Internethandelsplattform ist nicht zu hoch bemessen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer von der fehlenden Lizenz nichts wusste, also gutgläubig handelte, da durch den Vertrieb illegal aufgenommener Tonträger die wirtschaftlichen Interessen insbesondere bekannter Musikgruppen erheblich beeinträchtigt werden.

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01. August 2016

Fahrlässige Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von fremden Bildern

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2014, Az.: 2 O 211/14

Die unautorisierte Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie kann dann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, wenn der Verwender die Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Bild zumindest fahrlässig verletzt hat. Von einer solchen Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn der Rechtsverletzter das Foto von einem Dritten – hier über den Flyer eines Geschäftspartners – erhalten und dieses im Vertrauen auf ein bestehendes Nutzungsrecht, ohne eine weitergehende Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen verwendet hat. Geringfügige Veränderungen wie die seitenverkehrte Abbildung oder eine abweichende Helligkeit des Bildes stehen dem nicht entgegen.

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01. August 2016

Check-Mail im Double Opt-In-Verfahren stellt keine ungebetene Werbung dar

Schriftzug "No Spam" auf einem Verkehrsschild
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2016, Az.: I-15 U 64/15

Versendet ein Unternehmen im Rahmen eines Double Opt-In-Verfahrens eine Bestätigungsemail, um sicher zu gehen, dass der Inhaber einer Email-Adresse tatsächlich am Erhalt des betriebseigenen Newsletters interessiert ist, so stellt diese Aufforderung zur Bestätigung gerade keine ungebetene Werbung dar. Es geht dem Unternehmer im Interesse des Empfängers gerade nur um die Klärung, ob dieser in die Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung einer Einwilligung.

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15. Juli 2016 Top-Urteil

Gericht muss Zeitungsverlag ein anonymisiertes Urteil zusenden

Holzwürfel, die das Wort "Presserecht" ergeben auf Zeitungsausschnitten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2015, Az.: 1 BvR 857/15

Die Pressefreiheit sichert einem Zeitungsverlag das Recht auf die Zusendung eines anonymisierten Gerichtsurteils. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf den genauen Wortlaut eines Urteils zu erfahren, und nicht nur die Pressemitteilung des Gerichts. Ausnahmen gelten nur, wenn konkrete Anhaltspunkte unmittelbar und dringend die Gefahr nahelegen würden, dass durch die Veröffentlichung des Urteils das Strafverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder zumindest gefährdet würde.

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14. Juli 2016

Kriterien zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellung eines Charakters in einem Spielfilm

Filmklappe neben Filmrolle auf Holzboden
Urteil des LG Hamburg vom 03.06.2016, Az.: 324 O 78/15

Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht schon allein deswegen gegeben, wenn sich im Rahmen eines fiktionalen Spielfilms (hier: über sexuelle Gewalt an einer Schule) die betroffene Person in der Rolle eines Schauspielers selbst wiedererkennt oder von einem Teil des maßgeblichen Adressatenkreises erkannt wird. Vielmehr ist eine umfassende Güter- und Interessenabwägung, einerseits die Kunstfreiheit der Filmproduzenten, andererseits das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, anhand des Einzelfalls vorzunehmen. Maßgeblich ist dabei, wie stark sich die Figur von ihrem realen Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbstständigt und wie hoch das Informationsinteresse der Allgemeinheit an der Verbreitung des Films ist.

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14. Juli 2016

Für Schönheitsoperationen darf nicht mit Vorher-/Nachher-Bildern geworben werden

Nase einer Frau vor und nach einer Schönheitsoperation
PM des OLG Koblenz zum Urteil vom 08.06.2016, Az.: 9 U 1362/15

Eine Klinik darf für die von ihr angebotenen Schönheitsoperationen nicht mit Bildern werben, die die Patienten im Vergleich vor und nach dem durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Eine solche Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 des Heilmittelwerbegesetzes. Daran ändert es auch nichts, wenn die Bilder auf der Homepage der Klinik nur registrierten Nutzern zugänglich sind und darauf hingewiesen wird, dass Patienten sich eingehend informieren sollten, bevor sie die Bilder einsehen.

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14. Juli 2016

Ungleichbehandlung von Presseunternehmen durch Google gerechtfertigt

Schriftzug "Leistungsschutzrecht" auf Enter-Taste einer Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 19.02.2016, Az.: 92 O 5/14 Kart

Verlangt Google von denjenigen Presseunternehmen, die deutlich gemacht haben, ihre mit dem Leistungsschutzrecht aus §§ 87 ff. UrhG verbundenen Ansprüche geltend zu machen, die Erteilung einer kostenlosen Lizenz unter Hinweis darauf, dass ohne diese Erteilung Snippets und Vorschaubilder in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden können, so stellt dies zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Presseunternehmen dar. Diese ist jedoch gerechtfertigt, sachlicher Grund ist die Minimierung des Haftungsrisikos und das Interesse an der Erhaltung des Geschäftsmodells der Suchmaschine.

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14. Juli 2016

Zur Qualifikation von Mediaagenturverträgen als Geschäftsbesorgungsverträge

Nahaufnahme eines Handschlags zwischen Geschäftsleuten
Urteil des BGH vom 16.06.2016, Az.: III ZR 282/14

a) Mediaagenturverträge sind ihrer Rechtsnatur nach regelmäßig als Geschäftsbesorgungsverträge zu qualifizieren, bei denen sich der eine Teil (Mediaagentur) zur Ausführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Wahrung fremder Vermögensinteressen (insbesondere Mediaplanung und -einkauf) und der andere Teil (werbungtreibender Kunde) zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.

b) Tritt die Mediaagentur bei den Mediabuchungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers auf, vereinnahmt sie zwar als Vertragspartnerin der Medien zunächst auch sämtliche Rabatte und sonstigen Vergünstigungen; wegen ihres Status als typische Geschäftsbesorgerin unterliegt sie jedoch den Auskunfts- und Herausgabepflichten nach §§ 666, 667 Alt. 2 BGB.

c) Der Umstand, dass ein Sondervorteil nicht unmittelbar an den Auftragnehmer, sondern an einen Dritten geleistet wird, schließt es nicht aus, dass der Auftrag-nehmer die Herausgabe schuldet. Entscheidend ist, ob eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Beauftragte als der wirtschaftliche Inha-ber des Vermögenswerts anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 211/85, NJW 1987, 1380).

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11. Juli 2016

Beweisaufnahme: SMS-Nachrichten sind nachträglich löschbar

Chatverlauf auf Smartphone-Bildschirm
Urteil des LG Köln vom 17.03.2016, Az.: 2 O 335/14

Streiten zwei Parteien im Rahmen der Beweisaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens um den Versand einer bestimmten SMS-Nachricht, wobei auf dem Mobiltelefon des Versenders keine solche Kurzmitteilung festzustellen ist, so gilt es bei der richterlichen Beurteilung zu berücksichtigen, dass einzelne SMS-Nachrichten auch ohne besondere informationstechnische Kenntnisse nachträglich gelöscht werden können. Die Annahme einer solchen Manipulation des digitalen Nachrichtenverkehrs kann bereits dadurch begründet werden, dass sich auf dem Handy der einen Partei eine spezielle Software befindet, welche eine unwiederbringliche Löschung von SMS aus dem Nachrichtenverlauf ermöglicht, während zugleich auf dem Mobiltelefon der Gegenpartei keine vergleichbare Software zum nachträglichen Erstellen und Einfügen sogenannter „Fake SMS“ festzustellen ist.

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11. Juli 2016

Wiedergabe geschützter Werke in Reha-Zentren ist GEMA-pflichtig

Wartezimmer mit braunen Stühlen und einem Fernseher an der Wand.
Urteil des EuGH vom 31.05.2016, Az.: C-117/15

In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens, in der durch die Verbreitung von Fernsehsendungen über Fernsehgeräte, die der Betreiber eines Rehabilitationszentrums in seinen Räumlichkeiten installiert hat, die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte einer Vielzahl von Betroffenen, insbesondere Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, aber auch ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Urhebern von Sprachwerken sowie deren Verlagen, betroffen sein sollen, ist die Frage, ob ein solcher Sachverhalt eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, sowohl nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft als auch nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums zu beurteilen, und zwar anhand derselben Auslegungskriterien. Ferner sind diese beiden Bestimmungen dahin auszulegen, dass eine solche Verbreitung eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt.

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