Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

13. Mai 2016

Amtsblatt mit redaktionellem Teil verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse

Zeitschriftenrubrik "Aktuelles" mit Kugelschreiber und Brille.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.01.2016, Az.: 4 U 167/15

Vertreibt eine Gemeinde ein Amtsblatt, das nicht nur über ihre Organe und Gremien informiert, sondern auch redaktionelle Beiträge und einen Anzeigenteil umfasst, so verstößt diese Gestaltung des Stadtblatts gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Amtsblatt kostenfrei verteilt wird. Es kommt dabei gerade nicht darauf an, ob das Stadtblatt eine Tageszeitung derart beeinträchtigt, dass sie ihre Funktion gemäß Art. 5 GG nicht mehr erfüllen kann.

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06. Mai 2016

Nutzung von Dashcams grundsätzlich unzulässig

Dashcam
Urteil des VG Ansbach vom 12.08.2014, Az.: AN 4 K 13.01634

Das Nutzen von Dashcams im Straßenverkehr, zur Sicherung von Beweisen ist unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derer darstellt, die unfreiwillig aufgezeichnet werden. Diese Rechtsgutsverletzung steht dem Nutzungsinteresse entgegen. Das Landesamt für Datenschutz kann diesen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch eine Versagung verbieten. Diese muss alle relevanten Gesichtspunkte erfassen, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen.

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04. Mai 2016

Mouse-Over-Hinweis bei Creative-Commons-Lizenz unzulässig

Mauscursor Digital
Urteil des LG München I vom 17.12.2014, Az.: 37 O 8778/14

Wird ein Lichtbild mittels einer Creative-Commons-Lizenz unter der Bedingung der Namensnennung des Urhebers und eines Verweises auf die Lizenz der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt, so genügt es zur Erfüllung dieser Lizenzbedingungen nicht, wenn der entsprechende Hinweis mit Hilfe einer sogenannten Mouse-Over-Funktion erfolgt. Die aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung hervorgehende Wahrnehmbarkeit der erforderlichen Urheber- und Lizenznennung hänge durch die Verwendung einer solchen Funktion vom Zufall ab oder seien im Einzelfall vom Besucher der Webseite gar nicht wahrnehmbar, sofern ein Endgerät ohne Maus verwendet werde. Folglich sei zu anzunehmen, dass die Vorgaben, welche das Nutzungsrecht erst begründen von einem Teil der zu erwarteten Seitenaufrufe gar nicht erfüllt werden, wonach auch die Nutzungsberechtigung für das Lichtbild entfällt.

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12. April 2016 Top-Urteil

BGH konkretisiert Prüfpflichten für Betreiber der Arztbewertungsplattform Jameda

ein Stehtoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur
Urteil des BGH vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15

a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.

b) Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.

c) Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers.

d) Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.

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12. April 2016

Einblendung einer Tickethotline begründet Pflicht, einen Trailer als Werbung zu kennzeichnen

Eine Hand hält eine Fernbedienung, im Hintergrund läuft ein Fernseher
PM des VG Köln zum Urteil vom 31.03.2016, Az.: 6 K 4476/14

Von einem Fernsehsender ausgestrahlte Trailer für eine Fernsehsendung stellen eine kennzeichnungspflichtige Werbung und keine kennzeichnungsfreien programmbegleitenden Hinweise dar, wenn der Zuschauer über eine eingeblendete Hotline die Möglichkeit bekommt, Tickets für Live Tourneen des Moderators zu bestellen. Für eine Kennzeichnung als Werbung spricht auch, wenn die Trailer gerade nach Ende eines Werbeblocks - das regelmäßig durch den Hinweis auf weitere Sendungen und die Einblendung des Senderlogos gekennzeichnet ist - ausgestrahlt werden.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hand mit Würfel, auf dem Paragraphenzeichen abgebildet ist
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016

Ein Synchronproduzent gilt als Filmhersteller

Der vordere Teil eines Kopfes wird im Profil abgebildet, Mund und Nase sind zu sehen. Eine Wellenform symbolisiert die Stimme
Beschluss des OLG Rostock vom 06.01.2016, Az.: 2 W 31/15

Der Produzent einer Synchronfassung ist als Filmhersteller im Sinne des § 94 UrhG anzusehen, da die Synchronfassung des Films mit einer neuen Tonspur ein neues Filmwerk darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tonaufnahme rechtmäßig zustande gekommen ist oder andere Urheber-oder Leistungsschutzrechte verletzt wurden, da die Rechte des Filmherstellers durch einen Realakt entstehen.

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11. April 2016

Begrenzte Darstellungsmöglichkeit von Pflichtinformationen bei einem Werbeprospekt

Stapel mit Zeitschriften und Werbeprospekten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.02.2016, Az.: I-15 U 54/15

Wird dem Verbraucher in einem Werbeprospekt die Möglichkeit eröffnet, über eine beigefügte Bestellpostkarte die beworbenen Waren direkt zu bestellen, so muss das gewählte Werbemittel ihn nach Art. 246a § 1 EGBGB in angepasster, klarer und verständlicher Weise über sämtliche Pflichtinformationen bzgl. seines Widerrufsrechts in Kenntnis setzen. Der Werbende kann sich dabei nicht auf die erleichterten Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit berufen, da die Ausgestaltung eines Werbeprospekts grundsätzlich technisch nicht eingeschränkt ist und Format und Umfang eines solchen vom Unternehmer frei festgelegt werden können.

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07. April 2016

Beleidigungen in WhatsApp-Chat können Unterrichtsausschluss begründen

Hand hält ein Smartphone mit einem WhatsApp-Chat auf dem Display
Urteil des VG Stuttgart vom 01.12.2015, Az.: 12 K 5587/15

Wiederholte, gegen eine Lehrkraft gerichtete Beleidigungen in dem Gruppenchat einer Schulklasse bei WhatsApp stellen neben einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin auch eine schwere Störung des schulischen Friedens dar und können als schwerwiegendes Fehlverhalten des Schülers einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 90 VI S. 1 SchG begründen.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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