Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

22. Januar 2015

Schmerzensgeld für Verbreitung von Aktfotografien

Blonde Frau in weißer Unterhose sitzt vor schwarzem Hintergrund.
Urteil des LG Frankfurt vom 20.05.2014, Az.: 2-03 O 189/13

Wer intime Fotos eines anderen gegen bzw. ohne dessen Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wegen schwerwiegendem Eingriff in die Intimsphäre. Die Zubilligung einer Geldentschädigung ist nur dann zu gewähren, wenn es sich aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

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21. Januar 2015

Klage aus eigenem Recht nur bei ausschließlichem, urheberrechtlichen Nutzungsrecht

Mann im Anzug hebt Copyright-Zeichen zwischen seinen Händen.
Urteil des LG Köln vom 15.05.2014, Az.: 14 O 287/13

Ein einfaches Nutzungsrecht reicht nicht aus, um als Nutzungsberechtigter in eigenem Namen zu klagen. Wer nicht Urheber ist, kann Unterlassungs- und Vergütungsanspruch nur bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte geltend machen. Zur Darlegung seiner Aktivlegitimation muss er die Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten, nämlich dem Urheber, nachweisen können.

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21. Januar 2015

Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Verdachtsberichtserstattung

Grüner Kaktus steht neben einer Zeitung.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2012, Az.: 12 O 512/12

Es ist im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht hat, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen sind und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergeben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liegt.

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20. Januar 2015

Streaming stellt keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar

Vater und Sohn sitzen vor einem Laptop und essen Popcorn.
Urteil des AG Potsdam vom 09.04.2014,Az.: 20 C 423/13

Streaming ist keine rechtswidrige Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG. Vielmehr handelt es sich dabei um eine legale vorübergehende Vervielfältigung nach § 44 a Nr. 2 UrhG, deren einziger Zweck in der Sicherstellung der Übertragung liegt und die nach Herunterfahren des Computers ohnehin gelöscht wird. Solange keine Sicherungskopie der gestreamten Datei auf der Festplatte des Benutzers verbleibt, ist kein Urheberrechtsverstoß anzunehmen. Eine „eigene wirtschaftliche Bedeutung“, wie es § 44 a Nr. 2 UrhG verlangt, liegt bei einer vorübergehenden Speicherung gerade nicht vor.

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07. Januar 2015

Zur gewerblichen Verwendung beim Verkauf urheberrechtswidriger Bootlegs auf eBay

EIne Person macht mit ihremHandy eine Aufnahme von einem Konzert.
Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2014, Az.: 310 O 394/14

Weist das eBay-Konto eines Verkäufers von urheberrechtswidrigen Bootlegs eine hohe Anzahl an Bewertungen (hier: 499 Bewertungen) innerhalb der letzten 12 Monate auf und wurden ganz überwiegend rechtswidrige Tonträger veräußert, so liegt eine gewerbliche Verwendung iSd § 104a UrhG vor. Bereits das Verkaufsangebot der Tonträger auf der Internetplattform eBay stellt einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Nutzungsrechtinhaberin dar.

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05. Januar 2015

Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck digitalisierter Akten

Geschäftsmann steht mit verschränkten Armen vor einem Drucker.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.09.2014, Az.: III-1 Ws 236/14

Im Rahmen eines Strafverfahrens hat ein Verteidiger grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ausdruck einer kompletten übersandten e-Akte, sofern nicht der vollumfängliche Ausdruck zur sachgemäßen Durchführung der Verteidigung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm die Akte dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung steht. Es ist dem Verteidiger zuzumuten, sich zunächst mit Hilfe der e-Akte einzuarbeiten und basierend darauf zu entscheiden, welche Aktenbestandteile auch in Papierform benötigt werden.

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02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

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30. Dezember 2014

Keine Überwachungspflicht eines Anschlussinhabers hinsichtlich seines Ehepartners

Urteil des AG Charlottenburg vom 12.08.2014, Az.: 224 C 175/14

Ein Anschlussinhaber kommt seiner sekundären Darlegungslast durch den Vortrag nach, dass er den streitgegenständlichen Film nicht kennt, ihn nicht hochgeladen habe und seine Frau Zugriff auf seinen Internetanschluss hatte. Eine Störerhaftung gegenüber dem eigenen Ehepartner scheidet mangels Verletzung von Prüfpflichten aus, da eine Überwachung von dessen Internetnutzung das notwendige Vertrauensverhältnis in der ehelichen Beziehung nachhaltig erschüttern würde.

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29. Dezember 2014 Top-Urteil

EuGH konkretisiert Vorgaben zu privaten Videoaufzeichnungen

Überwachungskamera an einer Hauswand.
Urteil des EuGH vom 11.12.2014, Az.: C-212/13

Die Aufzeichnungen eines privaten Kamerasystems, welches zum Zweck des Schutzes des Eigentums an einem Haus befestigt wurde, sind nur dann von der Ausnahmeregelung des Art. 3 Abs. 2 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 umfasst und damit zulässig, sofern diese ausschließlich die Privatsphäre des Besitzers erfassen. Eine Aufnahme, welche sich auch auf Teile des öffentlichen Raumes oder den Raum anderer Privatpersonen erstreckt, ist unzulässig.

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18. Dezember 2014

3-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatz bei Filesharing

Urteil des AG Düsseldorf vom 24.07.2014, Az.: 57 C 15659/13

Der Anspruch des Rechtsinhabers auf Ersatz des Lizenzschadens bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen einer P2P-Tauschbörse verjährt nach der 3-jährigen Regelverjährungsrist des § 195 BGB. Bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing handelt es sich um unerlaubte Handlungen, so dass die Verjährungsfrist nach den bereicherungsrechtlichen Grundsätzen gerade keine Anwendung findet. Auch wenn Lizenzansprüche einer Verwertungsgesellschaft in 10 Jahren verjähren, sind diese Grundsätze auf Filesharingfälle nicht übertragbar, da ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag hier nicht möglich ist.

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