Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Zulässigkeit und Haftung von User-Generated-Content Plattformen am Beispiel von Online-Bewertungsportalen – Teil 2/3
Lobbyarbeit der Musikindustrie
„Nur Mir“ beklaut „Metall auf Metall“
Der Titel „Nur Mir“ - komponiert von Pelham/Haas, gesungen von Sabrina Setlur – enthält eine zweisekündige fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz (Sample) des Titels „Metall auf Metall“ der Künstlergruppe Kraftwerk. Hierdurch wird in das das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen, da bereits die Übernahme kleinster Tonpartikel genügen. Eine freie Benutzung liegt nicht vor, da die entnommene Sequenz auch selbst hergestellt werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die fremde Rhythmussequenz schlicht zu übernehmen.
Identifizierende Berichterstattung
Deutsche U-Boote für Griechenland
Urteil des OLG Hamburg vom 05.07.2011, Az.: 7 U 41/11
Das Recht auf Gegendarstellung erlischt nicht, wenn man im Vorfeld zu einem geplanten Zeitungsartikel keine Stellung nimmt.
Eine Angelegenheit. Zwei Abmahnungen. Doppelt abkassieren?
Urteil des BGH vom 12.07.2011, Az.: VI ZR 214/10
Wird eine Persönlichkeitsrechtsverletzung mittels einer Wort- und Bildberichtserstattung durch zwei Abmahnungen abgemahnt, sind die Anwaltsgebühren nur einer Abmahnung zu entrichten. Eine mit dem Text zusammenhängende Bildberichterstattung stellt im gebührenrechtlichen Sinne eine Angelegenheit dar, weswegen auch nur eine Geschäftsgebühr zu erstatten ist.Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer
Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10
Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS- und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.(Online-)Buchhändler haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
Urteil des LG Hamburg vom 11.03.2011, Az.: 308 O 16/11
Online-Buchhändler haften erst bei positiver Kenntnis oder wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Rechtsverletzung aufdrängt.

