Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“

02. Oktober 2009

BILD gegen taz: Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche

Pressemitteilung Nr. 201/2009 des BGH zum Urteil vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/09

Humorvolle und ironische Vergleiche in einem Werbespot sind innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Wenn der Werbende den Mitbewerber weder herabsetzt noch der Lächerlichkeit preisgibt und es sich bei der Darstellung somit lediglich um eine humorvolle Überspitzung handelt, handelt der Werbende nicht wettbewerbswidrig.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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10. August 2009

Rundfunkgebührenpflicht auch für das im gewerblich genutzten Kraftfahrzeug befindliche Zweitgerät

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.05.2009, Az.: 2 S 1203/08

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist eine Rundfunkgebühr nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden. Diese Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug eines selbstständigen Friseurmeisters von seiner Wohnung zu seinem Friseursalon fällt unter den Begriff der gewerblichen Nutzung.
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23. November 2010

Kein Recht auf Videoaufzeichnung von öffentlichen Sitzungen

Beschluss des OVG Saarlouis vom 30.08.2010, Az.: 3 B 203/10 Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährte Grundrecht der Rundfunkfreiheit gibt einer privaten Rundfunkveranstalterin nicht das Recht öffentliche Sitzungen eines Stadt- oder Gemeinderats generell mittels Videoaufzeichnung zum ausschließlichen Zweck der Berichterstattung aufzeichnen zu dürfen. Ihr steht lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ihres Antrages zu. Besteht eine gesetzliche Anordnung, dass eine Sitzung oder Verhandlung von Staats- oder Verfassungsorganen öffentlich ist, kann dies nicht mit einer Anordnung von Medienöffentlichkeit gleichgesetzt werden, sondern es genügt die Herstellung einer Saalöffentlichkeit.
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26. Juli 2011

Zur journalistisch-redaktionellen Gestaltung der Internetseite einer Anwaltskanzlei

Urteil des HansOLG Bremen vom 14.01.2011, Az.: 2 U 115/10 Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei unterliegt den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, wenn sie sich nicht in bloßer Eigenwerbung erschöpft, sondern eindeutig journalistisch-redaktionell gestaltet ist, z.B. durch das Einstellen von regelmäßig bearbeiteten Neuigkeiten sowie laufenden Pressemitteilungen. Auch ein hohes Maß an Aktualität, eine gewisse Selektivität und Strukturierung der Angebotsinhalte und das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, deuten auf eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung im Sinne des § 56 RStV hin.
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30. Juli 2010

Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel

Beschluss des VG Münster vom 14.06.2010, Az.: 1 L 155/10 Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien sind gemäß des Rundfunkstaatsvertrages nur zulässig, wenn lediglich ein Entgelt bis zu 0,50 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangt wird. Die Veranstaltung eines Quiz-Spiels mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von 39,99 €, bei welchem durch Beantwortung von Wissensfragen im Internet unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen ist, stellt ein Gewinnspiel in einem dem Rundfunk vergleichbaren Telemedium dar und ist unrechtmäßig.
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17. Dezember 2009

Rundfunksender haftet für unwahre Tatsachenbehauptung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.11.2009, Az.: 7 U 76/09 In dem vom Hanseatischen OLG zu entscheidenden Fall ging es um einen Rundfunksender, der im Rahmen eines Interviews unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hat. Zwar war ersichtlich, dass die falschen Äußerungen von einem Dritten stammten und der Sender sie sich nicht zu Eigen gemacht hatte. Es traft ihn aber dennnoch die Haftung hierfür, da er sich nicht ausreichend von den falschen Äußerungen distanziert hat.
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01. September 2011

Ultimate Fighting muss in die zweite Runde

Beschluss des BVerfG vom 08.12.2010, Az.: 1 BvR 2743/10 Das Bundesverfassungsgericht hat es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt, das vorläufige Verbot der Ausstrahlung von Fernsehsendungen, in denen über Ultimate Fighting berichtet wird, aufzuheben. Zwar könnten dem Antragsteller durch das vorläufige Verbot finanzielle Nachteile entstehen. Die durch die Ausstrahlung der gewaltverharmlosenden Sendungen drohende Jugendgefährdung würde allerdings bei weitem überwiegen.
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08. Juni 2012

Rundfunkgebührenpflicht für PKW-Radio

Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.03.2012, Az.: 4 LB 290/09

Schon eine geringe gewerbliche Nutzung des eigenen PKW befreit nicht von der Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts im PKW. Dies könnte nur durch eine ausschließlich private Nutzung erfolgen.
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14. Oktober 2011

Armut schützt nicht vor der GEZ!

Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BVerwG vom 12.10.2011, Az.: 6 C 34.10

Studenten, die ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten und keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Voraussetzung einer Befreiung ist nicht das geringe Einkommen einer Person, sondern die Tatsache, dass bestimmte staatliche Sozialleistungen bezogen werden.
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