Urteile aus der Kategorie „Unionsrecht“

27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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07. November 2025 Top-Urteil

DSGVO anwendbar bei privater Falschparker-Aufzeichnung

Symbol Kamera-Verbot Vektorgrafik
Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2025, Az.: 4 U 464/25

Ein Privatmann hat einen Falschparker fotografiert und das Foto auf einer Falschparker-App hochgeladen. Das Problem? Der Beifahrer ist zu erkennen. Das KUG ist nicht anwendbar, denn bei dem Anzeigenden handelt es sich nicht um einen Journalisten. Auch § 823 I BGB gilt nicht, da die DSGVO gem. Art. 2 I DSGVO Vorrang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Normierte Ausnahmen greifen hier nicht. Auch war der Melder nicht in seinem Handeln gerechtfertigt, da das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten zwar ein Handeln im öffentlichen Interesse sei, dieses aber dort ende, wo die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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21. Oktober 2025

DSA-Meldeverfahren ist kein erzwungener Beschwerdeweg

DSA auf blauem Hintergrund
Beschluss des KG Berlin vom 25.08.2025, Az.: 10 W 70/25

Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin II aufgehoben und klargestellt, wie der Art. 16 des Digital Services Acts (DSA – VO (EU) 2022/2065) verstanden werden soll. Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung muss der Nutzer, um rechtswidrige Inhalte bei einer Online-Plattform anzuzeigen, nicht zwingend das angebotene Verfahren benutzen. Dabei verweist das Gericht einerseits darauf, dass der Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA keinen Zwang vorsieht. Zusätzlich lässt es die Argumentation, die Regelung des Art. 16 Abs. 3 DSA wäre unbedeutend, wenn weiterhin jede Form der tatsächlichen Kenntnisverschaffung zulässig wäre, nicht gelten.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

Werbeaussagen Unterlagen liegen neben Richterhammer auf einem Schreibtisch
Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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11. September 2025

EU-Beschlüsse formell unzureichend – Meta und Tiktok müssen trotzdem zahlen

Man sieht das digitale Europa, auf dem kleine gelbe Sterne liegen, die zueinander vernetzt sind.
EuG, Urteile vom 10.09.2025, Az: T-55/24, T-58/24

In zwei Entscheidungen hat das Gericht der Europäischen Union den Medienunternehmen Meta Platforms Ireland (T-55/24) und Tiktok (T-58/24) Recht gegeben. Die Praxis der EU-Kommission zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr nach dem DSA, die sich an den durchschnittlichen monatlichen Nutzern bemisst, wurde auf eine falsche Grundlage gesetzt. Statt der angegebenen Beschlüsse müsste ein delegierter Rechtsakt vorliegen, um eine kohärente Auslegung der durchschnittlichen Nutzerzahl zu gewährleisten. Da dies nur ein formeller Fehler ist, wird die Pflicht zu Zahlung der Aufsichtsgebühr aufrechterhalten, bis die Kommission einen entsprechenden Rechtsakt geschaffen hat, was innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

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10. September 2025

Der EuGH entscheidet über die Reichweite von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus der DSGVO

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 04.09.2025, Az.: C-655/23

Nachdem eine Privatbank ausversehen nicht dem Bewerber sondern dessen ehemaligen Kollegen über die Ablehnung seiner Gehaltsvorstellung benachrichtigt hatte, klagte der Bewerber auf Grund der DSGVO auf Schadensersatz und Unterlassen. Daraufhin legte der BGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es möglich wäre, mit Hilfe der DSGVO ein Unterlassen der Weiterverarbeitung der Daten ohne gleichzeitig ein Löschen dieser zu fordern und des Weiteren einen immateriellen Schadensersatz zu verlangen, welcher sich auf bloßen negativen Gefühl stützt.

In seiner Antwort macht der EuGH klar, dass es die DSGVO nicht erlaubt, ein Unterlassen einer möglichen, wiederholten unrechtmäßigen Verwendung ohne gleichzeitiges Löschen der Daten zu verlangen. Weiter kann ein immaterieller Schaden aufgrund negativer Gefühle verlangt werden, solange diese Gefühle und ihre Folgen durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und nachgewiesen sind.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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