Spiel-Einsätze bei fehlender Lizenz im Wohnsitzstaat rückforderbar
Der EuGH hat entschieden, dass Art. 56 AEUV dem deutschen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien nicht entgegensteht. Das gilt auch dann, wenn in Deutschland vergleichbare Glücksspiele offline zulässig sind und die Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat über eine Lizenz verfügen. Ebenso steht Unionsrecht der Feststellung der Nichtigkeit eines solchen Glücksspielvertrags und einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung verlorener Einsätze nicht entgegen. Einen unionsrechtlichen Rechtsmissbrauch sah der Gerichtshof darin nicht; maßgeblich bleiben insoweit die Regeln des anwendbaren nationalen Rechts.

