Urteile aus der Kategorie „Unionsrecht“

13. März 2026

WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook unzulässig

Pressemitteilung zum Urteil des LG Berlin II vom 23.02.2026, Az.: 52 O 22/17

Das LG Berlin II hat WhatsApp untersagt, personenbezogene Daten von Nutzern und von Nichtnutzern an Facebook weiterzugeben, wenn die hierfür eingeholte Einwilligung in der beanstandeten Weise ausgestaltet ist. Außerdem darf WhatsApp bestimmte Bestimmungen der damaligen Datenschutzrichtlinie gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht in Verträge einbeziehen und sich darauf berufen. Den Antrag, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu veranlassen und dies nachzuweisen, hat das Gericht abgewiesen.

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20. Februar 2026

Nutzung des „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens erlaubt

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.06.2025. Az.: 4 U 136/24

Der vierte Zivilsenat des OLG Stuttgart entschied, dass ein italienisches Museum und das italienische Kulturministerium deutschen Unternehmen die kommerzielle Nutzung des gemeinfreien „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens nicht verbieten können. Das gilt auch für die Verwendung auf Produkten, Websites oder in sozialen Medien. Für ein Verbot im Ausland bietet das italienische Kulturgüterschutzrecht keine tragfähige Grundlage. Maßgeblich ist nach Art. 8 Rom-II-VO das Schutzlandprinzip. Es gilt also jeweils das Recht des Staates, für den Schutz beansprucht wird. Als „Staat der Verletzung“ gilt dabei der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis eintritt.

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12. Februar 2026

EuGH muss WhatsApp-Klage gegen einen Beschluss des EDSA zulassen

Europäischer Gerichtshof, EuGH
Urteil des EuGH vom 10.02.2026, Az.: C-97/23 P

Nachdem er durch die irische Aufsichtsbehörde angerufen wurde, erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen, für alle nationalen Behörden verbindlichen, Beschluss. Die irische Behörde verhängte daher Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp, weshalb sich das Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Maßnahme sowie den Beschluss wehren wollte. Dieses lehnte die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss der EDSA lediglich eine Zwischenmaßnahme darstellte. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass das EuG rechtsfehlerhaft urteilte und die Klage inhaltlich zur Entscheidung annehmen muss, da der EDSA-Beschluss Rechtswirkungen gegenüber Dritten (also auch WhatsApp) entfalte.

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11. Februar 2026

Meta muss Fake-Profile löschen

Verschiedene Grafiken, die Social-Media-Profile darstellen. Damit sollen Fake-Profile dargestellt werden, da die Personen nicht erkennbar sind.
Urteil des OLG München vom 20.01.2026, Az.: 18 U 2360/25 Pre e

Das OLG München stellt mit diesem Urteil klar, dass Social Media Dienste zur Löschung von Fake-Profilen verpflichtet werden können und auch solche neuen, inhaltsgleichen Profile von sich aus löschen müssen, wenn dies keine neue Inhaltsprüfung erfordert. Da sich Meta nach Bekanntwerden der Fake-Profile nicht zügig um eine Löschung bemühte, sei eine Berufung auf das Haftungsprivileg gem. Art. 6 Abs. 1 DSA nicht möglich (lit. b). Insbesondere die Weigerung Metas, eine Rechtspflicht bezüglich der Löschung zukünftiger, identischer Fake-Profile anzuerkennen, erteilte das Gericht eine Absage. Zumindest bei Profilen, die mit den Angegriffenen übereinstimmen oder kerngleich sind, muss der Provider also tätig werden.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

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Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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01. Dezember 2025

Markenanmeldung von „Testa Rossa“ war nicht bösgläubig

Rotes Auto auf der Straße
Beschluss des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZB 6/25

Für eine bösgläubige Markenanmeldung liegt die Beweis- bzw. Feststellungslast auf Seiten der Antragstellerin. Im zugrundeliegenden Fall argumentierte die Antragstellerin, dass der Gegner seine Marken, die er nach ihren anmeldete, bösgläubig angemeldet hätte. Das Gericht lehnte die Beschwerde allerdings ab, da der Vortrag der Antragstellerin nicht darlegen konnte, dass der Markeninhaber eine Schädigungsabsicht hatte. Dabei betonte es, dass eine Verwechslungsgefahr nicht grundsätzlich eine Bösgläubigkeit herbeiführe, sondern vielmehr eine Einzelfallprüfung ausschlaggebend sein müsse, bei der dieser Umstand ein Indiz darstellen könne.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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07. November 2025 Top-Urteil

DSGVO anwendbar bei privater Falschparker-Aufzeichnung

Symbol Kamera-Verbot Vektorgrafik
Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2025, Az.: 4 U 464/25

Ein Privatmann hat einen Falschparker fotografiert und das Foto auf einer Falschparker-App hochgeladen. Das Problem? Der Beifahrer ist zu erkennen. Das KUG ist nicht anwendbar, denn bei dem Anzeigenden handelt es sich nicht um einen Journalisten. Auch § 823 I BGB gilt nicht, da die DSGVO gem. Art. 2 I DSGVO Vorrang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Normierte Ausnahmen greifen hier nicht. Auch war der Melder nicht in seinem Handeln gerechtfertigt, da das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten zwar ein Handeln im öffentlichen Interesse sei, dieses aber dort ende, wo die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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21. Oktober 2025

DSA-Meldeverfahren ist kein erzwungener Beschwerdeweg

DSA auf blauem Hintergrund
Beschluss des KG Berlin vom 25.08.2025, Az.: 10 W 70/25

Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin II aufgehoben und klargestellt, wie der Art. 16 des Digital Services Acts (DSA – VO (EU) 2022/2065) verstanden werden soll. Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung muss der Nutzer, um rechtswidrige Inhalte bei einer Online-Plattform anzuzeigen, nicht zwingend das angebotene Verfahren benutzen. Dabei verweist das Gericht einerseits darauf, dass der Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA keinen Zwang vorsieht. Zusätzlich lässt es die Argumentation, die Regelung des Art. 16 Abs. 3 DSA wäre unbedeutend, wenn weiterhin jede Form der tatsächlichen Kenntnisverschaffung zulässig wäre, nicht gelten.

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