WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook unzulässig
Das LG Berlin II hat WhatsApp untersagt, personenbezogene Daten von Nutzern und von Nichtnutzern an Facebook weiterzugeben, wenn die hierfür eingeholte Einwilligung in der beanstandeten Weise ausgestaltet ist. Außerdem darf WhatsApp bestimmte Bestimmungen der damaligen Datenschutzrichtlinie gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht in Verträge einbeziehen und sich darauf berufen. Den Antrag, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu veranlassen und dies nachzuweisen, hat das Gericht abgewiesen.

