Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005, Az.: 6 U 63/05 1. Für vergleichende Werbung gem. § 6 Abs. 1 UWG ist eine Äußerung erforderlich, die auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistung Bezug nimmt. Keine derartige Äußerung stellen die bloße Bezeichnung und Ausstattung eines Produkts dar.
2. Einen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat der Inhaber einer Parfummarke nicht, wenn der Verkehr die angegriffenen Produkte als "billigere" Nachahmungen der Markendüfte identifiziert.
Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09
Der Filehoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner User als Störer auf Unterlassung. Das Werk ist nicht bereits mit dem Upload öffentlich zugänglich gemacht, sondern erst mit der Verbreitung der Links, die auf das Werk verweisen. Das Geschäftsmodell von Rapidshare ist nicht rechtswidrig. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare strukturell die Gefahr von massenhaften Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass ihm gleichwohl gesteigerte Prüfungs- und Handlungspflichten aufzuerlegen sind.
Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Beim Zugänglichmachen digitaler Werke im Internet ist im speziellen Fall einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotografien ein Streitwert von bis zu 7.500 € pro Bild angemessen.
Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08
Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen.
Kommentar zum Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09
Nicht erst seit der Inhaftierung von Kim Schmitz (Megaupload) stellt sich die Frage, ob sogenannte Filehoster für den urheberrechtswidrigen Content verantwortlich gemacht werden können, die User einstellen.
Das schweizerische Unternehmen Rapidshare ist ein Filehoster der ersten Stunde. Dementsprechend führt das Unternehmen seit Jahren Gerichtsverfahren wegen der urheberrechtlichen Relevanz seines Geschäftsmodells.
Nunmehr hat das OLG Hamburg eine Haftung des Filehosters Rapidshare erneut bejaht (OLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09).
Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08
Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, da es an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung fehle.
Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007, Az.: 308 O 245/07 Im Gegensatz zum Bundesgerichtshof und der Mehrzahl der Oberlandesgerichte, sind die Richter des Landgerichts Hamburg der Ansicht, dass ein Forumsbetreiber trotz seiner Unkenntnis einer urheberrechtlichen Verletzung in seinem Forum auf Unterlassung haftet. ...
Urteil des AG München vom 30.05.2008, Az.: 142 C 6408/08 Auch große Unternehmen dürfen zur Rechtsdurchsetzung externe Rechtsanwälte beauftragen. Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht München die Beklagte in einem Urheberrechtsfall nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu der Zahlung von Schadensersatz in Höhe der gegnerischen Anwaltskosten verpflichtet. Die Beklagte vertrieb eine Software mit dem Hinweis dass hierdurch die Möglichkeit besteht illegale Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Material zu machen.
Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
Urteil des LG Köln vom 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06 Im vorliegenden Urteil des Landgerichts Köln geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei urheberechtlicher Verletzung von Musiktiteln über sogenannte File-Sharing-Programme pro Musiktitel ein Gegenstandswert von 10.000 € angemessen ist. ...
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