Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

16. März 2009

Deutsches Urheberrecht auch bei Bildern ausländischer Fotografen

Urteil des LG München I vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07 Besitzt ein Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an seiner Fotografie ist jede unberechtigte Verwendung seiner Fotografien regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung mit Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung. Auch bei Fotografen aus dem Ausland, insbesondere den USA und England, ist das deutsche Urhebergesetz gemäß §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 121 Abs. 4 UrhG anwendbar.
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21. Januar 2009

Kein Unterlassungsanspruch bei Entnahme eines unwesentlichen Teils aus Urteilsdatenbank / Übernahme von Leitsätzen nicht per se Urheberrechtsverstoß

Urteil des LG Köln vom 14.01.2009, Az.: 28 O 335/08 Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Übernahme eines unwesentlichen Teils von Urteilen aus sog. Urteilsdatenbanken keine Verletzung der Datenbank und somit keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Eine Verletzung des Urheberrechts an Leitsätzen liegt nicht vor, wenn der angeblich übernommene Leitsatz nicht denselben Wortlaut aufweist und mit Formulierungen Dritter bzw. des Gerichtes selbst übereinstimmt.
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09. Juli 2010

Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09

Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Die Veröffentlichung einer Fotografie in einer Hochzeitszeitschrift, die Braut und Bräutigam während der Trauung zeigt, ist als besonders eingriffsintensiv und persönlichkeitsrechtsverletzend zu betrachten. Den Geschädigten steht ein Wertersatz zu, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu ermitteln ist. Vorliegend wurden Braut und Bräutigam jeweils 2.500 € zugesprochen.
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18. Januar 2010

Kein Anspruch auf Speicherung auf Zuruf

Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 W 53/09 Von einem Accessprovider kann nicht verlangt werden, dass dieser die Löschung von Verbindungsdaten mit der Beendigung einer Internetverbindung unterlässt. Das gilt auch, wenn der Inhaber von Verwertungsrechten bezüglich dieser Verkehrsdaten einen Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Auskunfts- und Sicherungsanordnung stellen wird. Denn im Gesetz ist ein Auskunftsanspruch geregelt, der gerade nicht den Anspruch auf eine den Anspruch ermöglichende Speicherung enthält. Bei Gesetzeserlass war bereits bekannt, dass ohne eine zulässige Speicherung auf Zuruf erforderliche Informationen nach der richterlichen Gestattung der Auskunft fehlen können. Die Speicherung auf Zuruf würde unzulässig zur Speicherung verpflichten, da sie ohne vorherige Prüfung des konkreten Einzelfalls durch einen Richter erfolgen würde.
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07. Juli 2010

Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache

Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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26. Mai 2010

Keine Haftung für Rapidshare

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2010, Az.: I-20 U 166/09 Stellen Nutzer des bekannten Online-Dienstes Rapidshare urheberrechtsverletzendes Material online, so haftet Rapidshare nicht als Mitstörer. Da der Online-Dienstanbieter selbst keine Liste der gespeicherten Inhalte weitergebe, sei Rapidshare auch mangels aktiven Handelns weder als Täter noch als Teilnehmer einzustufen. Eine Haftung als Mitstörer scheide aus, da aufgrund des Umfangs der Datenmenge eine allgemeine Überprüfung dieser weder möglich noch zumutbar sei.

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07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
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24. November 2010

Einfaches Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerk genügt nicht

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 136/10 Das einfache Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk reicht nicht aus, um die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers dreimalig bestimmt wurde und diesem zuzuordnen ist. Bei der Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbotes, im Hinblick auf die Ermittlung der IP-Adressen ist deutsches Datenschutzrecht maßgeblich.
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16. April 2009

Freie Benutzung einer Pressefotografie

Urteil des LG Hamburg vom 14.11.2008, Az.: 308 O 114/08

Eine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.
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24. September 2009

Google Books: „Dem Ziel ein großes Stück näher“

Das US-Justizministerium teilt im Verfahren um die "Google Books"-Datenbank die Bedenken der deutschen Autoren und Verleger. Man sei dem Ziel, dass der Vergleich zwischen Google Inc. und  den US-amerikanischen Autoren und Verlegerverbände nicht auch für deutsche Urheber gelten soll, sogar ein großes Stück näher gekommen, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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