Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu; daher Schadensersatz i.H.v 50 % – 100 % d. Lizenzgebühr berechtigt
Filesharing: Haftung für Ehegatten
Beschluss des OLG Köln vom 24.03.2011, Az.: 6 W 42/11
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn ernsthaft auch ein Dritter für die Verletzungshandlung in Betracht kommt, wie der Ehegatte. Eine Störerhaftung kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Internetanschlusses erwachsene Hausgenossen nicht aufklärt und belehrt. Ob dies auch auf den Ehegatten zutrifft, ist zweifelhaft. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse kann mit Nichtwissen bestritten werden.Neu: FAQ zum Filesharing
Ewig dasselbe Cover
Urteil des LG München I vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09
Für ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter Beibehaltung der zentralen Bildelemente zum Cover bearbeitet worden ist, sind Nutzungsrechte vorzuweisen. Diese berechtigen unter Abbildung des Covers mit dem Foto zu werben. Es ist zu vermuten, dass Nutzungsrechte, wenn nicht anders festgelegt, unbefristet gelten sollen, um Tonträger möglichst dauerhaft mit einem unveränderten Artwork zu gestalten.
Kein konkludenter Vertragsschluss durch Energieentnahme
Prinzessin Charlotte von Monaco muss Fotoveröffentlichung dulden
Keine Weitergabe von Kundenadressen eines Telefonanbieters für zivilrechtliches Verfahren
Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt dieses Recht im gewerblichen Ausmaß. Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kommt es u.a. darauf an, ob ein unmittelbar oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erlangt wird. Es wird mittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, da eigene finanzielle Aufwendungen für den Erwerb des entsprechenden Inhalts eingespart werden.
Anwaltskosten für Abmahnungen
Anwaltliche Kosten für Abmahnungen sind zu erstatten, insbesondere weil es nicht zugemutet werden kann zugunsten der Schädiger einen Geschäftsapperat vorzuhalten, der die Feststellung und Abmahnung sämtlicher Verstöße mit eigenen Mitteln ermöglicht. Die Schadensminderungspflicht geht gerade nicht so weit, dass zusätzlich eigene Mitarbeiter eingestellt und bereitgehalten werden müssen.