Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

30. Juni 2015

Werbung für Bachblüten-Mischungen mit Wohlfühlbegriffen

Verschieden Blüten liegen um ein Fläaschchen mit Medizinischen Tropfen
Urteil des LG Freiburg vom 16.03.2015, Az.: 12 O 9/15 KfH

Die Werbung für Bachblüten Produkte mit Aussagen wie „zur Harmonisierung von Körper und Seele“, „die Essenzen finden direkten Zugang zu Ihrer Seele“, „Optimismus“ und „Willenskraft“ enthält keine gesundheitsbezogenen Angaben, weil diese Bezeichnungen lediglich völlig unspezifische Allerweltsbegriffe mit appellativen Charakter darstellen, die keinen Zusammenhang mit der Gesundheit suggerieren. Die Werbung ist ferner nicht irreführend, weil sie aus bloßen nichtssagenden Anpreisungen besteht.

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26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

rotes Verbotsschild mit durchgestrichenem schwarzen Briefumschlag
Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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25. Juni 2015

Rückerstattung von Guthaben bei gekündigten Mobilfunkverträgen darf nicht unnötig erschwert werden

Schreiben Kündigung des Mobilfunkvertrags mit Smartphone und Stift
Urteil des LG Kiel vom 19.05.2015, Az.: 8 O 128/13

Kündigt ein Anbieter den Mobilfunkvertrag eines Verbrauchers wegen Nichtnutzung, so steht diesem ein Rückerstattungsanspruch des nicht verbrauchten Restguthabens zu. Dessen Auszahlung hat dabei ohne zusätzliche Hürden für den Verbraucher zu erfolgen, es sei denn, der Mobilfunkanbieter hätte an der geforderten Angabe bestimmter Daten, der Kopie des Personalausweises oder der Rücksendung der SIM-Karte ein berechtigtes Interesse. Andernfalls stellen diese an eine Rückzahlung gekoppelten Voraussetzungen eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und somit eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG dar.

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23. Juni 2015

Zusatzgebühren für Rechnungen in Papierform sind unzulässig

Recht Hand mit schwarzem Ärmel hebt eine Rechnung
Urteil des AG Kassel vom 04.03.2015, Az.: 435 C 4822/14

Eine Klausel in AGB, wonach der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes von seinem Kunden Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform verlangen darf, wenn der Vertrieb des Unternehmens nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt, ist unwirksam.

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22. Juni 2015

Zu den Anforderungen an ein diätetisches Lebensmittel

viele bunte Tabletten, die vor einem Apfel, einer Birne, einer mittig durchgeschnittenen Kiwi, und einem Pfirsich liegen
Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.09.2014, Az.: 13 LA 55/14

Ein Vitaminpräparat fällt nicht unter die Kategorie des diätetischen Lebensmittels im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätV, wenn die angesprochene Verbrauchergruppe keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen kann. Von einem besonderen Nutzen eines Lebensmittels kann nur dann ausgegangen werden, wenn ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung eines bestehenden Mangelzustands geleistet wird. Die lediglich geringe Steigerung des Vitamin D3 Wertes reicht hierfür nicht aus. Auch die Calcium Zufuhr stellt lediglich einen Nutzen für einen kleinen Anteil der Verbrauchergruppe dar.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit einer Rezeptsammelstelle im Eingangsbereich eines Supermarktes

Rezept auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2015, Az.: 4 U 53/15

Betreibt eine Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen, so handelt es sich bei dieser Einrichtung um eine Rezeptsammelstelle und nicht um eine sogenannte „Pick-Up-Stelle“, die sich vielmehr dadurch auszeichnet, dass dort Medikamente lediglich abgeholt werden können. Das Betreiben einer Rezeptsammelstelle ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bestellten Medikamente nicht versandt werden, sondern vom Kunden entweder abgeholt werden können oder sonst von einem Boten ausgeliefert werden.

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08. Juni 2015

Amazon haftet für Verstöße wegen fehlender Textilkennzeichnungen und fehlender Grundpreisangaben

Wäscheetikett mit Wasch- und Pflegeanleitungen
Urteil des LG Köln vom 06.11.2014, Az.: 31 O 315/13

Erfolgt die Bewerbung von Produkten über die Internetplattform „Amazon“ ohne nach der Textilkennzeichnungsverordnung erforderliche Angaben über die Textilzusammensetzung bei Kleidungsstücken oder werden Haushaltsartikel angeboten, bei denen neben dem Gesamtpreis der Grundpreis fehlt, so ist in einem derartigen Angebot jeweils ein Rechtsverstoß zu sehen für den der Anbieter - hier Amazon selbst - haftet.

Eine Ausnahme liegt auch nicht bei einem vermeintlichen „Ausreißer“-Angebot vor, wenn zum einen nicht nur ein Produkt mit einem solchen Verstoß gefunden wurde und zum anderen keinerlei entsprechende Angaben gemacht werden, die eine „Ausreißer“-Stellung begründen würden.

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08. Juni 2015 Top-Urteil

Unlautere Geschäftspraxis bereits bei einmaliger Falschauskunft

Zwei Wegweißer auf denen in die eine Richtung "Beratung" steht, in die andere Richtung durchgestrichen das Word "Irreführung"
Urteil des EuGH vom 16.04.2015, Az.: C-388/13

Die Falschauskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher ist selbst bei einem einmaligem Verstoß bereits als unlautere Geschäftspraxis einzustufen, dbei kommt es nicht auf den Vorsatz des Gewerbetreibenden an. Auch reicht bereits die Möglichkeit eines Schadens aus, dieser muss nicht eingetreten sein. Wurde eine Geschäftspraxis als für den Verbraucher irreführend beurteilt, liegt ein Wettbewerbsverstoß unabhängig davon vor, ob das Verhalten auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht.

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05. Juni 2015

Wirksamkeit eines „Schnäppchenkaufes“

3... 2... 1... meins!
Urteil des BGH vom 12.11.2014, Az.: VIII ZR 42/14

Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723).

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