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Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
02. September 2009 Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2009, Az.: 8 A 10579/09 Der Begriff "bekömmlich" fällt bei der Etikettierung und Bewerbung von Weinen unter das gesundheitsbezogene Verwendungsverbot. Dem Wort kommt eine Bedeutung zu, die über das gesundheitsbezogene Wohlbefinden hinausgeht. Zudem werden Synonyme wie "leicht verdaulich" oder "gesund" zugeordnet, die zum Ausdruck bringen, das Produkt belaste oder beeinträchtige den Körper nicht. Wein kann mit seinem Alkoholgehalt aber gesundheitsbeeinträchtigend bzw. -schädigend wirken und ein Suchtverhalten einleiten oder fördern.
Weiterlesen 01. September 2009 Urteil des OLG Hamm vom 30.06.2009, Az.: 4 U 54/09
Auch das Anrufen ehemaliger Kunden, die zur Konkurrenz gewechselt sind, stellt einen unerlaubten Werbeanruf dar. Es ist unlauter und damit wettbewerbswidrig. Unternehmen ist es nicht gestattet, durch sogenannte Kaltanrufe den alten Kundenstamm zur Rückkehr zu bewegen; denn allein die Tatsache, dass die Angerufenen einmal Kunden waren, rechtfertigt ungebetene Telefonwerbung nicht.
Weiterlesen 31. August 2009 Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 24 W (pat) 32/08
Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
Weiterlesen 31. August 2009 Urteil des OLG Hamm vom 14.05.2009, Az.: 4 U 192/08
In der Formulierung einer Unterlassungserklärung sind der Begriff "Werbemitteilung" und das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als hinreichend bestimmt anzusehen, um die unverlangte Zusendung von Werbe-Emails zu beschreiben. Das Wesentliche bei einer solchen Verletzungshandlung ist nicht der Inhalt der Email, sondern die Belästigung durch ungerechtfertigte Email-Übermittlungen.
Weiterlesen 31. August 2009 Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09
Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
Weiterlesen 27. August 2009 Beschluss des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
Weiterlesen 26. August 2009 Urteil des OLG Hamm vom 16.07.2009, Az. 4 U 38/09 Die Richter des OLG Hamm legten fest, dass derjenige, der mit einem vermeintlich einmaligen Liquidationsverkauf wirbt, sich irreführend verhält, wenn es sich bei dem Verkauf in Wirklichkeit um mehrere gestaffelte Verkäufe handelt. Dieses Vorgehen ist nach § 5 UWG unlauter und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Weiterlesen 26. August 2009 Urteil des LG Hamburg vom 23.12.2008, Az.: 312 O 362/08
Die Einwilligung in Werbeanrufe muss vor Tätigung der Anrufe eingeholt werden. Durch diese Einwilligung entsteht zwischen dem Kunden und dem Anrufer ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis. Aufgrund dieses Verhältnisses können aus dem berechtigten Interesse des Nachweises, dass eine Einwilligung vorgelegen hat, nach dem Widerruf dieser Erklärung die Daten beim Unternehmen weiter vorgehalten werden.
Weiterlesen 26. August 2009 Urteil des OLG Köln vom 26.06.2009, Az.: 6 U 4/09
Für Blickfangwerbung genügt es, wenn durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen des beworbenen Angebots aufmerksam gemacht wird, um Irrtümer auszuschließen. Der in diesem Fall beworbene Privatkredit mit der Aussage "ab 4,44 % eff.p.a." hat kein Irreführungspotential, da auch ohne Hinweis deutlich wird, dass das Angebot nicht vollständig beschrieben wird und der Kredit je nach Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und nur im günstigsten Fall zu dem Jahreszins ausgegeben wird.
Weiterlesen 18. August 2009 Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2009, Az.: 4 U 154/08
Der beklagte Händler von Treppenliften hatte Verbrauchern 900 € - Gutscheine durch ein Werbeschreiben zugestellt. Dabei verstieß er gegen altes und neues Wettbewerbsrecht. Über den Einlösewert hinaus sind auch Richtwerte des zu erwartenden Grundkaufpreises zur klaren und eindeutigen Einschätzung des Preisnachlasses anzugeben. Um dem Transparenzgebot zu entsprechen sind zudem die vom Gutschein abgedeckten Waren- und Dienstleistungskäufe samt Mindesteinkaufswert und Einlösezeitraum anzugeben.
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