Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

03. November 2021

Landkreis Osnabrück: Werbung für LUCA-App nur unter Berücksichtigung anderer Mitbewerber

Corona-Virus auf Smartphone
Pressemitteilung des VG Osnabrück zum Beschluss vom 15.06.2021, Az.: 1 B 24/21

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Landkreis Osnabrück auf seiner Webseite nicht allein für die LUCA-App werben darf. Es ist zwingend erforderlich, dass neutral über digitale Alternativen informiert wird. Amtliche Informationen der Öffentlichkeit können insbesondere dann einen Grundrechtseingriff darstellen, wenn durch die Werbung gezielt eine Schlechterstellung der Markt- und Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen erfolgt.

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27. Oktober 2021

Bei der Lieferung und Montage von Kurventreppenlifts besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht

Widerruf
Pressemitteilung des BGH Nr. 191/2021 zum Urteil vom 20.10.2021, Az.: I ZR 96/20

Ein Vertreiber von Kurventreppenliften gewährte seinen Kunden kein Widerrufsrecht, außer für ein bestimmtes Modell, da diese individuell an die Gegebenheiten angepasst werden müssten und daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Der BGH stellte jedoch fest, dass es sich im Fall der Kurventreppenlifte um einen Werkvertrag handelt. Bei den Kurventreppenliften spielt für den Besteller der Einbau im Vergleich zur Lieferung und Herstellung der einzelnen Teile eine übergeordnete Rolle, weshalb es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Diese fallen in der Regel nicht unter „Verträge zur Lieferung von Waren“. Im Streitfall besteht also ein gesetzliches Widerrufsrecht.

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26. Oktober 2021

Verstoß gegen Unterlassungsgebot auch wenn Auslassungszeichen zur Verfremdung des Wortes genutzt werden

Instagram App Zeichen auf Screen
Beschluss des OLG Franfurt am Main vom 23.09.2021, Az.: 6 W 76/21

Einer Influencerin wurde es gerichtlich untersagt einen Highlight-Ordner ihres Instagramm-Accounts, in dem eine Zusammenstellung von Aussagen über eine Firma und deren Produkte zu finden sind, mit „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Daraufhin benannte sie den Highlight-Ordner in „Mehr B******t“ um. Dies ist laut Gericht ein kerngleicher Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, das der Influencerin zuvor bereits auferlegt wurde. Der angesprochene Verkehrskreis kann trotz der Verfremdung erkennen, was die Überschrift bedeuten soll.

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26. Oktober 2021

Werbung für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure ist wettbewerbswidrig

Einer Frau wird zur kosmetischen Behandlung etwas in die Lippe gespritzt
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.08.2021, Az.: 3-06 O 16/21

Eine Gruppe von Behandlungszentren für ästhetische Medizin warb mit Vorher-Nachher-Bildern für einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff, bei welchem Hyaluronsäure unter die Haut gespritzt wird. Diese Werbung ist wettbewerbswidrig, denn sie stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG dar. Ein operativ plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung nicht durch einen instrumentellen Eingriff, sondern durch eine Unterspritzung der Haut vorgenommen werde, da hierdurch gerade keine kosmetische Behandlung an der Hautoberfläche stattfindet.

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22. Oktober 2021

Ein Fall für das Gericht: Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel

Medikamente auf dem Tisch
Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2021, Az.: 13 LB 31/14

Ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel handelt, wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt. Neben der Zusammensetzung und den pharmakologischen Eigenschaften werden auch Gebrauchsmodalitäten, mögliche Risiken und die Bekanntheit bei Verbrauchern herangezogen. Kapseln, die 100mg Ginkgo biloba Trockenextrakt enthalten und laut Verzehrempfehlung täglich eingenommen werden sollen, sind als Arzneimittel einzustufen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg und gab damit der Zulassungsbehörde Recht.

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15. Oktober 2021

Markenanmeldung als Mittel des Wettbewerbskampfes

Ein Richterhammer liegt auf einer Markenrechtakte
Urteil des LG München I vom 21.09.2021. Az.: 33 0 14670/19

Das LG München I hat die Markenanmeldung einer langjährigen Vertriebspartnerin, von gemeinsam genutzten Zeichen als bösgläubig angesehen. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Nutzung der Zeichen. Die Anmeldung sei erfolgt, obwohl ihr die Zeichen aufgrund innervertraglicher Regelungen nicht allein zustanden. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei der Markenanmeldung um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, da die Anmelderin die mit der Eintragung einer Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt habe.

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14. Oktober 2021 Top-Urteil

Münchens Stadtportal missachtet Gebot der Staatsferne

Rathaus in München mit Platz
Urteil des OLG München vom 30.09.2021, Az.: 6 U 6754/20

Das Gebot der Staatsferne verlangt von der Gemeinde eine Beschränkung auf Sachinformationen. Die Meinungsbildung soll vom Volk ausgehen, sodass staatliche Publikationen keine wertenden Elemente enthalten dürfen und als solche erkennbar sein müssen. Andernfalls wird die Unabhängigkeit der Informationsfunktion der Presse gefährdet. Das Internetangebot von muenchen.de sei jedoch aufgrund der großen Anzahl an redaktionellen Beiträgen zu presseähnlich. Auch sei die Anzeigenwerbung auf der Website "ausufernd" und damit die Internetseite von kommerziellem Charakter, so das Gericht. Abschließend geklärt ist der Streit jedoch noch nicht: die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht zugelassen.

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12. Oktober 2021

Irreführung bei kommerziellem Weiterverkauf von Oktoberfest Tischreservierungen

Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 08.10.2021 (Az.: 3 HK O 5593/20)

Eine Eventagentur bot Tischreservierungen für ein Festzelt auf dem Oktoberfest zu einem deutlich höheren Preis an, als sie bei den Festzeltbetreibern selbst gekostet hatten. Die Festzeltbetreiber untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in rechtlich wirksamer Art und Weise, die Veräußerung an kommerzielle Weiterverkäufer. Weiterhin heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Betreiber nicht dazu verpflichtet sind, Tischreservierungen, die unter Verstoß gegen das in den AGB enthaltenen Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs erworben wurden, auch tatsächlich bereitzustellen. Das Angebot der Reservierungen der Beklagten, ist demnach irreführend, da potentielle Käufer fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie beim Kauf einen Anspruch auf einen Tischplatz erhalten.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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14. September 2021

Vertragsdokumentengenerator zulässig: kein Verstoß gegen RDG

Laptop mit Abbidung eines Buchs und eines Dokuments mit einer Hand, die darauf schreibt
Pressemitteilung Nr. 171/2021 des BGH zum Urteil vom 09.09.2021, Az.: I ZR 113/20

Der BGH hat entschieden, dass der digitale Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Verlags keine Rechtsdienstleistung darstellt und mithin zulässig ist. Die Tätigkeit des Verlags bestehe in der Bereitstellung der Software, die anhand standardisierter Vertragsklauseln und typischen Sachverhalten Rechtsdokumente erstellt. Hierbei werde sie jedoch nicht in einem konkreten Fall eines Anwenders tätig. Darüber hinaus könne der Nutzer erkennen, dass die Software nicht zur rechtlichen Prüfung seines Falls diene.

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