Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

08. März 2021

Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ bei fehlender Möglichkeit einer stationären Behandlung irreführend

Schwarzes Schild mit goldener Aufschrift 'Arzt'
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.09.2020, Az.: 3 U 205/19

Eine Gemeinschaftspraxis darf sich nur als "Klinik" bezeichnen, wenn sie auch Betten für eine stationäre Unterbringung bereitstellt. Daran sei auch festzuhalten, wenn die Bezeichnung den Zusatz "Stimmklinik" enthält. Von dem angesprochenen Verkehrskreis könne nicht erwartet werden, dass er davon ausgeht, dass Stimmbehandlungen regelmäßig keiner stationären Unterbringung bedürfen. Darüber hinaus könne die Voraussetzung der stationären Unterbringung nicht dadurch erfüllt werden, dass aufgrund einer Kooperationsvereinbarung die stationäre Unterbringung in einer anderen Klinik ermöglicht wird.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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03. März 2021

DocMorris: Apotheken-Automaten werden weiterhin verboten bleiben

Einkaufswagen mit Medikamenten
Beschluss des BGH vom 30.04.2020, Az.: I RZ 123/19

Die Frage, ob der Betrieb eines sogenannten Apothekenautomaten (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) erlaubt ist oder nicht, beantwortete der BGH dahingehend, dass das Aufstellen eines solchen Automat wettbewerbswidrig ist und dementsprechend verboten bleibt. Die objektive Verknüpfung zwischen Apotheke und Medikamentenausgabe diene dem Gesundheitsschutz und ist mit dem Geschäftsmodell der Beschwerdeführerin nicht vereinbar.

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01. März 2021

Übernahme der Eigenbeteiligung für Gratis-FFP2-Masken durch Apotheke wettbewerbswidrig

Apothekenzeichen in rot
Pressemitteilung Nr. 3/2021 zum Urteil des LG Düsseldorf vom 10.02.2021, Az.: 34 O 4/21

Hinsichtlich der Abgabe von gratis FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) darf eine Apotheke nicht damit werben, die Eigenbeteiligung von zwei Euro zu übernehmen. Nach der SchutzmV können Risikopatienten mit einem Berechtigungsschein zwei Mal sechs Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro erwerben. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro wird dabei nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten verlangt, sondern soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der FFP2-Masken durch die Bürger beitragen und das Marktverhalten der Apotheken regeln. Deshalb stellt es einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern Apotheken auf die Zahlung der Eigenbeteiligung von zwei Euro durch die Kunden verzichten und stattdessen die Übernahme der Eigenbeteiligung anbieten.

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26. Februar 2021

Informationen über Altölannahmestelle auch im Internethandel nötig

Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben
Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.09.2020, Az.: 6 W 99/20

§ 8 AltölV ist eine Marktverhaltensregel und auch auf den Internethandel anwendbar. Bei einem Verkauf ist die Adresse einer Altölannahmestelle anzugeben, Öffnungszeiten sind jedoch nicht erforderlich. Außerdem stellte das Gericht fest, dass weder Preisvorteile beworben werden dürfen, die tatsächlich nicht erreicht werden können noch widersprüchliche Angaben zum Versand gemacht werden dürfen. Letzteres geschah vorliegend durch die Aussage "24 Stunden Versand" und der Angabe einer Lieferzeit von über vier Tagen.

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15. Februar 2021

Informationspflichten im Hinblick auf Herstellergarantien im Onlinehandel

Ein Mann hält ein Schild mit der Aufschrift Garantie
Pressemitteilung des BGH vom 11.02.2021, Az.: I ZR 241/19

Im konkreten Fall bewarb die Beklagte Taschenmesser auf der Internetplattform Amazon mit Hinweisen auf eine Herstellergarantie. Hierbei unterließ sie unter anderem Angaben zu etwaigen gesetzlichen Rechten. Auch erwähnte sie nicht, dass die gesetzlichen Rechte durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt werden. Der BGH legte nun dem EuGH Fragen vor, inwiefern Herstellergarantien Informationspflichten auslösen und ob dabei dieselben Anforderungen wie an einen Verbrauchsgüterkauf zu stellen sind.

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08. Februar 2021 Top-Urteil

Versendung von Zahlungsaufforderungen an Opfer von „Fake-Bestellungen“ ist wettbewerbswidrig

Telefonrechnung mit Geldstücken und Scheinen.
Urteil des OLG Hamburg vom 28.01.2021, Az.: 15 U 128/19

Das OLG Hamburg urteilte jüngst, dass die Versendung von Zahlungsaufforderungen eines Unternehmens an Verbraucher, die Opfer sogenannter „Fake-Bestellungen“ geworden sind, bei denen ihre Identität zum Abschluss eines Vertrags genutzt wird, eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt. Dem Gericht zu folge ist es unerheblich, ob das Unternehmen bei der Versendung der Zahlungsaufforderung darüber irrte, dass die Empfängerin selbst den Vertrag abgeschlossen habe.

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28. Januar 2021

Preiswerbung: Angabe des Gesamtpreises und des Grundpreises in „unmittelbarer Nähe“?

Stempel mit der Aufschrift "EU-Richtlinie"
Urteil des OLG Hamburg vom 25.06.2020, Az.: 3 U 184/19

Bewirbt man Waren auf einer Online-Handelsplattform, muss sowohl der Grundpreis als auch der Gesamtpreis angegeben werden. Diese Angaben müssen unmissverständlich, klar erkennbar sowie gut lesbar ausgestaltet sein. Im Zusammenhang damit hatte sich das OLG Hamburg mit der Frage zu beschäftigen, ob der Grundpreis auch unmittelbar in der Nähe des Gesamtpreises stehen muss. Entscheidend sei hierbei, ob der Grundpreis auch klar zu erkennen ist, wenn er nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis steht.

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25. Januar 2021 Top-Urteil

Alltagsmaske aus Stoff ist kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes

bunte selbstgenähte Stoffmasken auf einem weißen Hintergrund
Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2020, Az.: 4 W 116/20

Eine Alltagsmaske in Form einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar. Für die Einordnung als Medizinprodukt kommt es auf die subjektive Bestimmung des Herstellers an, wie sie sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder der Werbung ergibt. Bei einer Stoffmaske weisen weder die Gestaltung und Aufmachung noch die Verpackung sowie die darin enthaltenen Hinweise auf eine Verwendbarkeit zu medizinischen Zwecken hin. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Wissenschaft Alltagsmasken eine Schutzwirkung vor der Verbreitung des Coronavirus beimisst. Bei dem Vertrieb von Stoffmasken bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Klarstellung, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handle.

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22. Januar 2021

FC Bayern München siegt vor Gericht gegen Schwarzmarkt-Tickethändler

Eintrittskarte
Urteil des LG München I vom 07.12.2020, Az.: 39 O 11168/19

Das LG München I hat festgestellt, dass der Erwerb von Fußballtickets von nicht zur Weitergabe berechtigten Personen zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung ein wettbewerbswidriger Schleichbezug ist und gegen § 4 Nr. 4 UWG verstößt. Durch den Weiterverkauf werde der Käufer zudem über die Verkehrsfähigkeit der Tickets getäuscht, da der FC Bayern in seinen AGB eine Weiterveräußerung an nicht von ihm autorisierte Händler verbietet und die Eintrittskarten personalisiert werden, so dass der FC Bayern nicht verpflichtet ist, dem Ticketinhaber Zugang ins Stadion zu verschaffen.

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