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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
24. Juli 2009 Urteil des BGH vom 16.06.2009, Az.: XI ZR 539/07
b) Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen. (...)
Weiterlesen 18. Februar 2013 Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
Weiterlesen 04. Mai 2011 Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: VII ZR 209/07 Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
Weiterlesen 23. März 2009 Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: Xa ZR 141/07 Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt...
Weiterlesen 07. Oktober 2009 Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 14.05.2009, Az.: 6 U 41/08 Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter ermöglicht, vor Ablauf der Vertragslaufzeit Klauseln zu ändern, ist unwirksam. Darüber hinaus ist auch eine Klausel unzulässig, die dem Mobilfunkanbieter die Möglichkeit einräumt, bei Zahlungsverzug den Anschluss sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Denn unangemessene Benachteiligungen für den Kunden dürfen durch die AGB nicht entstehen.
Weiterlesen 15. April 2009 Urteil des Brandenburgischen OLG vom 02.04.2009, Az.: 5 U 53/08 Wirbt ein Unternehmen durch Einwurf von Werbematerial in Hausbriefkästen und mehrfachen Telefonanrufen mit seinen Leistungen und bittet der Hausbewohner daraufhin um einen persönlichen informativen Hausbesuch, handelt es sich noch um ein Haustürgeschäft mit den daraus folgenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Weiterlesen 19. September 2008 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.08.2008, Az.: 9 U 24/07 Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt „Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt“, genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht. ...
Weiterlesen 07. Juli 2008 Urteil des OLG München vom 26.06.2008, Az.: 29 U 2250/08Zu den Anforderungen und der Inhaltskontrolle verschiedener Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei dem Abschluss von Fernabsatzverträgen im Rahmen von eBay.
Weiterlesen 16. September 2005 Urteil des BGH vom 12.10.1995, Az.: I ZR 172/93 Die Klausel über den Haftungsausschluß in Nr. 5.3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) ist wegen unangemessener Benachteiligung i.S. des § 9 AGBG unwirksam, da der verwendete Begriff der Schadensdeckung mit Unklarheiten behaftet ist.
Weiterlesen 10. Oktober 2012 Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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