Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. März 2007

Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft. 3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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09. März 2007

Wettbewerbswidrige Rufausbeutung durch Nachahmung des „iPod“

Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007, Az.: 6 U 169/06 Setzt ein Nachahmer den mit einer bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel ein und ermöglicht er so dem Verbraucher den Erwerb eines "Schein-Originals", so kann eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung vorliegen.
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09. März 2007

Wettbewerbsverstoß durch Rabattwürfeln

Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007, Az.: 6 W 23/07 Nach Meinung des OLG Köln stellt das sog. "Rabattwürfeln" einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Koppelungsverbot dar, wonach es unzulässig ist, die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware abhängig zu machen.
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08. März 2007

Risiko der Eintreibung von Forderungen kann in AGB dem Gläubiger auferlegt werden

Urteil des BGH vom 08.03.2007, Az.: III ZR 128/06 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die ein mit dem Inkasso von Forderungen beauftragtes Unternehmen das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung dem Gläubiger zuweist, ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um einen Telekommunikationsnetzbetreiber handelt, der anderen Unternehmen Rufnummern zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten (hier: 0137-Nummern) zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, Anrufe zu den betreffenden Angeboten durchzuschalten sowie die für deren Inanspruchnahme angefallenen Vergütungen unter Einschaltung anderer Telekommunikationsunternehmen einzuziehen.
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08. März 2007

Fußballstar darf nicht verwurstet werden

Pressemitteilung des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06 Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht.
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08. März 2007

Foto des „Rächers der Genervten“ darf nicht veröffentlicht werden

Urteil des LG Berlin vom 08.03.2007, Az.: 27 O 1208/06 Das Landgericht Berlin entschied in folgendem Urteil, dass Fotos eines prominenten Rechtsanwalts nicht ohne seine Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, da es sich bei diesem um keine relative zeitgeschichtliche Person handelt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Zudem ist seine Berufsausübung nicht als zeitgeschichtliches Ereignis anzusehen, welches eine solche ungefragte Vorgehensweise rechtfertigen würde.
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08. März 2007

Schweini darf nicht verwurstet werden

Urteil des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06 Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht. Begründung des Landgerichts ist, dass es nicht darauf ankommt ob die betroffene Person den Spitznamen selbst aktiv gebraucht, sondern wem oder was dieser Spitzname in Medien und der Öffentlichkeit zugeordnet wird. Auch dadurch entsteht nach Ansicht des Münchner Landgerichts für den Bezeichneten ein personalisierter und individualisierter Namensschutz, der vom § 12 BGB erfasst wird.
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06. März 2007

PETCYCLE

Urteil des BGH vom 06.03.2007, Az.: KVR 6/06 a) Ist ein Rationalisierungskartell vor dem 1. Juli 2005 lediglich als Normen- und Typenkartell angemeldet worden, ist eine nach § 131 GWB fortwirkende Freistellung ausgeschlossen. ...
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06. März 2007

Veröffentlichung von Urlaubsfotos eines Prominenten

Urteil des BGH vom 06.03.2007, Az.: VI ZR 51/06 Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK mit den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10 EMRK auch ohne Einwilligung zulässig sein. 
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