Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

20. März 2007

Online-Videorecorder

Urteil des OLG Dresden vom 20.03.2007, Az.: 14 U 2328/06 Eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ist nur dann urheberrechtlich zulässig, wenn die Kopie selbständig ohne Einschaltung eines Dritten hergestellt wird. Mithin unterliegt das Anbieten eines Online-Videorecorders nicht der urheberrechtlichen Privilegierung des Privatgebrauchs.
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20. März 2007

„Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält“ – Umzug eines DSL-Anschlusses

Urteil des AG München vom 20.03.2007, Az.: 271 C 32921/06 Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste kürzlich das AG München entscheiden: Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren. Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen. (Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 09.07.2007) 
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15. März 2007

Archivseiten

Urteil des KG Berlin vom 15.03.2007, Az.: 10 W 26/07 Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung und Veranlassung der Löschung einer Internetseite, da diese nicht mehr aktuell und inhaltlich zutreffend ist, wenn sich aus der Seite oder deren Inhalt ergibt, dass es sich um eine Archivseite handelt.
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14. März 2007

100%iger Wertersatz bei geöffneten Nahrungsmitteln ist unzulässig

Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07 Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
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13. März 2007

Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft.

3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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13. März 2007

Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft. 3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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09. März 2007

Wettbewerbswidrige Rufausbeutung durch Nachahmung des „iPod“

Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007, Az.: 6 U 169/06 Setzt ein Nachahmer den mit einer bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel ein und ermöglicht er so dem Verbraucher den Erwerb eines "Schein-Originals", so kann eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung vorliegen.
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