Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

15. Juli 2024

Wie der Versand von kostenlosen Beigaben den Kaufvertrag bestätigt

Zeitschrift mit Aufschrift Onlineshopping in kleinem Einkaufswagen
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 18.04.2024 (Az.: 9 U 11/23)

Durch Zusenden der Versandbestätigung einer kostenlosen Dreingabe, welche als Extra bei Abschluss eines Kaufvertrags gedacht ist, wird auch das Angebot (vgl. § 145 ff. BGB) des Kunden angenommen und der Vertrag kommt zustande. Dies gilt auch, wenn das eigentliche Produkt einen Preisfehler enthält und viel zu günstig verkauft wurde. So geschehen bei einer Klage vor dem OLG Frankfurt am Main, bei der Smartphones durch einen Fehler um 90 % reduziert verkauft wurden. Das Gericht führte aus, dass der Händler den Vertrag hätte anfechten können, hätte er diesen Willen "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) geäußert. Allerdings korrigierte der Händler den Preis am Tag des Fehlers, schickte dem Kunden nach vier Tagen eine Versandbestätigung über die kostenlose Beigabe und nach zwei Wochen stornierte er die Bestellung über die Handys. Allerdings hätte er zum Zeitpunkt, als der Fehler aufgefallen ist, den Vertrag anfechten müssen.

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04. Juli 2024

Bestellmaske muss alle Kosten aufzeigen

Es wird ein Ausschnitt einer schwarzen Tastatur gezeigt. Die rechte [Shift]-Taste ist durch eine rote Taste ersetzt, die den Schriftzug "bestellen" zeigt.
Urteil des BGH vom 04.06.2024, Az.: X ZR 81/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Onlinekäufen oder -buchungen beim Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken des Buttons ersichtlich sein muss, welche Verträge damit abgeschlossen werden und welche Kosten diese möglicherweise verursachen. Geschieht dies nicht, liegt ein unwirksamer Vertrag nach § 312j Abs. 3, 4 BGB vor, woraus sich ein Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB ergibt. Dieser kann jedoch nicht mit dem Wertersatz aus § 818 Abs. 2 BGB aufgerechnet werden, da dies dem Schutzzweck von § 312j Abs. 4 BGB (Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Übereilung aufgrund von unklaren oder verwirrenden Bestellsituationen) entgegenstehen würde. Die Klägerin bekommt somit die abgezogene Prime-Mitgliedschaft zurückerstattet.

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01. Juli 2024

Keine Dringlichkeit, wenn sowohl Bewertung als auch Google-Konto gelöscht

vier Strichmännchen mit Strenbewertung in Sprechblasen
Beschluss des OLG Bamberg vom 13.02.2024, Az.: 6 U 42/23 e

Das OLG Bamberg hat eine Berufung auf einstweiligen Rechtsschutz bezüglich der Unterlassung negativer Kundenbewertung zurückgewiesen. Unsere Kanzlei, die die Beklagtenseite vertritt, konnte somit einen Erfolg verbuchen. Das Gericht führte aus, dass es an der Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit fehle, wenn eine Auffindbarkeit der negativen Rezension nicht nachgewiesen werden kann und der Beklagte die betroffene Bewertung sowie das verwendete Google-Konto gelöscht und die Tätigkeit als „Local Guide“ eingestellt hat. Die von der Klägerin vorgetragene Unsicherheit durch eine erneute Veröffentlichung begründet daher keine Dringlichkeit. Auch bestehe durch die nicht mehr auffindbare Bewertung keine Gefahr für die Rechtsverwirklichung der Klägerin im Hauptsacheverfahren.

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03. Juni 2024 Top-Urteil

BGH bestätigt Amazons marktübergreifende, wettbewerbliche Bedeutung

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 23.04.2024, Az.: KVB 56/22

Mithilfe einer Kartellverfahrensbeschwerde konnte Amazon vor den BGH treten. Der Grund hierfür ist ein Streit zwischen Amazon und der Bundeskartellbehörde. Die Behörde stellte Juli 2022 nach § 19a I GWB fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Dies setzt keine besondere Wettbewerbsgefahr oder -beeinträchtigung voraus, soll es aber der Behörde erleichtern, eine effektiveren Kontrolle über Digitale-Unternehmen durchzuführen. Der Kartellsenat bestätigte den Beschluss der Behörde und bejahte somit die überwiegende marktübergreifende Bedeutung Amazons.

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16. Mai 2024

Haften Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße von Dritten?

Einkaufwagensymbol auf Tastatur steht für Online Shopping
Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.2023, Az.: 3 U 2910/22

Ein Plattformbetreiber, der einen Marktplatz für Online-Händler anbietet, haftet als Störer für etwaige Urheberrechtsverstöße der Händler. Dies gilt nur, solange keine ausreichenden Vorkehrungen zur Vorbeugung derartiger Verstöße getroffen wurden.

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06. Mai 2024

EuGH erweitert die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung

Urteil des EuGH vom 30.04.2024, Az.: C-470/21

In einem Urteil betreffend die Vorlagefragen des französischen Staatsrats (Conseil d’État) nach der Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsspeicherung mit dem Unionsrecht hat sich der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung entfernt. Bisher wurde durch den Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei. Zunächst wurde in dem neuen Urteil und der dazugehörigen Pressemitteilung klargestellt, dass es sich bei der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig um einen schweren Grundrechtseingriff handeln würde. Damit stellt dieses Urteil einen klaren Kontrast zur Rechtsprechung des EuGH der letzten Jahre dar, wonach eben jene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten klar abgelehnt wurde. Außerdem konkretisiert das Gericht in diesem Plenumsurteil die Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung: Diese sei zulässig, wenn mit der nationalen Regelung eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem um einen Ausschluss der Möglichkeit, dass durch die Daten Rückschlüsse auf das Privatleben der betroffenen Personen gezogen werden können. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass das Unionsrecht einer Regelung nicht entgegensteht, durch welche es den nationalen Behörden erlaubt ist, mit Hilfe der Zuordnung der Identitätsdaten zu einer IP-Adresse eine Identifikation von Personen vorzunehmen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Zuletzt wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer Einstufung des dadurch erfolgenden Grundrechtseingriffs als schwerwiegend eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erfolgen muss.

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06. Mai 2024

Wie viel Schadensersatz für Filesharing?

Urteil des LG Frankenthal vom 19.03.2024, Az.: 6 S 12/23

Der Schadensersatz bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filme, richtet sich nach einer gewissen Vermutungsregel. Es werden die Kosten für eine Einzellizenz berechnet und mit einem passenden Faktor multipliziert. Der Faktor orientiert sich an der Vermutung, wie oft der Film aufgerufen und abgespielt wurde. Grundlegend ist diese Vermutung bei Musikwerken höher anzusetzen als bei Filmen.

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18. April 2024

Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe bei Privatkopien der Nutzer zahlen

Laptop mit Wolke
Urteil des OLG München vom 02.02.2024, Az.: 38 Sch 69/22 WG e

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass es sich bei Cloud-Diensten nicht um vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Ausschlaggebend sei dafür, dass für ein Gerät oder ein Speichermedium gem. §§ 54 ff. UrhG ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB) benötigt würde, was der auf Servern zugewiesene Speicherplatz nicht erfülle. Somit ergebe sich weder aus deutschem noch aus Unionsrecht eine Vergütungspflicht. Die Klägerin vertritt seit längerer Zeit den Standpunkt, dass durch Clouds eine Vergütungslücke für die Urheber geschaffen worden sei und wird wohl von der Politik eine Regelung einfordern.

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19. März 2024 Kommentar

Kein Cybersquatting: Streit um die Domain „twic.garden“

Domain-Name steht auf dem Bildschrim eines Laptops
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 24.01.2024, Case No. D2023-4860

Zwei Unternehmen stritten sich in einem UDRP-Verfahren um die Domain "twic.garden". Der Beschwerdeführer unterlag im Ergebnis allerdings. Cybersquatting wurde abgelehnt, da es sich vielmehr um einen Fall einer gescheiterten Geschäftsbeziehung handelt.

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18. März 2024

Keine Ansprüche gegen Twitter aufgrund möglicher Datenschutzverstöße durch einen API-Bug

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des LG Stuttgart vom 24.01.2024, Az.: 27 O 92/23

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage einer Betreiberin eines individuellen Nutzerkontos gegen Twitter, die auf Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen im Rahmen eines Scraping-Vorfalls aufgrund eines API-Bugs gerichtet war, abgewiesen. In den Gründen trägt das Gericht vor, dass ein Nachweis der Betroffenheit nicht schon dadurch erfolgen kann, dass die E-Mail-Adresse der Klägerin auf der Webseite haveibeenpwned.com im Zusammenhang mit dem API-Bug auftaucht. Dafür wird angegeben, dass nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage der Betreiber der Internetseite die Betroffenheit ermittelt, und zudem auf der Webseite nicht ersichtlich ist, dass die vorgetragene Behauptung der Klägerin, dass Daten über ihr Geschlecht und ihr Geburtsdatum erlangt wurden, zutrifft. Aufgrund des fehlenden Nachweises über die Betroffenheit der Klägerin sowie nicht schlüssiger Vorträge bestehen auch die weiteren vorgetragenen Ansprüche nicht.

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