Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

12. Februar 2021

Zusammenarbeit von Bundesgesundheitsministerium und Google ist kartellrechtswidrig

Arzt zeigt auf mehrere Symbole
Pressemitteilung zu den Urteilen des LG München I vom 10.02.2021, Az.: 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20

Das LG München I hat in einer einstweiligen Verfügung eine Zusammenarbeit von Google und dem Bundesministerium für Gesundheit wegen kartellrechtlicher Verstöße untersagt. Ziel der Zusammenarbeit war, dass Inhalte des neuen Nationalen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums bei der Suche nach Krankheiten über Google prominent angezeigt werden. Das LG München I stellte fest, dass der Betrieb des Gesundheitsportals keine rein hoheitliche Tätigkeit darstelle, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen sei. Die Zusammenarbeit führe zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, da sie die Sichtbarkeit von anderen privaten Gesundheitsportalen stark einschränke, weshalb den Betreibern ein potentieller Verlust von Werbeeinnahmen drohe.

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20. Januar 2021 Kommentar

LG Saarbrücken erkennt aus UDRP-Verfahren erwachsenen Anspruch auf Domain-Übertragung an

Tastatur mit Schrift Domain Name und Weltkugel mit Buchstaben
Kommentar zum Urteil des LG Saarbrücken vom 30.10.2020, Az.: 7 0 17/19

Das LG Saarbrücken hat eine Klage abgewiesen, mit der eine schiedsrichterliche UDRP-Entscheidung angegriffen und gekippt werden sollte. Die saarländischen Richter stellten sich gegen eine Rechtsauffassung des Berliner Kammergerichts, das in einer anderen Sache eine Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte nach nationalem Recht dem Ergebnis des Schiedsverfahrens vorgezogen hatte. Zur Begründung führten sie aus, es könne nicht angenommen werden, dass sich zwei Parteien auf ein Schiedsverfahren einigen, dieses mit materiell-rechtlichen Bestimmungen unterfüttern, die aber im Falle eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten unwirksam sein sollen.

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18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

Strichmännchen zeigt verägert auf Copyright-Symbol.
Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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13. Januar 2021

Webseiten: Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung der Nutzer

Blaue Cookie-Taste auf Laptoptastatur.
Beschluss des LG Köln vom 29.10.2020, Az.: 31 O 194/20

Im Rahmen eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung pflichtete das LG Köln dem Antragssteller bei, der unter Bezugnahme auf einen Screenshot der Internetseite des Antraggegners, darlegte, dass dieser ohne die aktive Einwilligung der Nutzer der Seite Cookies setzte. Diese Praktik stelle einen Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG dar.

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04. Januar 2021 Top-Urteil

BGH zum Formerfordernis der Widerrufsbelehrung

Kugelschreiber liegt auf einem Schriftstück, auf dem das Wort Widerrufsrecht gelb markiert ist.
Urteil des BGH vom 26.11.2020, Az.: I ZR 169/19

Der BGH verkündete in seiner Entscheidung vom 26.11.2020, dass das Fehlen der Aushändigung eines Muster-Widerrufformulars bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, dazu führt, dass die 14-tägige Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnt. In dem zugrundeliegenden Fall schlossen die Vertragsparteien einen Maklervertrag in den Wohnräumen der Beklagten. Der Makler klärte hierbei auch über die Möglichkeit des Widerrufs auf, unterließ es jedoch dem Beklagten das Widerrufsformular in Papierform auszuhändigen. Die Beklagten konnten den Vertrag nach mehr als vierzehn Tagen wirksam widerrufen.

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22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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02. Dezember 2020 Top-Urteil

Amazon-Verkäufer haftet nicht für unlautere Werbung des Affiliates

Lupe auf Papier mit Haftung im Fokus
Urteil des OLG Hamburg vom 20.08.2020 (Az.: 15 U 137/19)

Das Amazon-Affiliate-Programm bietet Externen die Möglichkeit, Produkte zu verlinken, so dass diese bei erfolgreicher Kaufvermittlung von Amazon eine Provision erhalten. Das Affiliate-Marketing ist hierbei eine Voraussetzung für das Anbieten von Produkten auf der Plattform. Wirbt der Affiliate-Partner mit unlauteren Aussagen, so kann der Anbieter, der die Ware über Amazon vertreibt und auf dessen Produkt der Link verweist, nicht wegen der unlauteren Werbung in Mithaftung genommen werden. Das entscheidende Gericht verneinte die Zurechnung des Fehlverhaltens damit, dass der Anbieter keinen Einfluss auf den Affiliate hätte und dieser ohnehin im eigenen Geschäftsbereich tätig wäre.

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30. November 2020

Warnhinweis bei Verdacht auf manipulierte Bewertungen rechtmäßig

Arzt zeigt mit dem Finger auf Sterne.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.11.2020, Az.: 16 W 37/20

Ein Bewertungsportal für Ärzte darf das Profil eines Mitglieds mit einem Hinweis auf den Verdacht manipulierter Bewertungen versehen. Im vorliegenden Fall versah der Portalbetreiber das Profil eines Arztes mit dem Hinweis, die Authentizität einiger Bewertungen würde angezweifelt und der Verdacht konnte auf Rücksprache mit dem Profilinhaber, der jegliche Manipulation bestreite, auch nicht aufgeklärt werden. Bei einem solchen Hinweis handle es sich laut dem Gericht nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil hinreichend dargestellt würde, dass es sich lediglich um einen Verdacht handle und adäquat den Stand der Ermittlung darstelle. Es liege im öffentlichen Interesse Warnhinweise dieser Art anzuzeigen.

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16. November 2020

Kündigung von Konto bei sozialem Netzwerk nach verweigerter Identitätsprüfung

Ein Mann hat eine Wolke vor dem Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 282/19

Das LG Frankfurt a. M. hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein soziales Netzwerk ein Konto kündigen bzw. löschen darf, wenn der zugehörige Nutzer seine Identität nicht bestätigt. Die Beklagte hatte Identitätsprüfungen durchgeführt, um gegen Fake Profile vorzugehen, dabei aber nicht zwingend einen Personalausweis gefordert, sondern auch ein Foto ausreichen lassen. Da soziale Netzwerke keinem generellen Kontrahierungszwang unterliegen, ist der Betreiber nicht zum Vertragsschluss mit einem seine Mitwirkung verweigernden User verpflichtet. Dass der klagende Nutzer seine Anonymität wahren wollte, spielt keine Rolle, weil er hierfür auf andere Netzwerke hätte ausweichen können und seine Identität darüber hinaus nur gegenüber dem Betreiber und nicht gegenüber anderen Usern hätte offenlegen müssen.

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30. Oktober 2020

Kein „Freischuss“ bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Beiträgen in sozialen Netzwerken

Eine Person tippt auf einem Smartphone
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 48/19

Dem Betreiber eines sozialen Netzwerks muss nicht die Möglichkeit zugestanden werden, Beiträge, die womöglich gegen die Bestimmungen des sozialen Netzwerks gegen „Hassrede“ verstoßen, zunächst zu löschen und erst nach einer Beschwerde der Nutzer wiederherzustellen. Eine solche Möglichkeit eines „Freischusses“ würde dazu führen, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks ohne sachliche Rechtfertigung Beiträge löschen und dabei darauf hoffen könnte, dass der betroffene Nutzer keine Beschwerde erhebt. An der für einen Unterlassungsanspruch des betroffenen Nutzers erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt es deshalb nicht schon deswegen, weil der Beitrag wiederhergestellt wurde.

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