Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

17. Juli 2025

Unverpixelte Bilder dürfen bei überragendem Informationsinteresse früh veröffentlicht werden

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Urteil des BGH vom 27.05.2025, Az.: VI ZR 337/22

Der BGH hat über die Revision des Spiegel entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes des ehemaligen Wirecard Managers Bellenhaus rechtmäßig war. Nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG würde zwar das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren eine identifizierende Berichterstattung ohne Erlaubnis verbieten. Allerdings gelte in einem Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, solange keine berechtigten Interessen dagegenstehen (§ 23 Abs. 2 KUG). Auf diese Ausnahme stellte der Gerichtshof ab, da sich Bellenhaus freiwillig öffentlich zu den Vorwürfen geäußert hatte und somit keine uneingeschränkten Persönlichkeitsrechte gegen die grundrechtliche Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einwenden könnte.

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15. Juli 2025

Facebook-Nutzer bekommt wegen DSGVO-Verstößen Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen

Laptop mit Datenschutz Symbol
Pressemitteilung des LG Leipzig zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 05 O 2351/23

Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesichert. Die europäische Facebook-Mutter Meta Platforms Ireland würde gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen, indem ihre Business Tools, die auch in Drittseiten eingebaut werden, personenbezogene Daten verarbeitet und durch die personalisierte Werbung Milliardengewinne erwirtschaften. Dabei stützte das Gericht den Anspruch lediglich auf Art. 82 DSGVO und nicht, wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf nationales Recht. Auch von einer Anhörung des Klägers sah das Gericht ab, da keine konkrete Beschreibung des Schadens erwartbar war. Daher zog das Gericht einen aufmerksamen und verständigen „Durchschnitts“-Betroffenen zur Bestimmung der Entschädigung heran.

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07. Juli 2025 Top-Urteil

Kündigungsbutton auf Webseiten muss unmittelbar erreichbar sein

Finger auf Tastatur Button "Kündigung"
Urteil des BGH vom 22.05.2025, Az.: I ZR 161/24

Der BGH hat in einem Urteil erklärt, dass Kündigungsschaltflächen auf Webseiten unmittelbar erreichbar und eindeutig bezeichnet sein müssen. Nur so kann das Transparenzgebot des § 312k BGB bei Dauerschuldverhältnissen eingehalten werden. Begründet werde dies damit, dass die Vorschrift Verbraucher vor sog. „Kostenfallen“ schützen solle, indem Versteckspiele und ähnliche Hürden unterbunden werden. Unerheblich sei es hingegen, ob das Dauerschuldverhältnis eine Einmalzahlung oder fortlaufende Zahlungspflicht des Verbrauchers beinhalte.

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02. Juni 2025 Top-Urteil

Vergleichsportale sind keine Mitbewerber zu den verglichenen Versicherern

Logo für Preisvergleich mit Würfeln und Münzen
Urteil des EuGH vom 08.05.2025, Az.: C-697/23

Auf die Vorlagefrage des LG München I hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass es sich bei Online-Vergleichsportalen, die selbst keine Versicherungsleistungen anbieten, sondern verschiedene Versicherer mittels eines Notensystems vergleichen, um keine Mitbewerber zu den verglichenen Dienstleistern handelt. Es fehle insofern an dem entscheidenden Kriterium der Substituierbarkeit. Die Märkte der Versicherungs- bzw. Vergleichsdienstleistungen seien unterschiedlich, solange das Vergleichsportal keine eigene Versicherungsleistung anbiete. Daher sei die auslegungsbedürftige „vergleichende Werbung“ nach Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/114 nicht anwendbar. Zur näheren Prüfung wurde das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

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08. Mai 2025 Kommentar

UDRP-Verfahren: Der Zulassungsbescheid einer beantragten Markeneintragung ist nicht ihre tatsächliche Eintragung

verschiedene Top Level Domains als hexagon
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 25.04.2025, Claim Number: FA2503002146830

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens machte die Beschwerdeführerin „Auradine Inc.“ geltend, durch die Domain des Verfahrensgegners „auradine-miner.com“ in ihren Rechten verletzt zu sein. Konkret trug „Auradine Inc.“ vor, dass sie wegen ihrer Markenrechte an „AURADINE“ schutzwürdig ist und diese Marke der Domain zum Verwechseln ähnlich ist. Dabei resultiere die Markeninhaberschaft bereits aus einem der Beantragung folgendem Zulassungsbescheid, welcher durch die zuständige US-amerikanischen Behörde (USPTO) ausgestellt wurde. Hilfsweise bestehe an „AURADINE“ aber auch ein gewohnheitsrechtlicher Markenschutz, losgelöst von einer offiziellen Eintragung. Eine solche Gewohnheitsmarke ergebe sich insbesondere aus der langen Nutzung der Bezeichnung „Auradine“.

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08. Mai 2025 Top-Urteil

Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des EuG vom 30.04.2025, Az.: T-83/20 RENV

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.

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08. April 2025

Kein DSGVO-Anspruch in Scraping-Fällen

Beschluss des OLG München vom 13.02.2025, Az.: 24 U 3020/24 e

Ansprüche aus der DSGVO ergeben sich in Scraping-Fällen, also Fällen, bei denen Dritte unter Nutzung automatisierter Verfahren eine Vielzahl der auf einer Plattform (bspw. Social Media) verfügbaren öffentlichen Informationen nutzen, jedenfalls dann nicht, wenn der Anspruchsteller seinen Kontrollverlust über Daten nicht hinreichend nachweisen kann, da diesem hierbei die Darlegungs- und Beweislast obliegt. Für einen Nachweis genügt es insbesondere nicht, dass ein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten vorliegt. Erforderlich ist vielmehr, neben dem Beleg der ursprünglichen Kontrolle über die geheimhaltungsbedürftigen Daten, auch die Darlegung eines kausalen Schadens.

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24. März 2025

Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung

Beschluss des AG Hanau vom 03.03.2025, Az.: 32 C 226/24

Eine Benachrichtigung in Form einer automatisierten Rückantwort an den Absender einer E-Mail, dass die gesendete E-Mail an eine nicht mehr benutzte Adresse gesendet wurde und keine Weiterleitung stattfindet, lässt den Zugang der Absender-Mail nicht entfallen. Der Empfänger müsse sich den Zugang deshalb zurechnen lassen, weil er durch die automatisierte Rückantwort die nicht benutzte E-Mail-Adresse so bereit hält, dass E-Mails auf dieser eingehen und somit zugehen können, was im Ergebnis einer Lesebestätigung gleichkommt, hielt das AG Hanau in seinem Beschluss fest.

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24. Februar 2025

Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

Verbraucherschutz mit Glühbirnen
Urteil des KG Berlin vom 05.11.2024, Az.: 5 UKl 5/24

Der Anwendungsbereich der Buttonlösung (die anzuklickende Schaltfläche bei einer Zahlungsverpflichtung eines Verbrauchers im elektronischen Geschäftsverkehr muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Formulierung beschriftet sein) ist dann nicht eröffnet, wenn nach Ablauf des Probemonats eine weitere Vertragserklärung des Kunden erforderlich ist, um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die zum Abschluss des in ein kostenpflichtiges Abo führende Willenserklärung wird nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, sodass das Betätigen des Probeabos lediglich als Start eines Bestellungsvorgangs verstanden werden kann, nicht aber zu einem Abschluss des Bestellvorgangs führt.

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