Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

05. Mai 2021

Löschen von Meinungsäußerungen auf Social-Media

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des OLG München vom 07.01.2020, Az.: 18 U 1491/19

Auf Social-Media-Plattformen Meinungen über tagesaktuelle Themen kundzutun, ist keine Neuheit. Das Löschen solcher Posts von Betreibern der Plattformen auf Berufung ihrer AGB könnte als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden. AGB, die Verhaltensregeln für die Plattform aufstellen, müssen, um gültig zu sein, bezüglich der Beschränkung der Meinungsfreiheit inhaltlich konkret sein. Der Meinungsfreiheit ist hier vor allem das Persönlichkeitsrecht des von dem Beitrag Betroffenen gegenübergestellt.

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03. Mai 2021

Influencerin muss alle Beiträge als Werbung kennzeichnen

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des LG Köln vom 21.07.2020, Az.: 33 O 138/19

Eine Influencerin muss bei Instagram auch solche Beiträge als Werbung kennzeichen bei denen sie Unternehmen markiert, ohne dafür für diesen eine Gegenleistung zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich auch um eine geschäftliche Handlung, wenn keine Werbeverträge zwischen der Influencerin und den entsprechenden Unternehmen besteht. Mit den streitgegenständlichen Beiträgen fördere die Influencerin sowohl die fremden Unternehmen, als auch ihr eigenes als Influencerin, da sie sich so als potentielle Werbepartnerin präsentiere. Daher komme es auch nicht darauf an, ob die Influencerin in den konkreten Fällen Entgelte für die Beiträge erhalten habe.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

Mauszeiger auf Facebook-Button
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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19. April 2021

Bundesverfassungsgericht konkretisiert Recht auf Vergessenwerden

Eine Person drückt auf eine Taste auf einer Tastatur
Beschluss vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1240/14

Die Frage, ob in einem konkreten Fall über einen vergangenen Fehltritt einer in der Öffentlichkeit stehenden Persönlichkeit berichtet werden darf, nahm sich nun das Bundesverfassungsgericht an. Die Beschwerdeführerin hatte in einem Artikel über den Betroffenen und das von ihm geleitete Unternehmen berichtet, wobei auch zur Sprache kam, dass dieser wegen eines Täuschungsversuchs vom Staatsexamen ausgeschlossen wurde.

Die Beschwerdeführerin wurde in der vorherigen Instanz zur Unterlassung verurteilt, allerdings sah sie sich in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit verletzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht ähnlich und erließ in einem Beschluss, dass die Entscheidungen aufgehoben werden sollten. Es gab unter anderem für die Einbeziehung des das Ansehen negativ berührenden Umstands objektivierbare Anknüpfungspunkte.

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19. April 2021

Ausstrahlen eines Fußballspiels ohne Nutzungsrechte: Gaststättenbetreiber zu Schadensersatz verpflichtet

Männer schauen in einer Kneipe Fußball
Urteil des LG Frankenthal vom 01.10.2019, Az.: 6 O 46/19

Bei einem Fußballspiel handelte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk, durch dessen Ausstrahlung das Sendesignal der Klägerin öffentlich wiedergegeben wurde. Der Beklagten standen daran jedoch keine Nutzungsrechte zu, da diese zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bei der Klägerin, Betreiberin eines Pay-TV-Kanals, kein Abonnement mehr hatte. Die Beklagte schloss nach Kündigung ihres Abos einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs inklusive Sport Paket ab, letzteres berechtigt sie jedoch lediglich zum privaten Gebrauch.

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14. April 2021

Erneute Entscheidung zur Vergütung des Chefkameramanns des Films „Das Boot“

Boot in den Bergen
Pressemitteilung Nr. 075/2021 des BGH zum Urteil vom 01.04.2021, Az.: I ZR 176/18

Erneut geht es um den fortbestehenden Streit über die Nachvergütung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“. Laut BGH habe das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, nicht berücksichtigt, dass es ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ankommt. Zudem wurden Vergütungsregelungen herangezogen, die nicht unmittelbar anwendbar waren. Insbesondere diesem Berechnungsfehler wird nun nachzugehen sein.

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12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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09. April 2021

OLG Köln zu Influencer-Werbung

Eine blonde Frau sitzt vor einer Kamera und testet Kosmetikprodukte
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2021, Az.: 6 U 103/20

Das OLG Köln hat festgestellt, dass Instagram-Beiträge einer Influencerin, die mit sogenannten „Tap-Tags“ versehen sind, als geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG einzustufen sind, da das Posten der streitgegenständlichen Beiträge vorwiegend der Förderung von Absatzzwecken diene. Die Influencerin finanziere ihre Tätigkeit durch Gegenleistungen von Unternehmen und hoffe durch das Posten auch auf künftige Kooperationen mit Unternehmen, weshalb eine Förderung von Absatzzwecken anzunehmen sei. Da in diesem Fall eine zu Werbezwecken erfolgte Veröffentlichung vermutet wird, hätten die streitgegenständlichen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn die Influencerin für die Beiträge keine Gegenleistung erhalten hat.

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09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

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19. März 2021

Online-Musikdienst „Flatster“ muss nicht urheberrechtlich haften

Kopfhörer auf einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 08.01.2021, Az.: 6 U 45/20

Der Internet-Musikanbieter „Flatster“ ermöglicht es seinen Kunden, sich Titel auszuwählen, die dann, sobald die ausgewählten Lieder in einem Webradio laufen, mitgeschnitten und gespeichert werden, so dass sie von den Nutzern dauerhaft angehört werden. Dabei handelt es sich zwar um Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG, jedoch trifft „Flatster“ keine urheberrechtliche Haftung. Hersteller der Vervielfältigungen seien nämlich die Kunden und nicht „Flatster“, so das Gericht. Diese könnten sich wiederrum auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 UrhG berufen, so dass auch eine Haftung unter dem Aspekt der Beihilfe nicht in Betracht komme.

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