Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. März 2021

Millionenklage: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung war zulässig

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Nürnberg vom 03.02.2021, Az.: 3 U 2445/18

Die Klage eines Unternehmers auf Schadensersatz in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die Süddeutsche Zeitung ist auch in der zweiten Instanz erfolglos. Die Süddeutsche Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung alle Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten und die Journalisten hätten dabei weder rechtswidrig noch pflichtwidrig gehandelt, stellte das OLG Nürnberg fest. Im Jahr 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung über vermeintlich illegale Aktiengeschäfte des Unternehmers berichtet.

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05. März 2021 Top-Urteil

Nutzung von Prominentenbild zur Gewinnspielwerbung

Stapel mit Zeitungen
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 207/19

Ein Foto, das eine prominente Person zeigt und von einem breiten Publikum als Symbolbild (hier: für eine Kreuzfahrt) angesehen wird, darf - selbst in einem redaktionellen Kontext - nicht schrankenlos zur Bebilderung eines Presseartikels (hier: über ein Gewinnspiel, dessen Hauptgewinn eine Kreuzfahrt ist) genutzt werden. Der Symbolcharakter des Fotos ist vielmehr in die nach §§ 22, 23 KUG vorzunehmende umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen einzustellen.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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26. Februar 2021 Top-Urteil

„Clickbaiting“ mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

a) Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs zu entscheiden, wenn es das Grundurteil nicht beanstandet und der Streit über den Betrag zur Entscheidung reif ist. Hierfür bedarf es weder einer Anschlussberufung des Klägers noch einer Zustimmung der Parteien noch einer Wiederholung des erstinstanzlichen Sachantrags des Klägers.

b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait" („Klickköder") ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.

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25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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13. Januar 2021

Webseiten: Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung der Nutzer

Blaue Cookie-Taste auf Laptoptastatur.
Beschluss des LG Köln vom 29.10.2020, Az.: 31 O 194/20

Im Rahmen eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung pflichtete das LG Köln dem Antragssteller bei, der unter Bezugnahme auf einen Screenshot der Internetseite des Antraggegners, darlegte, dass dieser ohne die aktive Einwilligung der Nutzer der Seite Cookies setzte. Diese Praktik stelle einen Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG dar.

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22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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21. Dezember 2020

Bild von Plünderungen während des G-20 Gipfels ist „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“

G20 Hamburg, Proteste
Urteil des BGH vom 29.09.2020, Az.: VI ZR 449/19

a) Zum Begriff des Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG

b) Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel).

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18. Dezember 2020

Einschränkung von Beiträgen in sozialen Netzwerken

AGB vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Nürnberg vom 04.08.2020, Az.: 3 U 3641/19

Facebook löschte einen Kommentar eines Facebook-Nutzers unter einem Beitrag und sperrte den Nutzeraccount vorübergehend, da der Kommentar gegen die Neufassung der Nutzungsbedingungen verstieß. Das OLG Nürnberg entschied hierbei, dass die Einbeziehung der neuen Nutzungsbedingungen, denen die Nutzer vor Weiterbenutzung ihres Accounts zustimmen mussten, wirksam sei. Der Nutzer hätte schließlich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis mit Facebook zu beenden. Darüber hinaus sei der Berufsfreiheit der Vorrang vor der Meinungsfreiheit dahingehend zu gewähren, dass Betreiber eines sozialen Netzwerks zum Schutze der anderen Nutzer, gewisse Äußerungen in ihren Nutzungsbedingungen als unternehmerische Entscheidung verbieten dürfen.

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20. November 2020

Der Hassrede verdächtiges Posting? Facebook zur vorübergehenden Löschung berechtigt

Tastatur mit roter "hate speech" Taste
Urteil des LG Frankenthal vom 08.09.2020, Az.: 6 O 23/20

Besteht bei einem geposteten Beitrag der Verdacht, dass dieser Hassreden verbreite, ist Facebook dazu berechtigt, diesen Beitrag während seiner Überprüfung zu löschen und den Nutzer zu sperren. Auch wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, stünden dem Facebook-Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. Anlass für diese Entscheidung war ein auf Facebook geteilter Beitrag eines Satiremagazins, von dessen Inhalt der für den Post Verantwortliche sich nicht distanzierte. Da der Beitrag auf eine mögliche Unterstützung der Nationalsozialisten hinwies, war Facebook aufgrund seiner AGBs zur Überprüfung und mithin zur vorübergehenden Löschung bzw. Sperrung berechtigt.

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