Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“
Ist Zensus 2011 verfassungskonform?
Titelschutz Journal
Titelschutz Journal: „Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen“
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Schokoladenstäbchen
Rechtliches Gehör für „Medicus.log“
Beschluss des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZB 68/10
Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Irrelevant ist allerdings, dass das Gericht der Ansicht einer Partei nicht gefolgt ist.Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2012 auf 0,12 %
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 27.12.2011
Der neue Basiszinssatz ab dem 01.01.2012 beträgt lediglich 0,12 Prozent. Bis zum 31.12.2011 lag er noch bei 0,37 Prozent. Damit sinkt er zum wiederholten Male auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25
Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.YouTube nicht auskunftspflichtig
Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11
Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
