Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

04. Juli 2011

Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11

Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.

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27. Juni 2011

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei.  Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet. 
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07. Juni 2011

Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.04.2011, Az.: 6 U 29/11

Wird eine Partei zur Unterlassung von Patentverletzungen verurteilt und legt Berufung ein, so kann sie Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragen, wenn ihr Nachteile entstünden, die im Falle des Obsiegens in der Berufungsinstanz nicht wiedergutgemacht werden könnten. Im vorliegenden Fall hatte jedoch die beklagte Herstellerin von Mobilfunkgeräten im Nachgang des erstinstanzlichen Urteils öffentlich erklärt, ihre künftigen Handymodelle verstießen ohnehin nicht (mehr) gegen das in Rede stehende Patent. Das OLG Karlsruhe verneinte unter Hinweis auf diese Einlassung unzumutbare Nachteile für die Beklagte und wies den Antrag zurück.
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23. Mai 2011

Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei unerlaubter Handlung und Nicht-Arbeitnehmern

Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2009, Az.: 2 Ta 140/09

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unerlaubte Handlungen ist gegeben, sofern diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, also in einem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen. Bei sog. Nicht-Arbeitnehmer ist der Rechtsweg für Zusammenhangsklagen zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG eröffnet. § 13 UWG und § 2 Abs. 3 ArbGG stehen insoweit für die Annahme von Zusammenhangsklagen nicht entgegen.
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02. Mai 2011

Bundesgerichtshof verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung ohne deutlichen Inlandsbezug

Pressemitteilung Nr. 50/2011 des BGH vom 29.03.2011, Az.: VI ZR 111/10

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ist davon abhängig, dass die beanstandeten verletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen. Betreffen die Äußerungen lediglich einen rein privaten Reisebericht zweier Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben und ist der Bericht weiter in russischer Sprache und kyrillischen Schriftzeichen verfasst, wird noch kein für eine deutsche Zuständigkeit notwendiger Inlandsbezug hergestellt.
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11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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28. März 2011

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Abspaltung

Urteil des HansOLG Hamburg vom 09.09.2010, 3 U 58/09 Überträgt ein Unternehmen einen Unternehmensteil im Wege der Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen, gehen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die aus der Geschäftstätigkeit des abgespaltenen Unternehmensteils hervorgehen, mit über. Das übertragene Unternehmen kann dann einen bereits laufenden Prozess als gesetzlicher Prozessstandschafter für das übernehmende Unternehmen weiterführen. Besonderheiten hinsichtlich des Unterlassungsanspruches ergeben sich durch den Übergang der Anspruchsberechtigung nicht, da bezüglich der Wiederholungsgefahr an ein Verhalten des Schuldners angeknüpft wird, welches durch einen Wechsel auf der Gläubigerseite nicht betroffen wird.
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16. März 2011

„Wiener Griessler“ wird gelöscht

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 25 W (pat) 216/09 Die Bitte um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Markenlöschungsantrag kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden. Ein Widerspruch muss nicht als solcher bezeichnet werden, es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Markeninhaber sich gegen die Markenlöschung wehren wird. Dies ist bei der Bitte um Fristverlängerung regelmäßig nicht der Fall. Die Stellungnahmefrist ist überdies eine Ausschlussfrist und kann daher nicht verlängert werden.
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11. März 2011

Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Pressemitteilung Nr. 40/2011 des BGH zum Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 266/09 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt, wenn dieser die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat. Für den Fall, dass die Kaufsache nach einer Nachbesserung weiterhin den beanstandeten Mangel aufweist, entschied der BGH allerdings nunmehr, dass der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser Mangel auf dieselbe technische Ursache zurückzuführen ist, wie der zuvor gerügte Mangel. Sofern eine Verursachung durch ein unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen werden kann, bezieht sich die Beweislast des Käufers nicht auf die Frage nach der Ursache des Mangels.
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11. März 2011

Zur Klagekonzentration des § 145 PatG

Urteil des BGH vom 25.01.2011, Az.: X ZR 69/08 a) Als gleichartig im Sinne von § 145 PatG sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen.
b) Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstatbestandes von Bedeutung ist.
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