Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus
Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.