Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

06. August 2021

Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus

Goldener Schokoosterhase mit goldenen Schokoladeneiern vor einem blauen Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 147/2021 des BGH zum Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20

Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.

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05. August 2021

Übertragung von Sportsendungen auf einem Kreuzfahrtschiff

Ein Kreuzfahrtschiff fährt bei Sonnenuntergang auf dem Meer
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2021, Az.: 310 O 317/19

Die Betreiberin einer Kreuzfahrtreederei zeigte auf ihren Schiffen Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen ohne eine Lizenz dafür erworben zu haben. Eine Händlerin von Lizenzrechten stellte deshalb einen urheberrechtlichen Unterlassungsantrag beim LG Hamburg, welchen dieses mangels hinreichender Bestimmtheit für unzulässig erklärte. Laut Ansicht des Gerichts sei anhand der Bezeichnung "sportliche Großereignisse" nicht genau erkennbar, auf welche konkreten Veranstaltungen sich der Antrag beziehe.

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24. Juni 2021

Berichte über Lebensmittelkontrollen müssen gesetzliche Vorgaben einhalten

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Beschluss des VG Oldenburg vom 01.06.2021, Az.: 7 B 2170/21

Eine Behörde kann über eine Lebensmittelkontrolle unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 1a LFGB im Internet berichten. Die Informationen müssen allerdings inhaltlich richtig, möglichst schonend für den Betroffenen sein und dem Zweck der Vorschrift dienen. Eine detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel informiert ausreichend und grenzt gleichzeitig das Ausmaß ein. Erforderlich ist ein hinreichender Produktbezug - die Lebensmittel müssen genau bezeichnet sein, damit die Informationen als verhältnismäßig angesehen werden können.

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10. Juni 2021

Gutachten über Isolierhülsen: Sachverständiger darf bei Großhandel einkaufen

Bauarbeiter an Schreibtisch
Urteil des OLG Hamburg vom 26.11.2020, Az.: 15 U 83/20

Prüft ein Gutachter ein Produkt auf dessen Werbeangaben hin, darf er es auf demselben Weg beziehen wie ein durchschnittlicher Verbraucher, Bauunternehmer, etc. Er kann zum Beispiel den Großhandel nutzen, sofern der authentische, unbeschädigte Zustand sichergestellt ist. Anderenfalls wäre die Manipulationsgefahr zu groß. Wird bis zur Klageerhebung mit den streitgegenständlichen Aussagen geworben und sind die Produkte auch nach Klageerhebung noch unverändert erhältlich, liegt ein Dauerdelikt vor, woraufhin die Verjährung nicht zu laufen beginnt.

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28. Mai 2021

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.01.2021, Az.: 11 LA 16/20

Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.

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17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

Hand hält Handy in der Hand Flug buchen online
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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14. Mai 2021

Unzulässige Tabakwerbung in E-Mail-Newsletter

Mann im Anzug hält Sprechblase in der Hand mit Text Werberecht
Beschluss des OLG Rostock vom 10.02.2021, Az.: 2 W 2/21

Für Tabakerzeugnisse darf gem. § 19 Abs. 3 TabakerzG im Internet und folglich auch auf Facebook nicht geworben werden. Werden auch mittels eines Urteilstenors sonstige Möglichkeiten der Werbung von Rabattankündigungen untersagt, ist hiervon auch die Werbung in einem E-Mail-Newsletter erfasst. Grund hierfür sei nach Ansicht des OLG Rostock, dass potentiell jeder Zugang zu dem Newsletter habe und demnach nicht nur eine begrenzte Öffentlichkeit mit dem Newsletter angesprochen wird.

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03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

Kind mit Tasse mit Kakao in der Hand
Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

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