Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

05. Januar 2009

Fernmeldegeheimnis bei E-Mails nur in begrenztem Umfang

Urteil des VG Frankfurt am Main vom 06.11.2008, Az.: 1 K 628/08.F

1. Das Fernmeldegeheimnis schützt in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Der Schutz endet in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. ...
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19. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Pressemitteilung Nr. 237/2008 des BGH zum Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
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16. Dezember 2008

Beanstandung einer Fernsehsendung

Beschluss des NiedOVG vom 27.10.2008, Az.: 10 LA 107/07

Angebote, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, sind unzulässig.
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10. Dezember 2008

Übersendung unerwünschter SMS

Urteil des AG Berlin - Tempelhof-Kreuzberg vom 19.11.2008, Az.: 2 C 231/08

Allein die Zuweisung von Kurzwahlen und die Weitergabe an Vertragspartner begründet nicht die Eigenschaft des Rufnummer-Inhabers als unmittelbarer oder mittelbarer Störer. Eine Kurzmitteilung muss ebenso wie eine e-mail nicht zwingend von dem ausgewiesenen Absender stammen.
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09. Dezember 2008

Telefonieren für 0 Cent!

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
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28. November 2008

Gewerblich genutzter PC mit Internetanschluss – Keine Rundfunkgebührenpflicht

Urteil des VG Wiesbaden vom 19.11.2008, Az.: 5 K 243/08 Bei technischen Geräten, die speziell auf einen Hörfunk- und/oder Fernsehempfang ausgerichtet sind, entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade für diesen Zweck angeschafft hat. Bei einem hauptsächlich außerhalb des privaten Bereich genutzten Internet-PC jedenfalls ist aber ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken fernliegend. Die bloß abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs über das Internet begründet bei einem gewerblich genutzten PC keine Rundfunkgebührenpflicht.
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19. November 2008

Werbung für Mehrwertdienstnummern

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1397/08

Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich. Diese muss vorher eingeholt worden und gesetzeskonform sein, also den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen genügen. Allerdings darf nicht pauschal unterstellt werden, dass Inhalteanbieter von Mehrwertdienstnummern bei Untersagung eines bestimmten Kommunikationsmittels für deren Werbung auf andere Kommunikationsmittel ausweichen werden.
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19. November 2008

Einwilligungserklärungen mittels „Listbrokings“

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08

Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
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18. November 2008

Befristete Frequenzzuteilungen

Beschluss des OVG NRW vom 30.10.2008, Az.: 13 A 2394/07

Eine als Befristung der Frequenzzuteilung bezeichnete Nebenbestimmung ist inhaltlich keine Bedingung. Bei der Verlängerung der bereits erteilten Frequenzzuteilung handelt es sich - wie auch bei der Erstzuteilung - um eine gebundene Entscheidung, so dass die Zuteilungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Verlängerung besteht.
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