Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

28. November 2008

Gewerblich genutzter PC mit Internetanschluss – Keine Rundfunkgebührenpflicht

Urteil des VG Wiesbaden vom 19.11.2008, Az.: 5 K 243/08 Bei technischen Geräten, die speziell auf einen Hörfunk- und/oder Fernsehempfang ausgerichtet sind, entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade für diesen Zweck angeschafft hat. Bei einem hauptsächlich außerhalb des privaten Bereich genutzten Internet-PC jedenfalls ist aber ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken fernliegend. Die bloß abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs über das Internet begründet bei einem gewerblich genutzten PC keine Rundfunkgebührenpflicht.
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19. November 2008

Werbung für Mehrwertdienstnummern

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1397/08

Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich. Diese muss vorher eingeholt worden und gesetzeskonform sein, also den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen genügen. Allerdings darf nicht pauschal unterstellt werden, dass Inhalteanbieter von Mehrwertdienstnummern bei Untersagung eines bestimmten Kommunikationsmittels für deren Werbung auf andere Kommunikationsmittel ausweichen werden.
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19. November 2008

Einwilligungserklärungen mittels „Listbrokings“

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08

Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
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18. November 2008

Befristete Frequenzzuteilungen

Beschluss des OVG NRW vom 30.10.2008, Az.: 13 A 2394/07

Eine als Befristung der Frequenzzuteilung bezeichnete Nebenbestimmung ist inhaltlich keine Bedingung. Bei der Verlängerung der bereits erteilten Frequenzzuteilung handelt es sich - wie auch bei der Erstzuteilung - um eine gebundene Entscheidung, so dass die Zuteilungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Verlängerung besteht.
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12. November 2008

Fristwahrende Schriftsätze per Telefax

Beschluss des BGH vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 160/07

Ein Anwalt muss geeignete Vorkehrungen und Anweisungen für den Fall treffen, dass seinem Personal eine Absendung an eine richtige Faxnummer nicht gelingt, so dass zur Ausgangskontrolle regelmäßig auch die Überprüfung des ausgedruckten Sendeberichts gehört. Dies ist aus den richterlich entwickelten Sorgfaltspflichten bezüglich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax zu folgern.

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12. November 2008

Pflichten eines Telekommunikationsunternehmens bei Technischem Prüfbericht gemäß § 45i TKG

Urteil des AG Papenburg vom 30.10.2008, Az.: 4 C 247/08 (IV) Ein Telekommunikationsunternehmen, welches aufgrund eines erhobenen Einwandes eines Kundens die einzelnen Verbindungen des Kundens gemäß § 45i TKG überprüfen muss, hat die Pflicht detailliert darzulegen in welchem Umfang die technische Prüfung ausgeführt wurde. Dies bedeutet im Einzelnen, dass der genaue Inhalt der Prüfung erläutert werden muss und vor allem wann und von wem diese mit welchen Mitteln durchgeführt wurde. Ein Prüfprotokoll, welches lediglich den Einzelverbindungsnachweis mit hinzugefügtem "kein Befund" und "keine Feststellung von Vorkommnissen" enthält ist unzureichend und begründet keinen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der berechneten Gebühren.
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11. November 2008

Höchstpreisgrenze für 0190-er Nummern

Urteil des AG München vom 31.10.2008, Az.: 172 C 13166/08

Die Höchstpreisgrenze für Mehrwertdienstleistungen über 0190-er Nummern gilt auch, wenn die Verbindung zuvor über eine Auskunftsnummer hergestellt wurde, da ansonsten der bezweckte Verbraucherschutz des § 43b TKG a. F. durch das Zwischenschalten einer Auskunftsnummer umgagnen werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Betreiber der Auskunftsnummer im Vorfeld die Ansprüche des Mehrwertdienstanbieters gegen den Kunden abtreten lässt.
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11. November 2008

Einstweilige Anordunung zur Aussetzung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Beschluss des BVerfG vom 28.10.2008, Az.: 1 BvR 256/08

Eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherungspflicht von Telekommunikationsdienstleister selbst scheidet sowohl unter dem Gesichtspunkt des Datenmissbrauchs, wie auch mit Blick auf die damit verbundenen Mehrkosten aus - die Entscheidung in der Hauptsache ist abzuwarten. Erfolgreich kann jedoch vorläufig gege die Nutzung der Daten zur Gefahrenabwehr vorgegangen werden, soweit es sich nicht um Gefahren von besonderem Gewicht handelt.
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11. November 2008

Mitschnitt eines Kundentelefonats

Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.01.2008, Az.: I-20 U 151/07

Der heimliche Mitschnitt eines Kundentelefonats darf im Zivilprozess als Abwehrmittel verwendet werden. Daneben ist ein Anruf eines Telekommunikationsunternehmens beim Endkunden, der zu einem anderen Anbieter wechseln will, nicht grundsätzlich wegen einer Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem anderen Anbieter untersagt. Das Interesse sich die Kündigung vom Endkunden bestätigen zu lassen ist legitim und verstößt nicht gegen Wettbewerbsvorschriften.
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